10 Jahre nach Massaker: Plan für Identifikation der Opfer von San Fernando

(Mexiko-Stadt, 24. August 2020, La Jornada/poonal).- Die mexikanische Regierung hat Ende August angekündigt, die entsprechenden Bedingungen dafür zu schaffen, alle 72 Opfer des sogenannten San-Fernando-Massakers zu identifizieren, das am 24. August 2010 im nordöstlichen Bundesstaat Tamaulipas stattfand. Bei den Opfern handelt es sich um Migrant*innen aus unterschiedlichen lateinamerikanischen Ländern: Brasilien, Ecuador, Honduras, Guatemala und El Salvador. Unter ihnen waren 14 Frauen und 58 Männer, nur einige von ihnen konnten bisher identifiziert werden. Nur zwei Migrant*innen hatten die Gräueltat überlebt.

Im Rahmen des zehnten Jahrestages des Massakers hatten sich am 24. August Familienangehörige der Opfer sowie Mitglieder der Stiftung für Gerechtigkeit und den demokratischen Rechtsstaat mit Vertreter*innen des Innen- und Außenministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft getroffen. Auch Vertreter*innen der Regierung des Bundesstaates Tamaulipas und Menschenrechtskommissionen aus Mexiko, Guatemala, Honduras und El Salvador sowie internationale Organisationen waren bei dem Treffen anwesend, um weitere Schritte im Fall einzuleiten.

Die mexikanische Menschenrechtskommission (CNDH) teilte nach dem Treffen mit, dass die Anwesenden sich auf zehn Punkte einigen konnten. Besondere Bedeutung erhält der Beschluss, dass der Staatssekretär für Menschenrechte des Innenministeriums, Alejandro Encinas, sowie andere Staatsbedienstete ein Eingreifen hoher mexikanischer Institutionen in die Wege leiten werden, um Gespräche mit den Regierungen der Herkunftsländer der Opfer abzuwickeln. So soll die korrekte Identifikation der Leichen, die bereits ausgeliefert wurden, erleichtert werden.

Pläne auf unterschiedlichen Ebenen angekündigt

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass das argentinische Team für Forensische Anthropologie zukünftig ihre Arbeit betreffende Informationen mit der Menschenrechtsabteilung des Innenministeriums teilen wird, um die Arbeit, die sie in Guatemala zur Identifikation der Opfer geleistet hat, angemessen anzuerkennen.

Weiterhin würden Arbeitstreffen der Generalstaatsanwaltschaft, der nationalen Suchkommission und der Regierung von Tamaulipas angestrebt, um die Arbeit der Forensikkommission im Austausch von Informationen über die Opfer wiederzubeleben. Gleichzeitig sollen Arbeitskreise zusammen mit der Regierung des Bundesstaates stattfinden. Diese betreffen insbesondere die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Wiederholungsfällen. Die regionalen Institutionen werden dazu Statistiken über Vorfälle, die migrantische Personen betreffen, für den Bundesstaat vorlegen.

Ein weiterer Beschluss des Treffens sieht vor, dass die Generalstaatsanwaltschaft gemeinsam mit Alejandro Encinas ein Arbeitstreffen mit dem Außenministerium und Vertreter*innen der Stiftung für Gerechtigkeit und den demokratischen Rechtsstaat einberuft, um über eine gemeinsame Ermittlungseinheit in der Generalstaatsanwaltschaft zu beraten, wie Opfer sie gefordert haben. Alternativ soll über andere Möglichkeiten beraten werden, dieser Bitte entsprechend den geltenden Gesetzen nachzukommen, um den Eingriff einer gesonderten Kommission für die Partizipation internationaler Organisationen zu diskutieren, die die Ermittlungen begleiten sollen.

Neuer Plan zur Entschädigung der Opfer

Gemeinsam mit verschiedenen Regierungsinstanzen und Vertreter*innen der Opfer soll ein multidisziplinäres Team von Ärtz*innen, Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen geschaffen werden, um die Vorgehensweise für einen gänzlich neuen Plan zur Betreuung und Entschädigung der Opfer aufzustellen. Monatlich sollen gemäß der Erwägung der Menschenrechtskommission Treffen mit den erwähnten Institutionen stattfinden, um auch Opfer und Angehörige über Fortschritte und die Erfüllung des Plans zur Entschädigung zu informieren.

Bereits zwei Tage nach dem Treffen wurde ein weiteres Mal über den Fall beraten. In einer Versammlung der ausführenden Kommission für die Betreuung von Opfern (CEAV), der Stiftung für Gerechtigkeit und den demokratischen Rechtsstaat und der mexikanischen Menschenrechtskommission wurde über Klarheit bei den Maßnahmen für die schnelle Betreuung der Opfer gesprochen.

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