Poonal Nr. 726

Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen vom 18. Juli 2006

Inhalt


MEXIKO

GUATEMALA

HONDURAS

NICARAGUA

COSTA RICA

KOLUMBIEN

VENEZUELA

BOLIVIEN

BRASILIEN

PERU


MEXIKO

Massendemonstration für Neuauszählung der Präsidentschaftswahl

Von Gerold Schmidt

(Mexiko-Stadt, 17. Juli 2006, npl).- Nach Angaben der Behörden war es die größte Demonstration, die es in Mexiko-Stadt bisher gegeben hat. Mehr als eine Million Menschen folgten demnach am vergangenen Sonntag dem Aufruf des sozialdemokratischen Präsidentschaftskandidaten Andrés Manuel López Obrador, um erneut eine komplette Neuauszählung der Wahlen vom 2. Juli zu fordern. Bereits eine Woche zuvor hatte der kurz AMLO genannte Kandidat mehrere hunderttausend Menschen in der Hauptstadt mobilisiert. Diesmal rief López Obrador zu friedlichen Widerstandsaktionen und Bürgerwachen vor den 300 Wahldistriktszentren auf, in denen die Stimmzettel aufbewahrt werden. Ein Komitee soll in den kommenden Tagen die konkreten Aktionen planen. Für den 30. Juli ist der nächste Massenprotest vorgesehen.

AMLO erhöht damit den Druck auf das Bundeswahlgericht. Dort hat die ihn unterstützende Parteikoalition unter Führung seiner Partei der Demokratischen Revolution (PRD) die Wahlen angefochten. Nach dem vorläufigen Ergebnis der von der Opposition scharf kritisierten Wahlbehörde IFE liegt der Regierungskandidat Felipe Calderón von der konservativen Partei der Nationalen Aktion (PAN) mit 243.000 Stimmen bzw. 0,58 Prozent vorne. Es ist jedoch das Bundeswahlgericht, das über die Rechtmäßigkeit des Urnengangs zu entscheiden hat und offiziell den neuen Präsidenten bekannt gibt.

Der PRD-Mann erklärte sich vor seinen Anhängern überzeugt, mehr als 1,5 Millionen Stimmen seien nicht durch die Wahlzettel gestützt. Seinem Gegenspieler Calderón empfahl AMLO, daran zu denken, dass “der Flecken einer betrügerischen Wahl nicht mit allen Wassern der Ozeane weggewischt wird”. Eine Nachzählung “Stimme für Stimme, Urne für Urne” werde erweisen, dass er “sauber, legal und legitim” die Präsidentschaftswahl gewonnen habe. Zwischen den Zeilen drohte López Obrador durchaus: Die Forderung nach der kompletten Wiederholung des Zählvorgangs versah er mit den Zusätzen “wegen der politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Stabilität des Landes” und “um zum sozialen Frieden beizutragen”.

Den Kontrahenten von der Regierungspartei und den amtierenden Präsidenten Vicente Fox hat AMLO mit seiner aggressiven Mobilisierungsstrategie derzeit in die Defensive gedrängt. Es ist fraglich, ob Felipe Calderón seinen vehementen Widerstand gegen eine Neuauszählung noch lange durchhalten kann. Möglicherweise gibt das Bundeswahlgericht der Präsidentschaftswahl aber noch eine ganz andere Wendung, die völlige Ablehnung aller Anfechtungen einmal ausgeschlossen. Zwar zeichnet sich im Wunsch nach Transparenz und einem endgültigen Ergebnis in der öffentlichen Meinung eine Mehrheit für das Motto “Stimme für Stimme” ab. Tatsächlich sind die gesetzlichen Grundlagen für eine komplette Nachzählung nach Meinung von Rechtsexperten jedoch dünn. Wollen die Richter sich nicht vorwerfen lassen, das Gesetz zu großzügig zu interpretieren, hätten sie eine Alternative: Sie könnten sich weigern, die Wahl für gültig zu erklären.

GUATEMALA

Internationaler Haftbefehl für Ex-Präsident Ríos Montt

(Fortaleza, 11. Juli 2006, adital).- Der guatemaltekische Ex-Präsident Efraín Ríos Montt sowie weitere sieben Personen, die als verantwortlich für die Ermordung von über 200.000 Menschen gelten, sollen verhaftet und ausgeliefert werden. Santiago Pedraz, Richter am Obersten Gerichtshof von Spanien, erließ internationale Haftbefehle und ordnete die Auslieferung der Beschuldigten an. Bei ihrer Ergreifung sollten die acht Männer in Untersuchungshaft überstellt werden. Eine Freilassung auf Kaution wird nicht gewährt, damit die mutmaßlichen Mörder der spanischen Justiz zur Verfügung stehen.

