Oberster Gerichtshof bestätigt: Liberalisiertes Abtreibungsgesetz ist verfassungskonform

(Fortaleza, 26. August 2008, adital).- Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat am 28. August entschieden, dass die im April 2007 für Mexiko-Stadt erlassene Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Schwangerschaftswoche verfassungskonform ist. Mit acht Stimmen gegen drei Stimmen entschied das Gericht, dass das Gesetz, das nur in Mexiko-Stadt gilt, nicht gegen das Strafgesetzbuch und das Gesetz zum Schutz der Gesundheit verstößt.

Der Gerichtshof hatte zuvor zahlreiche Anträge erhalten, die das Gesetz kippen bzw. es verteidigen wollten. Besonders die katholische Kirche hatte versucht, die elf Richter des Gerichts unter Druck zu setzen. Zuletzt war am 24. August der Präsident der Bischofskonferenz Mexikos, Carlos Aguiar, gegen die liberalisierte Abtreibungsregelung in einer Fernsehansprache zu Felde gezogen. Mexiko-Stadts Regierungschef Marcelo Ebrard von der PRD kritisierte die Einstellung der Kirche und sagte, es sei ein im Land noch nie da gewesener rechtlicher Wahnsinn, ein bereits vor einem Jahr eingeführtes Gesetz außer Kraft setzen zu wollen. Das liberalisierte Abtreibungsgesetz war unter der PRD-Regierung Mexiko-Stadts zustande gekommen.

Die Gegner der liberalisierten Abtreibungsregelung hatten vorgeschlagen, Frauen im Falle einer Abtreibung mit Gefängnisstrafen von drei bis sechs Monaten zu bestrafen.

PRD-Abgeordnete hatten vor der Entscheidung des Gerichtshofs einen Protest vor einer der größten Frauenstrafanstalten der Hauptstadt organisiert. Er stand unter dem Motto „Keine einzige Frau darf eingesperrt werden, weil sie das Recht wahrnimmt, über ihren eigenen Körper zu bestimmen“. Im Rest des Landes ist Abtreibung nur im Fall einer Vergewaltigung erlaubt. Oft bestehen jedoch selbst in diesem Fall nicht die nötigen Regelungen, um den betroffenen Frauen oder Mädchen eine Abtreibung zu ermöglichen.

Laut der Organisation „Katholische Frauen für Entscheidungsfreiheit“, die sich für das liberalisierte Abtreibungsgesetz aussprach, nutzten vom 27. April 2007 bis heute insgesamt 12.262 Frauen der Unter- und Mittelschicht im Alter von 18 bis 29 Jahren die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs in einer der zwölf Kliniken, die diesen Eingriff durchführen. Weitere 14.000 Frauen sahen von dem Eingriff ab, nachdem sie sich beraten lassen hatten.

Zwischen 1990 und 2005 starben laut Abtreibungsbefürworter*innen allein in Mexiko-Stadt im Durchschnitt 13 Frauen jährlich an illegalen Abtreibungen. Die ultrakonservative Organisation Pro-Vida spricht jedoch von nur acht Todesfällen pro Jahr. Seit der Legalisierung der Abtreibung im April letzten Jahres starb in Mexiko-Stadt nur ein sechzehnjähriges Mädchen aufgrund einer Abtreibung.

Laut Daten des Instituts für Bioethik entfielen zwischen 1990 und 2005 fast 60% der durch eine illegale Abtreibung hervorgerufenen Todesfälle auf die fünf Bundesstaaten Puebla, Mexiko D.F., Chiapas, Guerrero und Veracruz.

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