Von Gewalt betroffene Frauen brauchen besseren Zugang zur Justiz

Von Argentina Casanova*

(Campeche, 5. Januar 2016, cimacnoticias).- Die bisherigen Erfolge im Umfeld der Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen bleiben gering. Das gilt für Vorbeuge und Verminderung von Straftaten, die strafrechtliche Verfolgung der Täter*innen und die Betreuung der Opfer. Dies liegt zu einem erheblichen Teil an der mangelnden öffentlichen Aufarbeitung der Bemühungen, ohne die die notwendigen Maßnahmen, die den Frauen den Zugang zu Rechtsmitteln erleichtert werden könnten, nicht ergriffen werden können.

Dazu kommt, dass selbst im Falle schwerer Rechtsverletzungen gegen Frauen die Erstattung einer Strafanzeige nicht zwangsläufig zu einem Prozess führt und wenn, so werden im Gerichtsprozess die Menschenrechtsverletzungen häufig noch einmal durchlebt, was eine Reviktimisierung der Betroffenen bedeutet.
Sollte es trotz der bestehenden Schwierigkeiten gelingen, einen Fall von Menschenrechtsverletzung vor Gericht zu bringen, zeigen die Staatsanwält*innen kein besonderes Interesse, eine betroffene Frau im Prozess zu ihrem Recht kommen zu lassen. Die Verantwortlichen wissen genau, dass keinerlei Kontrollinstanzen greifen und dass auch die Zahl der Fälle, in denen die betroffene Frau gewinnt oder zu einer Einigung gelangt, nicht statistisch erfasst wird.

Trotz der steigenden Zahl von Gerichtsverhandlungen, die aufgrund von Desinteresse und mangelndem Engagement der Staatsanwält*innen ins Leere laufen, bleibt die Zahl der von Frauen angezeigten Menschenrechtsverletzungen weiterhin gering, da nur wenige Frauen ein gerichtliches Verfahren initiieren.

Frauen brauchen leichteren Zugang zur Justiz

Daher ist es umso wichtiger, die öffentliche Politik in die Pflicht zu nehmen und besonders Frauen den Zugang zu rechtsprechenden Institutionen zu erleichtern. Dazu muss statistisch erfasst werden, wie viele Strafanzeigen zu einer Gerichtsverhandlung führen und wie häufig diese in einer Verurteilung und/oder einer Entschädigung für die Betroffenen resultieren.

Ebenso muss erfasst werden, inwieweit ein Zusammenhang besteht zwischen der Zahl der Frauen, die ein Verbrechen anzeigen, und denen, die bereit sind, eine Menschenrechtsklage anzustrengen, wenn das Gerichtsurteil ihren Ansprüchen nicht gerecht wird. Einschlägige Institutionen wie die Justizzentren für Frauen, die Sonderstaatsanwaltschaften und die Menschenrechtskommissionen müssen anfangen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die von Frauen gestellten Strafanzeigen, die Verurteilungen und die für Frauen vorteilhaften Urteile zahlenmäßig zu erfassen.

Wenn uns diese Zahlen jährlich vorliegen, können wir anhand der Auswertung dieser Daten die öffentliche Politik effektiver ausrichten und Projekte zur Förderung von Frauen gezielter entwickeln.

Genaue Erhebungen notwendig

Aus der Erhebung muss ebenfalls ersichtlich sein, wie hoch der Anteil der geschlechtlich motivierten Übergriffe ist, die zur Anzeige gebracht und verurteilt werden, wie viele dieser Urteile für die Betroffenen günstig ausfallen und um welche Art von Gewalt es sich handelt: physische, sexuelle, ökonomische, bevormundende oder psychologische Gewalt.

Um mehr Transparenz und einen umfassenden Überblick zu schaffen und uns erfolgreich für einen verbesserten Zugang zu rechtsprechenden Instrumenten einsetzen zu können, brauchen wir die Zahl der Menschenrechtsvergehen gegen Frauen, die Jahr für Jahr beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingehen. Die Verantwortung der Institutionen gründet sich auf dem Gewaltschutzgesetz „Ley General de Acceso a una Vida Libre de Violencia“ und lässt sich auf die verschiedensten Arten und Erscheinungsformen von Gewalt übertragen.

Es ist wichtig, den Anteil der vermutlich Millionen Fälle zu kennen, wo Frauen von ihrem Recht auf freien Zugang zu rechtsprechenden Institutionen Gebrauch machen und die erlebte Menschenrechtsverletzung bei den Menschenrechtskommissionen zur Anzeige bringen.

Die Offenlegung der Situation erfordert umfassende Transparenz; es muss jedoch auch geklärt werden, ob die traditionellen Instanzen geeignet sind, die Menschenrechte effektiv zu fördern oder ob eine Neuausrichtung mit Hilfe der zivilgesellschaftlichen Organisationen vonnöten ist, die einen wichtigen Beitrag in unserem Land leisten.

Ein möglicher Anfang wäre, die Institutionen dazu zu verpflichten, ihre Arbeit an den Ergebnissen von Meinungsumfragen auszurichten, die unter der Aufsicht von unabhängigen Organismen durchgeführt werden. So könne man ermitteln, wie die Frauen in den juristischen Instanzen behandelt werden, um wirklich effektive Maßnahmen zu ergreifen, die Frauen den Zugang zur Justiz zu ermöglichen – statt unnütz Geld für Gebäude, Personal und Programme zu verpulvern, die angesichts der massiven Gewalt gegen Frauen in Mexiko keine Lösung darstellen.

*Mitglied des Nationalen Verbands der Journalist*innen und Beobachtungsstelle gegen Frauenmorde in Campeche

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