Neben Ríos Montt handelt es sich bei den Gesuchten um den früheren Regierungschef General Oscar Humberto Mejía Víctores, den früheren Verteidigungsminister General Ángel Aníbal Guevara Rodríguez, den früheren Leiter der Staatspolizei Pedro García Arredondo, den ehemaligen Leiter des Generalstabs der Armee Benedicto Lucas García, den früheren Innenminister Donaldo Álvarez Ruiz sowie den ehemaligen Präsidenten Fernando Romeo Lucas. Letzterer starb im Mai in Venezuela. Nach Informationen aus Guatemala ordnete Pedraz an, den gesamten Besitz der Verdächtigen zu beschlagnahmen und ihre Konten einzufrieren.

Im Jahr 1999 hatte die Nobelpreisträgerin Rigoberta Menchú vor dem spanischen Gerichtshof Klage eingereicht. Dieser untersucht seither die Verbrechen während des Bürgerkriegs in Guatemala, insbesondere zwischen 1978 und 1986.

Francisco Palomo, Verteidiger von José Efraín Ríos Montt, sagte gegenüber der Presse, dass der General aufgrund des Parlamentsbeschlusses 32-88 aus dem Jahr 1988 Amnestie genieße und daher nicht von den spanischen Behörden verurteilt werden könne. Das spanische Verfassungsgericht bestätigte jedoch am 5. Oktober 2005 in einem historischen Urteil die Berechtigung des spanischen Staates zur Verurteilung von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die außerhalb des eigenen Landes begangen wurden. Auch wenn die Opfer selbst keine spanischen Staatsbürger seien, bewerte man „das Prinzip der universellen Rechtssprechung“ höher als „möglicherweise bestehende nationale Interessen“.

Menschenrechtsorganisationen drückten anlässlich der internationalen Haftbefehle gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ihre Freude aus. Sie erklärten den Schritt als hoffnungbringendes Signal. Verschiedene Aktionen gegen die des Völkermords, der Folter sowie illegaler Verhaftungen während des bewaffneten Konflikts angeklagten Militärs sind in Planung. An erster Stelle steht die Forderung nach Aufhebung der Am
nestie durch das Verfassungsgericht, um die Militärs wie andere Verbrecher vor Gericht stellen zu können. Ein weiterer Schritt soll die Aufhebung der 24 Amnestiedekrete zugunsten ehemaliger Militärs und Zivilpersonen sein, die von verschiedenen Ländern anerkannt wurden.

Weiteres Basisradio geschlossen

(Guatemala-Stadt, 10. Juli 2006, cerigua-poonal).- Der Weltverband der Basis- und Communityradios AMARC (Asociación Mundial de Radios Comunitarias) kritisierte die guatemaltekische Regierung wegen der Schließung eines assoziierten Senders. Diese sei auch noch „ironischerweise“ von Staatsanwalt Mario Castañeda veranlasst worden. Der Strafverfolger ist zuständig für Verbrechen gegen Journalisten.

AMARC ruft nun zu Aktionen auf. Von den Regierungsbehörden fordert die Organisation „den Stopp der repressiven Maßnahmen gegen die Radiostationen als grundlegende Bedingung für die Schaffung eines Gesprächrahmens auf der Suche nach Lösungen“. Zudem verlangt man von der Staatsanwaltschaft, dass sie die beschlagnahmten Geräte zurückgibt. Für AMARC grenzt das Vorgehen geradezu an Sarkasmus, da die Schließung stattfinde, während man zugleich Gespräche über die Existenzsicherung der Community-Radios führe.

Die Staatsanwaltschaft drang am vergangenen Freitag (7. Juli) am frühen Morgen in Begleitung von etwa 20 Polizeibeamten gewaltsam in die Räume des Senders Ixchel in Sumpango Sacatepéquez ein, beschlagnahmte den Sender, das weitere Equipment und andere Unterlagen. Laut den juristischen Ausführungen der Anwälte der guatemaltekischen Kammer für Rundfunkangelegenheiten seien die betroffenen Stationen nicht legal. Dies diene Staatsanwalt Castañeda als Vorwand seines Vorgehens gegen die Basisradios, meint AMARC.

