13 Jahre Straflosigkeit

von Gladis Torres Ruiz

(Mexiko-Stadt, 12. September 2008, cimac-poonal).- Es sind mehr als 13 Jahre vergangen, seit Angehörige des mexikanische Militärs willkürlich drei Schwestern der Ethnie Tzeltal in Chiapas festnahmen, vergewaltigen und folterten. Bis heute hat der mexikanische Staat den Opfern dieses Verbrechens keine befriedigende Antwort gegeben.

So formuliert es Soraya Long, Direktorin des Zentrums für Gerechtigkeit und internationales Recht (Cejil), einer NGO mit Konsultativstatus bei der Organisation Amerikanischer Staaten. Cejil hat in diesem Jahr zum zweiten Mal Mexiko besucht.

Soraya Long betont, ihre Menschenrechtsorganisation fahre anlässlich dieses zweiten Besuchs fort, auf eine Veränderung von Artikel 57 des Militärstrafrechts zu drängen, damit durch Soldaten begangene Vergewaltigungen künftig vor Zivil- und nicht den Militärgerichten verhandelt werden könnten. Dies habe in der Vergangenheit die Straflosigkeit begünstigt.

Long sagte, sie warte noch immer darauf, dass den Empfehlungen der Internationalen Menschenrechtskomission CIDH nachgekommen werde, vor die Cejil den Fall der vergewaltigten Schwestern im Jahr 2001 brachte.

Laut Bericht Nr. 53/01 der Internationalen Menschenrechtskomission hielt eine Gruppe von Soldaten am 4. Juni 1994 in Chiapas die Schwestern Ana, Beatriz und Celia González Pérez sowie deren Mutter Delia Pérez de González (Namen wurden geändert) an, um sie zu verhören. Die Soldaten hielten die vier zwei Stunden lang fest.

Die Vergewaltigungen, so die Nachrichtenagentur Cimacnoticias am 18. Juni 2001, fanden in einem Klima der Gewalt statt, dass durch die Polizei- und Militärpräsenz in Tenejapa, einem Einflussgebiet des zapatistischen Befreiungsheers EZLN, hervorgerufen worden war. In Tenejapa wurden Häuser angezündet und Familien vertrieben. Dazu kam die mehrfache Vergewaltigung der drei Schwestern.

Am 30. Juni 1994 wurde laut Bericht der Internationalen Menschenrechtskommission auf der Basis von gynäkologischen Gutachten vor der Generalstaatsanwaltschaft von Mexiko Anzeige erstattet. Die Unterlagen wurden im Septembr 1994 an die Militärgeneralstaatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die internationale Menschenrechtskommission stellt fest, dass sich „die Militärstaatsanwaltschaft dann dazu entschloss, die Akten zu archivieren. Das wurde damit begründet, dass die Frauen nicht erschienen wären, um erneut Zeugnis abzulegen bzw. sich erneut gynäkologischen Untersuchungen zu unterziehen“. Daraufhin brachten die Schwestern, ihre Mutter und Rechtsanwälte den Fall 2001 vor die internationale Menschenrechtskomission.

Die CIDH stellte 2001 fest, dass der mexikanische Staat die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und den Schutz ihrer Würde und Ehre verletzt habe. Zudem habe er die Rechte von Kindern verletzt, denn als die Vergewaltigung geschah, war eine der Schwestern minderjährig. Die Kommission stellte darüber hinaus fest, dass der Staat für die Verletzung von Artikel 8 der Interamerikanischen Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Folter verantwortlich sei.

Die CIDH hat dem mexikanischen Staat empfohlen, die Vorkomnisse umfassend, unvoreingenommen und effektiv vor einem zivilen Strafgericht zu verhandeln, um die Verantwortung aller beteiligten Täter aufzuklären. Dem ist der mexikanische Staat bis heute nicht nachgekommen.

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