Oberstes Gericht legalisiert Schwangerschaftsabbruch bei Vergewaltigung

(Buenos Aires, 14. März 2012, púlsar).- Argentiniens Oberster Gerichtshof hat am 13. März geurteilt, dass alle Frauen, die in Folge jeglicher Art von Vergewaltigung schwanger werden, das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch haben. Mit diesem Urteil kann jede Frau, die Opfer von sexueller Gewalt wurde, in einem öffentlichen Krankenhaus eine Abtreibung durchführen lassen.

Die einzige Vorbedingung in einem solchen Fall ist eine eidesstattliche Erklärung des Opfers oder – für den Fall, dass das Opfer minderjährig ist – des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin. Die Ärzt*innen, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen, dürfen daher vor dem Eingriff keinerlei gerichtliche Genehmigung verlangen; bisher wurde bei Vergewaltigungen in jedem einzelnen Fall von einem Gericht über die Zulässigkeit einer Abtreibung entschieden.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet auch, dass die Ärzt*innen, die die Operation durchführen, nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Zudem sind die Richter*innen verpflichtet, die Einhaltung dieses Rechtsanspruches zu garantieren und den Zugang zur Abtreibung nicht durch rechtliche Maßnahmen zu behindern. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Ricardo Lorenzetti, stellte seinerseits fest, dass die strafrechtliche Verfolgung legaler Abtreibungen „die Rechte der Frau beeinträchtige“.

Urteil aus Chubut bestätigt

Tatsächlich bestätigt dieser Urteilsspruch ein Urteil des Obersten Gerichts der Provinz Chubut vom März 2010. Das Provinzgericht hatte einer Fünfzehnjährigen, die nach der Vergewaltigung durch ihren Stiefvater schwanger wurde, die Abtreibung genehmigt. Mit der Bestätigung dieses Urteils durch die Obersten Richter erhält jener Richterspruch jetzt landesweite Gültigkeit.

Bereits im November des vergangenen Jahres hatte die Strafrechtskommission des argentinischen Kongresses eine Stellungnahme zu einer Gesetzesinitiative für die vollständige Legalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche verabschiedet. Jetzt muss sich die ganze Abgeordnetenkammer mit der Initiative befassen.

(siehe auch: http://www.npla.de/de/poonal/3419)

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