Einen Tag vor seiner Schließung hatte Radio Ixchel eine Delegation der Europäischen Union empfangen, die gerade an einem Dokumentarfilm über die Rolle der Basisradios für Entwicklung und kulturelle Vielfalt arbeitet.

AMARC hat die Staatsanwaltschaft zur Einstellung der Repressionen gegen die Community-Radios aufgefordert. Zudem hat die Organisation den guatemaltekischen Präsidenten Óscar Berger aufgerufen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das notwendige Klima des Vertrauen zur Fortsetzung des Runden Tisches aufrechtzuerhalten, an dem die Problematik diskutiert wird. Es sei unzumutbar, dass „auf der einen Seite nach möglichen Alternativen gesucht wird und wir hierbei Ansprechpartner der Regierung sind, während auf der anderen Seite die Radiosender unseres Verbandes von der Aufsichtsbehörde für Telekommunikation angezeigt und von der Kammer für Rundfunkangelegenheiten `verteufelt` werden“. Beide Instanzen seien Teilnehmer des Runden Tischen, so AMARC weiter.

Die interamerikanische Menschenrechtskommission habe gefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchsetzung der Kartellbestimmungen der guatemaltekischen Verfassung zu erreichen. Die Kommission habe auch verlangt, dass gesellschaftlichen Minderheiten der Zugang zu den Medien garantiert werde, erklärte AMARC.

Das Abkommen über Identität und Rechte der indigenen Völker verpflichte den Staat dazu, die notwendigen Reformen zu veranlassen, um das derzeit bestehende Gesetz über Radiokommunikation so zu verändern, dass Frequenzen für ethnische Projekte zu Verfügung stehen und damit der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung in den Medien  gewährleistet werde, so AMARC abschließend.

Paradies für Adoptionen

(Guatemala-Stadt, 10. Juli 2006, cerigua).- Guatemala belegt im weltweiten Vergleich einen der ersten Plätze bei den Adoptionen von Minderjährigen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft sind im Jahr 2006 bereits 1.409 Adoptionsverfahren bewilligt worden. Eine Reportage in der Tageszeitung Prensa Libre beschreibt, wie der finanzielle Aspekt der Adoptionen einen Arbeitmarkt geschaffen hat, von dem die Mütter sowie die Vermittler, Kindermädchen, Übersetzer, Anwälte, Adoptionsagenturen und Kinderheime profitieren.

Laut einer vom Lateinamerika-Institut für Erziehung und Kommunikation ILPEC (Instituto Latinoamericano para la Educación y la Comunicación) verfassten Studie ist das Geschäft mit den Adoptionen derart angestiegen, dass es bereits geschaltete Anzeigen gibt, die die Möglichkeit einer Adoption für den Fall einer ungewollten Schwangerschaft vorschlagen. Guatemala sei das einzige lateinamerikanische Land, in dem kein gerichtliche Entscheidung nötig sei, um ein Kind zu adoptieren. Dies begünstige legale Adoptionen. Zudem gebe es aber auch viele illegale Adoptionen, da die Herkunft der Kinder scheinbar nicht kontrolliert werde, informiert die Studie.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF hebt hervor, dass es keine Schranken gebe um zu vermeiden, dass Anwälte zu wahren Kinderhändlern würden. Ein weiteres Problem sei, dass sich die Juristen nicht auf minderjährige Waisenkinder oder Verstoßene, die Ersatzeltern brauchen, konzentrierten, sondern auf Babys, die lediglich zur Adoption „produziert“ werden.

Laut der Studie wurden in Guatemala in den letzten neun Jahren 23.474 Minderjährige zur Adoption freigegeben. Allein im laufenden Jahr seien schon 4.141 Adoptionsverfahren angestrengt worden, davon 90 Prozent aus den USA. Die Staatsanwaltschaft führte aus, dass im Land monatlich durchschnittlich 690 Adoptionsanträge eingingen. Kurzfristig sei Anstieg dieser Zahl wahrscheinlich, da die US-Regierung angekündigt habe, im nächsten Jahr die Adoptionen auszusetzen, sofern nicht ein Gesetz zum Schutz von Kindern erlassen werde.

Alejandra Vásquez von der Sozialen Bewegung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Guatemala MSDNAJG (Movimiento Social por los Derechos de la Niñez, Adolescencia y Juventud en Guatemala) sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Cerigua, dass die Adoptionen ein beunruhigendes Thema seien. Man habe deshalb die Vereinten Nationen gebeten, einen Sonderberichtserstatter zu entsenden, der die Situation der Kinder untersuchen soll.

