ILO fordert Unterbrechung der Bergbauaktivitäten zweier Unternehmen

von Karol Assunção

(Fortaleza, 15. März 2010, adital).- Adital – Einige der Minenarbeiten in Guatemala könnten ausgesetzt werden. Laut einer Verlautbarung guatemaltekischer Organisationen und Institutionen, welche am Mittwoch, dem 10 . März, verbreitet wurde, forderte die ExpertInnenkommission zur Umsetzung von Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) die Unterbrechung der Minenarbeiten von zwei Unternehmen im Land.

Nach Aussagen der Organisationen berufen sich die Expert*innen auf die Konvention 169 der ILO, die Guatemala 1996 ratifiziert hat. Sie fordern, dass die Bergbauaktivitäten der guatemaltekischen Firma Cementos Progreso S.A in San Juan Sacatepéquez (Provinz Guatemala) und die der Mine Marlin, in Besitz des kanadischen Unternehmens Montana Exploradora/Goldcorp, in Sipacapa und San Miguel Ixtahucán (Provinz San Marcos) vorübergehend ausgesetzt werden.

Es geht darum, die Minenarbeiten ruhen zu lassen, bis die Unternehmen die Artikel 7 und 15 der Konvention 169 ILO anerkannt haben, d.h. bis sowohl die Volksbefragungen der anliegenden indigenen Völker als auch die notwendigen Studien zur sozialen, kulturellen und ökologischen Situation der von der Minentätigkeit betroffenen Gebiete durchgeführt worden sind.

Laut der Veröffentlichung der Organisationen hat das Verfassungsgericht im Februar erklärt, dass die Konvention 169 der ILO allgemeines Gesetz in Guatemala sei und daher die Volksbefragungen der indigenen Völker obligatorisch seien.

Unterstützt von diesen Erklärungen sendeten die guatemaltekischen Organisationen am 2. März eine Petition an den Präsidenten Álvaro Colom, in der sie die Suspendierung der Aktivitäten besagter Unternehmen forderten. Gemäß des Artikels 28 der Verfassung hat der guatemaltekische Amtsträger nun 30 Tage Zeit, um bekannt zu geben, ob er diese Forderung umsetzen oder ablehnen wird.

„Wir fordern von der Regierung eine strikte Einhaltung der Entscheidungen der ILO und des Verfassungsgerichts und im besonderen die Unterbrechung der Bergbautätigkeiten in San Juan Sacatepéquez, San Miguel Ixtahucán und Sicacapa sowie die Verpflichtung, stets einen Befragung der indigenen Bevölkerung vorzunehmen, wenn sogenannte Entwicklungsprojekte in unseren Territorien initiiert werden sollen”, heißt es in der Verlautbarung.

Die Entscheidungen der ILO und des Verfassungsgerichts sind Ergebnisse des Widerstandskampfes der guatemaltekischen Organisationen und Institutionen, welche die kollektiven Rechte und die Volksbefragungen unterstützen. Gleichwohl riefen diese Erfolge Reaktionen der Minenunternehmen hervor. Laut der Pressemitteilung ließen nationale und internationale Unternehmen im Internet ein Pamphlet zirkulieren, in welchem sie den engagierten Organisationen und Gemeinden vorwerfen, terroristischen Vereinigungen wie Al Qaeda oder den Taliban anzugehören.

Die Deklaration ist unterzeichnet vom Zusammenschluss der Mayaorganisationen Waqib Kej, dem Rat der Völker des Westens, der Provinzversammlung von Huehuetenango, dem Rat der Völker von San Marcos und Quiché, der Nationalen Koordination der Indígenas und Bauern CONIC, dem Kollektiv der Umweltschützer*innen Madre Selva und von den Gemeinden von San Juan Sacatepéquez, San Miguel Ixtahuacán und Sipacapa.

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