Argentinien hat ein neues Mediengesetz

(Buenos Aires, 09. Oktober 2009, púlsar).- Der argentinische Senat hat das neue Mediengesetz (Ley de Servicios de Comunicación Audiovisual) in Einzel– sowie in einheitlicher Abstimmung verabschiedet. Die Verabschiedung erfolgte am vergangenen Samstagmorgen mit einer deutlichen Mehrheit: 42 Stimmen gegen 24 in der einheitlichen Abstimmung.

Das Gesetz beinhaltet eine Neuregelung des Eigentums bei den Medien. Es wird zu Änderungen am Medienmarkt in Argentinien kommen, der sich bislang zu einem überwältigenden Teil in den Händen weniger wirtschaftlicher Gruppen konzentriert. Das Gesetz erkennt Basis–Radios an und begrenzt die Konzentration privater bzw. kommerzieller Medien.

In einer mehr als zwölf Stunden dauernden Debatte haben Senatoren und Senatorinnen ihre Argumente für und gegen den von der Regierung vorgelegten Gesetzesvorschlag dargelegt. Die Initiative wird das aus der Militärdiktatur stammende Rundfunkgesetz (Ley de Radiodifusión) ersetzen. Vertreter*innen der Opposition versuchten erfolglos, einzelne Artikel in der Einzelabstimmung zu verändern, um das Gesetzesvorhaben zurück in die Abgeordnetenkammer zu geben.

Um den Artikel 161 wurde am stärksten gerungen. Dort wird festgeschrieben, dass der Prozess des Verkaufs von Medienunternehmen im Sinne einer abnehmenden Konzentration auf dem Markt ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes stattzufinden hat. Dieser Artikel erhielt 38 Stimmen, was für seine Verabschiedung genügte.

Der Gesetzesvorschlag wurde unter anderem in Zusammenarbeit mit Organisationen kommunitärer und alternativer Medien und Radios, sowie Expert*innen und Repräsentant*innen der Zivilgesellschaft erarbeitet. Die Mediengruppe Clarín, größter Medieneigner in Argentinien, hatte gemeinsam mit den Hauptvertreter*innen der rechten Opposition eine groß angelegte Medienkampagne gegen das neue Gesetz geführt.

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