Untersuchung von Mord an Bauern gefordert

(Buenos Aires, 12. Juli 2006, púlsar-poonal).- Soziale Organisationen fordern die Einberufung einer Ermittlungskommission für den Angriff vom Samstag (9. Juli) auf Bauern im Norden des Landes. Bei dem Vorfall wurde ein Mann namens Miguel Chen getötet, 38 Personen wurden verletzt. Die Opfer waren zu beklagen, nachdem hunderte von Männern etwa 200 Familien, die die Finca La Moca in Alta Verapaz bewohnten, im Morgengrauen mit Macheten und Feuerwaffen angriffen.

Während die Regierung den Überfall innerbäuerlichen Auseinandersetzungen zuschrieb, vermuten zivile Organisationen hinter den Gewaltakten bewaffnete Privatgarden der Großgrundbesitzer. Die Bauernorganisationen Comité de Unidad Campesina und Coordinadora Nacional Indígena y Campesina machten die Regierung für den Angriff verantwortlich, die ihre Versprechen in der Agrarpolitik nicht umsetze und solche Gewalttaten erlaube. Sprecher der Organisationen erklärten, dass allein unter der aktuellen Regierung 18 Personen gestorben seien, weil sie ihre Grundrechte eingefordert hätten. Die linksgerichtete Partei URNG (Unidad Revolucionaria Nacional Guatemalteca) erklärte, “dass die Regierung auf dieses Problem mit Vertreibungen reagiert, an denen kombinierte Einheiten aus Polizei, Militär und
Privatmilizen beteiligt sind.“

HONDURAS

Gewalt gegen Minderjährige nimmt zu

(Fortaleza, 12. Juli 2006, adital-poonal).- Allein im Juni 2006 wurden in Honduras 32 Jugendliche unter 23 Jahren Opfer eines gewaltsamen Todes und/oder von Exekutionen. In der fünfmonatigen Amtszeit des neues Präsidenten Zelaya Rosales wurden schon 205 Morde registriert. Das entspricht einem Durchschnitt von 41 Toten pro Monat. Die Kinderhilfsorganisation Casa Alianza in Honduras hat sich deshalb an die Medien, an Regierungsbeamte und an die Gesellschaft insgesamt gewandt und ihr Bedauern über die Vorfälle ausgedrückt.

Die Departments mit den höchsten Mordraten waren Cortes mit 47 Prozent und Francisco Morazán mit 44 Prozent der Fälle. Die Verantwortung für die Verbrechen wird zu 25 Prozent vermeintlichen Bandenmitgliedern und zu 75 Prozent unbekannten Personen oder Gruppen zugeschrieben. In allen Fälle wurden die Morde mit Schusswaffen wie Revolvern, 9mm-Pistolen und AK-47 Maschinengewehren ausgeführt.

Nach Angaben von Casa Alianza wurden zwischen 1998 und Ende Juni dieses Jahres 3.200 Todesfälle oder Ermordungen von Kindern und Jugendlichen registriert. Man gehe deshalb davon aus, dass trotz der im Bericht des UN-Sonderberichterstatters für außergerichtliche, unmittelbare und willkürliche Hinrichtungen in Honduras im Jahr 2002 erarbeiteten Empfehlungen diese Exekutionen nicht abgenommen hätten. Zudem zeige die Antwort der Regierungsvertreter, dass die für eine effiziente Behebung des Problems notwendigen Maßnahmen nicht ergriffen worden seien.

Die fehlende Aufmerksamkeit der Regierung und der Gesellschaft gegenüber den Hinrichtungen habe bewirkt, dass die Gewaltspirale gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Jahr für Jahr ansteige. Casa Alianza drängt den honduranischen Staat dazu, der Spezialeinheit für die Untersuchung von Morden an Minderjährigen (Unidad Especial de Investigación de Muerte de Menores) genügend Personal sowie technische und finanzielle Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, damit die Fälle effizient und effektiv untersucht werden können. Darüber hinaus sollten der Staat und gesellschaftliche Sektoren eine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung starten, um eine Kultur des Respekts für die Menschenrechte der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schaffen, insbesondere mit Blick auf deren Recht auf unversehrtes Leben.

