Neun Frauen in Puebla erwarten Strafe für Schwangerschaftsabbruch

von Por Dalia Patiño

(Mexiko-Stadt, 30. April 2010, cimac).- In acht Verwaltungseinheiten des Bundesstaates Puebla existieren 30 Fälle von Frauen, die wegen Schwangerschaftsabbruchs angeklagt wurden; neun von ihnen wurde der Abbruch nachgewiesen und 21 erwarten eine Voruntersuchung. Dies geht aus den veröffentlichten Daten des letzten Berichts der Generalstaatsanwaltschaft, geführt von Rodolfo Igor Archundia, hervor.

Die Bezirke, in denen die Fälle vermerkt wurden sind Acatlán, Cholula, Huauchinango, Izúcar de Matamoros, Teziutlán, Tepexi de Rodríguez, Puebla und Tehuacán. In den beiden letztgenannten wurden mit sieben bzw. acht die meisten Fälle festgestellt.

Die neun Frauen, gegen die bereits der Prozess geführt wurde, erwarten nun das Urteil des Richters. Gleichwohl kann vermerkt werden, dass in diesem Staat ein Schwangerschaftsabbruch nicht als schwerwiegende Straftat gilt, weshalb eigentlich nicht mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen ist. Dies verhindert jedoch nicht, dass die Frauen eine andere Strafe erhalten und damit kriminalisiert werden könnten.

Das Strafgesetzbuch Pueblas gestattet einen Abbruch unter bestimmten Bedingungen, wie der Gefahr für die Mutter oder das Ungeborene, Missbildungen oder Vergewaltigung. Es gestaltet jedoch keine Verfahrensweise, um einer Frau den Abbruch einer Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung zu erleichtern. Unter derartigen Umständen wird das weitere Verfahren den Befugnissen der Staatsanwaltschaften unterworfen, und dieser Prozess kann sich über drei Monate hinziehen, bis diese zu einer Entscheidung gelangen.

Das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch in Puebla wurde von verschiedenen Organisationen als Rückschritt im Kampf um Gleichberechtigung und den Respekt vor den Rechten der Frauen bewertet, insbesondere wenn es sich um Reformen handelt, die medienwirksamen Absprachen mit der katholischen Kirchenführung gehorchen.

In diesem Sinne und als Teil ihrer Rede vor der Iberoamerikanischen Universität äußerte sich Patricia Mercado, Präsidentin des Instituts Simone de Beauvoir gegen diese Art von „Austauschen“, welche nur das Ziel verfolgen würden, die Stimme auf Kosten des Grundrechts der Frauen – über ihren Körper und ihre Gesundheit zu entscheiden – zu verkaufen.

278 Einsprüche und Berufungen

Mehr als einem Jahr nachdem das Recht „zum Schutz des Lebens von seiner Empfängnis bis zu seinem Tod unter möglichen Ausnahmen“ verabschiedet wurde, haben 278 Frauen im gebärfähigen Alter Verfassungsklage eingereicht sowie verschiedene Berufungsinstanzen, wie die Bundesstaatliche und Nationale Menschenrechtskommission, die Generalstaatsanwaltschaft und die Interamerikanische Kommission der Menschenrechte, aktiviert; allerdings haben sie bis jetzt keine Antwort erhalten.

Vianey González vom in Puebla ansässigen Netzwerk für sexuelle und reproduktive Rechte der Frau, Ddeser (Red por los Derechos Sexuales y Reproductivos de la Mujer), erinnerte daran, dass der Reformvorschlag am 5. März 2009 von den Abgeordneten der PRI-Fraktion, José Othón Bailleres Carriles und Pablo Fernández del Campodie eingebracht und eine Woche später, am 12. März, ohne tiefer gehende Analyse oder Konsens verabschiedet und am 3. Juni des selben Jahres bekanntgegeben wurde.

Vianey González erklärt weiter, dass das Netzwerk angesichts dieser Untätigkeit auf den Verfassungsstreit hingewiesen hat, welcher durch die Stadtverwaltung von Palmar de Bravo (unter Regierung der Partei der Nationalen Aktion PAN) ausgelöst wurde. Sie hatte sich als einzige Verwaltung Pueblas gegen die Reform ausgesprochen. Jedoch lenkte der Bürgermeister ein und verhinderte somit, einen Prozess der Verfassungsklage einzuleiten.

Am 15 Juli 2009 haben insgesamt 115 Frauen direkt Berufung vor dem zehnten Gericht des Distrikts eingereicht; jedoch wurde das Rechtsmittel abgelehnt. Später sammelten sich die Reformgegnerinnen nochmals und am 2. Dezember 2009 forderten 163 Bürgerinnen vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission erneuert Rechtsschutz, dabei wohl wissend, dass die Bearbeitungszeit von Klagen gewöhnlich zwischen fünf und zehn Jahren liegt.

Möglichkeiten für die Bürgerinnen

Im Bundesstaat Puebla leben etwas mehr als fünf Millionen Menschen, mehr als die Hälfte sind Frauen und davon 50 Prozent im gebärfähigen Alter. Trotzdem scheint die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Prioritätenliste der meisten Kandidat*innen für die Sitze im Parlament des Bundesstaates zu liegen.

Die Hoffnungen der Frauen angesichts dieser ungewissen Situation richten sich auf die Hauptstadt Mexico D. F.. Hier ist ein Abbruch der Schwangerschaft bis zur zwölften Woche erlaubt. Dies ermöglicht es Frauen diesen Distrikts und anderer Bundesstaaten, einen medizinischen Eingriff in Krankenhäusern vornehmen zu lassen, ohne dabei ihr Leben und ihre Gesundheit zu riskieren.

Die Zahlen in der Hauptstadt

Laut der offiziellen Zahlen der Gesundheitsbehörden in der Hauptstadt wurden seit der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs 38.126 Abbrüche praktiziert. Die Anfragen haben sind von 2007 auf 2009 um 82 Prozent erhöht. Registrierte man 2007 acht Eingriffe, stieg die Zahl bis zum Jahre 2009 auf 66 an und bis zum März diesen Jahres wurden 33 Abbrüche vorgenommen.

„Schwangerschaftsabbruchsfond für soziale Gerechtigkeit Fondo Maria“ (Fondo de Aborto para la Justicia Social) nennt sich die Einrichtung in der Hauptstadt, welche Frauen mit geringem Einkommen, die sich einem sicheren Abbruch einer unerwünschten Schwangerschaft unterziehen lassen wollen, berät und sie mit Unterkunft und Transport unterstützt.

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