Frauenmord wird eigener Straftatbestand

von Benjamin Beutler

(03. Dezember 2011, amerika21.de).- Lange genug hat Perus Gesetzgeber der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zugeschaut. Jetzt hat das Parlament Frauenmord erstmals als eigenen Straftatbestand definiert. Mit 90 gegen zwei Stimmen und 14 Enthaltungen stimmte Perus Nationalkongress am vergangenen 1. Dezemberfür eine Erweiterung von Paragraph 107 des Strafgesetzbuches, berichtet die Tageszeitung La República.

Angesichts von 405 Frauenmorden innerhalb der letzten drei Jahre wird auf Abschreckung gesetzt. “In Sachen Feminizid ist unsere Strategie die Schließung rechtlicher Lücken”, setzt Perus Frauen-Ministerin Aida García das Thema oben auf ihre Agenda. Auch gelte es die Beweispflicht der Frauen bei körperlicher und sexueller Gewalt zu reformieren.

Anzeigen bei der Polizei würden wegen der hohen Anforderungen oft ins Leere laufen, so die Ministerin. “Wenn jeder weiß, dass er 25 Jahre ins Gefängnis muss, ist dieses Gesetz wegen seines abschreckenden Charakters von grundsätzlicher Bedeutung”, kommentierte García die Novelle.

Strafmaß wird erheblich erhöht

Bislang wurde Feminizid als Tötung von Frauen durch Männer gesondert nur unter dem Tatbestand der Kindestötung geführt und mit Strafen bis zu sechs Jahren Freiheitsentzug belegt. Verurteilte Täter konnten unter Auflagen bereits nach zwei Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die Feminizid-Novelle sieht in Verbindung mit Paragraf 108 des Strafgesetzbuches (Mord) eine Verschärfung des Strafmaßes auf mindestens 20 Jahre vor.

Laut Angaben der peruanischen Staatsanwaltschaft werden landesweit jeden Monat zehn Frauen von ihren Partnern, Ex-Partnern oder Familienangehörigen ermordet. 37,4 Prozent der Frauen waren Opfer ihrer Ehemänner oder Ex-Ehemänner. Zehn Prozent der Mordopfer waren schwanger. 58,7 Prozent der Morde passieren im eigenen Haus. Nur jedes zehnte Opfer von Gewalt in der Ehe erstattet Anzeige. Hingegen werden nur 1,8 Prozent aller männlichen Mordopfer von ihren Frauen umgebracht, so eine aktuelle Studie der Staatsanwaltschaft.

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