NICARAGUA

Neuer Streik im Gesundheitswesen

(Buenos Aires, 12. Juli 2006, púlsar).- Die nicaraguanische Gewerkschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen FETSALUD (Federación de Trabajadores de la Salud) führte letzte Woche einen neuerlichen Streik in den Krankenhäusern durch. Damit sollte von der Regierung die Erfüllung der Abkommen eingefordert werden, die einem früheren, sechs Monate dauernden Streik im April ein Ende gesetzt hatten. Der vom Generalsekretär des Verbandes Gustavo Porras angekündigte Protest sollte ursprünglich drei Tage dauern, da die Regierung jedoch Zusagen machte, wurde er am zweiten Tag abgebrochen. Die Gewerkschaft garantierte auch während des Arbeitsausstands die Betreuung der Notfälle in den staatlichen Gesundheitszentren.

Die Gewerkschaft bekräftigte, dass das Gesundheitsministerium bis jetzt das im April geschlossene Abkommen nicht erfüllt habe. In der Vereinbarung war unter anderem eine Lohnerhöhung für die Beschäftigten im Gesundheitswesen um 30 Prozent vorgesehen. Porras kritisiert zudem, dass das Ministerium die versprochenen Gelder zur Finanzierung der Errichtung von Wohnungen für Mediziner zurückgehalten habe. Ebenso deuteten die Intentionen der Regierung darauf hin, den Kollektivvertrag durch die Verabschiedung des Gesundheitsgesetzes auszuhebeln. Nach dem neuen Gesetz soll die dem Gesundheitssektor versprochene Lohnanhebung mittels Steuererhöhungen finanziert werden.

COSTA RICA

Soziale Gruppen erhoffen Veränderungen im Migrationsgesetz

Von Grettel Montero

(San José, 13. Juli 2006, voces nuestras).- Der Antrag der costaricanischen Regierung an das Parlament des Landes, das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu Migration und Ausländerangelegenheiten bis zum Dezember 2007 hinauszuschieben, ermöglicht sozialen Organisationen die Einarbeitung grundlegender Änderungen in das Projekt.

Auch der amtierende Präsident Óscar Arias hat sich gegen das Vorhaben ausgesprochen. Arias ist Teilhaber des Unternehmens Ingenio Taboga, einem der beiden führenden Zuckerrohr verarbeitenden Industriekomplexe im Land. Während der Erntezeit des Zuckerrohres werden dort viele Migranten eingestellt.

Öffentliche Universitäten, Migrantenorganisationen, kirchliche Gruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft sowie auch Regierungsstellen wie die Ombudstelle der Einwohner (Defensoría de los Habitantes) sind der Ansicht, dass das geplante Gesetz repressiven Charakter habe und Maßnahmen vorsehe, die die Menschenrechte verletzen.

Nach dem Gesetz soll der als „Koyotentum“ bekannte Menschenschmuggel mit Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren geahndet werden. Personen und Firmen, die Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltstatus Arbeit geben, sollen Strafen bis zu 2.500 US-Dollar bezahlen. Auch wer diesen Personen Unterkunft gewährt oder sie versteckt, muss mit Strafen zwischen 200 und 1000 US-Dollar rechen. Alle Migranten ohne rechtmäßigen Status sollen von der Migrationspolizei abgeschoben werden.

Aufgrund der Kritiken gegenüber dem Gesetzesprojekt kündigte die Regierung die Schaffung einer Kommission an, in der Sprecher verschiedener Sektoren vertreten sein sollen. Die Kommission soll einen Reformvorschlag erarbeiten, der dann dem Parlament vorgelegt wird.

“Dieses Gesetz kontrolliert nicht die Migration, sondern verfolgt die Migranten und behandelt sie wie Kriminelle. Man sollte ein Gesetz schaffen, das der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dynamik des Austausches zwischen den Bewohnern verschiedener Staaten entspricht. Migranten sollen als Kraft für Entwicklung und Transformation im Rahmen einer neuen Weltanschauung betrachtet werden”, meinte Quxabel Cárdenas, Direktorin des Radioprogramms “Leben suchen” des Nicaraguanischen Netzwerkes für Migration (Red Nicaragüense para las Migraciones).

Das Gesetz zu Migration und Ausländerangelegenheiten wurde im Oktober vergangenen Jahres von der damaligen Regierung angenommen und im Dezember im Amtsblatt „La Gaceta“ veröffentlicht. Festgelegt war, dass das Gesetz acht Monate später, also am 12. August, in Kraft treten solle. Die derzeitige Regierung meint jedoch, dass dies nicht möglich sei, da die für dessen Umsetzung notwendigen 13 Millionen US-Dollar nicht vorhanden seien.

Nach Meinung von Gruppen, die sich gegen das Gesetz aussprechen, muss die Kommission deutlich machen, dass neben anderen Fehlern der Geschlechterunterschied nicht berücksichtigt worden und das Konzept gemischter Familien nicht vorgesehen sei. Das sei besorgniserregend, da heutzutage viele Familien aus Personen verschiedener Nationalitäten bestünden. Außerdem forderten diese Gruppen, die Meinung derjenigen Bevölkerungsgruppen über das Gesetz einzuholen, die direkt vom Migrationsprozess betroffen sind. So z.B. Dörfer in Grenzregionen. Auch solle man die Meinung von Migrantenorganisationen und öffentlichen Universitäte
n einbeziehen.

„Die Regierungen haben sich nie mit der Mobilität von Personen beschäftigt. Sie haben ihre Zeit damit verbracht, darüber zu sprechen, Banken zu eröffnen und große Unternehmen aufzubauen. Sie stellen sich vor, dass in einem Land angebaut und in einem anderen Land die Ernte verarbeitet wird. Aber wer soll denn in diesen Unternehmen arbeiten, wenn die Grenzen zugemacht werden?“, fragt sich Quxabel Cárdenas.

KOLUMBIEN

Opfer sagen staatlichen Verbrechen den Kampf an

(Fortaleza, 12. Juli 2006, adital-poonal).- In der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá haben Opfer staatlicher Gewalt bei einem Treffen vom 6. bis 9. Juli eine Deklaration veröffentlicht, in der sie die Umsetzung ihrer Rechte fordern. In acht Vorschlägen fordern sie die Wahrheit aufzudecken, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung in die Realität umzusetzen und die Erinnerung wach zu halten. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Völkermord dürften sich nicht wiederholen.

In der Erklärung bestätigen die Opfer, dass die zweite Amtszeit des Präsidenten Álvaro Uribe Veléz eine neue Stufe der landesweiten Krise impliziere. Sie werfen Uribe vor, die fortschrittlichsten Bestandteile der Verfassung von 1991 rückgängig machen zu wollen. Dessen Ziel sei auch, das Alltagsleben in Kolumbien zu militarisieren und den Freihandelsvertrag mit den Vereinigten Staaten umzusetzen.

Als Antwort auf dieses „undemokratische“ Gesellschaftsmodell formulieren die Beteiligten in ihrer Deklaration acht Maßnahmen, darunter: eine juristische Strategie, um die Verantwortlichen der Verbrechen zu verfolgen und staatliche Funktionäre zur Verantwortung zu ziehen; solidarische Begleitung der Opfer; die rechtliche Unterbindung paramilitärischer Gruppierung sowie die Exhumierung der Massengräber und das Recht auf Bestattung.

An der III. Versammlung der Landesweiten Bewegung der Opfer staatlicher Verbrechen nahmen über tausend Personen teil, darunter Familienangehörige der Opfer, Überlebende aus politischen Gruppierungen und sozialen Bewegungen, Vertreter von Gemeinden afrikanischer Abstammung, Bauern und Indigene aus dem Widerstand und Opfer von Umsiedlungen und Exil.

VENEZUELA

Gefangene im Aufstand

(Fortaleza, 12. Juli 2006, adital).- Die Insassen von acht venezolanischen Gefängnissen sind in einen Hungerstreik getreten, um bessere Bedingungen einzufordern. An dem Streik beteiligen sich etwa 5.000 Inhaftierte. Sie fordern die Anwendung von Ersatzmaßnahmen für die Gefängnisstrafen und eine Beschleunigung der gegen sie geführten Prozesse. Die Hungerstreikenden baten ihre Familien, ihnen keine Nahrungsmittel zu bringen, bis sie eine Antwort der zuständigen Stellen bekommen haben.

Nach Presseinformationen erklärte die Venezolanische Gruppe zur Beobachtung von Gefängnissen OVP (Observatorio Venezolano de Prisiones), es sei notwendig, die Verwaltung der Haftanstalten zu dezentralisieren, um der chronischen Krise des Strafsystems des Landes entgegenzuwirken. Den Statistiken des OVP zu Folge sind dieses Jahr bereits 150 Gefangene umgekommen. Das ist beinahe einer pro Tag.

In Venezuela sind 32 Gefängnisse überfüllt. Die Gewalt in den venezolanischen Gefängnissen führte der OVP zu Folge im Jahr 2005 zu 407 Toten und mehr als 720 Verletzten.

Der Hungerstreik wurde von den Inhaftierten der Gefängnisse La Planta, El Rodeo I und II, Los Teques, San Fernando de Apure, Sabaneta und der Nationalen Haftanstalt Venezuelas initiiert. Ihm schlossen sich dann am Montag (10. Juli) die Gefangenen der Anstalten von Barinas und Aragua an. Die verantwortlichen Stellen schließen nicht aus, dass sich Insassen weiterer Gefängnisse anschließen.

Die Insassen fordern außerdem, dass die Artikel 501 und 508 des Strafverfahrensgesetzes COPP (Código Orgánico Procesal Penal) nicht angewendet werden. Diese beziehen sich darauf, dass Rückfällige keine Alternativmaßnahmen oder Strafminderung erhalten können. Ebenfalls fordern sie, dass die Richter sich an Artikel 244 des COPP halten, der die Freilassung von Inhaftierten nach zwei Jahren beinhaltet, wenn gegen sie kein Prozess angestrengt wurde.

Die Häftlinge erwarten auch die Einhaltung der Verträge, Pakte und Konventionen über Menschenrechte, die von Venezuela unterzeichnet wurden und damit nach Artikel 23 der Konstitution Verfassungscharakter besitzen. Zudem kritisieren sie, dass die Protokolle der psychologisch-sozialen Untersuchungen, die mit den Gefangenen gemacht werden, damit diese Vorteile genießen können, verspätet zu den zuständigen Richtern gelangen.

BOLIVIEN

Bauern besetzen Holzfabrik

(Buenos Aires, 11. Juli 2006, púlsar).- Mehr als 300 Bauern besetzten das Gelände der Holzfabrik Marabol, die im östlichen Teil des Bezirks Santa Cruz angesiedelt ist. Die involvierten Organisationen gaben bekannt, dass die Besetzungen auch auf dem Firmengelände anderer Holzfabriken fortgeführt würden. Wortführer der Bauern gaben an, dass die Aktion friedlich und mit legalen Mitteln durchgeführt werde, da das besetzte Gelände dem Staat gehöre. Zudem erklärten die Bauern, dass sie an einem umfassenden Projekt arbeiteten, das die Nutzung der Wälder, die Geflügelzucht und den Ökotourismus beinhalte.

“Von heute an wird die Region Choré wieder in den Händen der Bauern sein”, erklärte einer der Sprecher der Bauern, der seinen Namen nicht nennen möchte. Die Campesinos setzten mit der Besetzung eine Frist, binnen derer die Arbeiter der Holzfabrik ihre Arbeit niederlegen sollten. Zudem verhinderten sie die Holzausfuhr.

BRASILIEN

Regierung ändert ihre Position über „Rassen-Quoten“

(Buenos Aires, 10. Juli 2006, púlsar).- An Stelle so genannter „Rassen-Quoten“ will die Bundesregierung „Sozial-Quoten“ bei der Aufnahme von Studenten an den Universitäten einführen. Teile der Schwarzenbewegung kritisierten eine entsprechende Ankündigungen des Bildungsministers Tarso Genro. „Das ist das Problem der Regeln im derzeitigen Entwurf des Rassengleichheit-Statuts. Weil sie keine explizit soziale Komponente haben und sich direkt auf die Frage der Ethnie beziehen, schaffen sie auf eine bestimmte Weise Widerstand. Sie rufen eine Diskussion hervor, die Weiße und Schwarze gegeneinander stellt“, sagte Genro.

Die neue Position der Regierung rief Reaktionen von einigen Abgeordneten der regierenden Arbeiterpartei PT (Partido dos Trabalhadores) hervor. Der PT-Parlamentarirer Luiz Alberto sagte, er werde eine Anhörung fordern, um über das Thema zu sprechen.

Zwei Gesetzesvorhaben setzen in Brasilien den Rahmen für eine Art positiver Diskriminierung: Das Statut zur Rassengleichheit und das Gesetzesvorhaben 73/99, das für die öffentlichen Universitäten Quoten für Schwarze, Indigene und andere ethnische Minderheiten einführen soll. In den letzten Wochen gab es in der brasilianischen Öffentlichkeit Streit über das Thema der Quoten für Ethnien. Intellektuelle und Künstler, die gegen die Maßnahme sind, überreichten den Präsidenten der beiden Parlamentskammern einen Text. Darin forderten sie, dass keines der beiden Gesetzesvorhaben verabschiedet wird. Als Reaktion darauf brachten Intellektuelle und Künstler, die die Quotenregelung befürwo
rten, ebenfalls ein Manifest heraus, das die Vorhaben verteidigt.

Indígenas lehnen Bau von Wasserkraftwerk ab

(Buenos Aires, 11. Juli 2006, púlsar-poonal).- Die in der Bewegung für die Bewahrung des Xingu-Flusses organisierten Indígenas fordern Unterstützung von anderen gesellschaftlichen Bereichen, um den Bau eines Wasserkraftwerks am Cululene zu verhindern. Der Cululene ist ein Zufluss des Xingu und befindet sich im Westen des Landes, im Bundesstaat Mato Grosso. Die Indios betonen, dass das Flussbecken des Xingu bereits in den letzten Jahren unter schweren Umweltschäden gelitten habe. Die Gründe hierfür seien „die Entwaldung der Gegend für den intensiven Anbau von Sojabohnen und für die Viehzucht“, so die Organisation.

Auf der Homepage des Missionsrates der Ureinwohner veröffentlichten die Indígenas ein Manifest, in dem sie erklären, dass „die Veränderungen bereits sichtbar sind, die große Auswirkungen auf die dort lebenden Tiere haben und schwere Schäden an den Flüssen der Region verursachen. Außerdem soll das Wasserkraftwerk an einem unserer heiligsten Orte errichtet werden, etwa 100 Kilometer von der Grenze des offiziellen Territoriums der Xingu-Indianer entfernt.“ Die Bewegung bittet um Unterstützung und fordert die Leser auf, den Text auf der Homepage des Missionsrates zu kopieren und an die Behörden der Bundesregierung zu schicken.

PERU

Kinder als Versuchskaninchen für genetisch modifizierten Reis

(Fortaleza, 6. Juli 2006, adital-poonal).- Peruanische Kinder wurden als Versuchspersonen für die Effekte genetisch modifizierten Reis auf das menschliche genetische System benutzt. Die Versuche wurden von der Firma Ventria durchgeführt. Dafür wurden Kinder, die noch gestillt wurden, in das Spezialinstitut für Kindergesundheit (Instituto Especializado de Salud del Niño) und in das Institut für Ernährungsforschung in Lima (Instituto de Investigación Nutricional) gebracht.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur Servindi wurden klinische Studien mit rund 140 Kindern durchgeführt. Diese wurden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Ihnen verabreichte man eine flüssige Lösung, um sie zu hydratisieren. Die Lösung enthielt eine Sorte Reis, die mit menschlichen Genen modifiziert wurde, die für die Produktion zweier Proteine von Bedeutung sind.

Es ist nicht bekannt, ob die Mütter der Kinder vollständig über die Auswirkungen solcher Versuche aufgeklärt wurden und sich dieser bewusst sind. Versuche dieser Art hat es bisher in keinem anderen Land der Welt gegeben.

Ein befragter Kinderarzt bestätigte, dass es sich hierbei auch nicht um eine Standardbehandlung für Kinder mit Durchfall handele. Diese Behandlung liege deutlich unter jedem medizinischen Standard. Ihn beunruhigt zudem das Phänomen, dass eine US-amerikanische Firma nach Peru komme, um in diesem Land solche Tests durchzuführen. Er begründet dies mit den deutlich schwächeren Gesetzen für medizinische Versuche am Menschen in Peru im Vergleich zu den USA.

Allgemein kann es keine Rechtfertigung geben, neue Behandlungsmethoden an Kindern auszuprobieren, wenn für diese keinerlei Vorteil zu erwarten ist. Im Fall von Durchfallkrankheiten gibt es bereits ausreichend gute Behandlungsmethoden. Zudem besteht auch keine Notwendigkeit, hierfür Kinder 48 Stunden im Krankenhaus zu belassen. Eine Rechtfertigung dieser Versuche an Kindern scheint damit nicht gegeben. Verschlimmernd kommt hinzu, dass einer Kontrollgruppe von Kindern Medikamente zur Behandlung des Durchfalls verabreicht wurden, die ebenfalls deutlich unter dem bisherigen medizinischen Standard liegen. Der Grund hierfür ist in einer dadurch erzielten relativen Verbesserung der Ergebnisse der Behandlung mit dem genetisch modifizierten Reis zu sehen.

Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V. Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin, Tel.: 030/789 913 61 e-mail: poonal@npla.de, Internet: http://www.npla.de/

Redaktion in Mexiko: Kristin Gebhardt, Wolf-Dieter Vogel Tel./Fax.: 0052-55-55541480, e-mail: poonalmex@npla.de

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