Regierung will Verhandlungen über neuen Vorschlag zum Wahlgesetz

von Facundo Franco

(Montevideo, 12. September 2014, la diaria).- Abgeordnete des Frente Amplio (FA) haben ein Gesetzesvorhaben zum Wahlrecht im Ausland lebender uruguayischer Staatsbürger*innen auf den Weg gebracht. Doch das Gesetz benötigt die Stimmen der Opposition. Am 10. September wurde neben der Abstimmung des Gesetzes zur Gründung der Universidad de la Educación auch der Entwurf zu einem Gesetz präsentiert, das im Ausland lebenden Uruguayer*innen sowohl bei den allgemeinen Wahlen als im Falle einer Stichwahl die Stimmabgabe ermöglichen soll.

Diaspora soll mit entscheiden können

Die Gesetzesinitiative wurde von 14 Senator*innen des Regierungsbündnisses Frente Amplio außerhalb der Sitzung präsentiert. Ernesto Agazzi von der Gruppierung Espacio 609 (Formation innerhalb des Frente Amplio, Anm. d. Ü.)und einer der Abgeordneten, die das Gesetzesvorhaben präsentierten, erklärte gegenüber der Tageszeitung La Diaria, die Fraktion des Frente Amplio habe sich mit der Opposition in Gesprächen befunden um eine Einigung zu erzielen, was jedoch nicht gelungen sei.

Weil die Billigung des Gesetzes eine besondere Mehrheit benötigt, da es sich um ein Wahlgesetz handelt, reichen die Stimmen der Regierungspartei nicht aus, um das Gesetz in Kraft treten zu lassen. Agazzi wies darauf hin, dass das Thema “komplex” sei und es vom Standpunkt der Rechtsprechung her “eine Debatte ist, die kein Ende nimmt”, weshalb er die Angelegenheit so verstanden wissen will, dass “es darum geht, ob es einen politischen Willen dafür gibt, dass die Diaspora an den Entscheidungen des Landes teilhat”. Des Weiteren erinnerte er daran, dass das Parlament in letzter Zeit Maßnahmen ergriffen habe, die mit dem Thema “verwandt” seien und die Rechte von Kindern uruguayischer Eltern betreffen, die sich außerhalb der Landesgrenzen befinden.

Auf Zustimmung der Opposition angewiesen

Der Senator gab die Prognose ab, dass “das Schicksal des Gesetzesvorschlages von der Bereitschaft zur Zustimmung seitens des Partido Colorado und des Partido Nacional abhängen wird”, und ließ durchblicken, dass es trotz des Endes der Sitzungsperiode am 22. September “sicherlich Sondersitzungen im Dezember oder Januar geben wird”.

Die Fraktion des Frente Amplio habe demnach die Hoffnung, dass es so zu “einer Verhandlung in letzter Instanz” kommen werde. “Wenn es in nicht klappt, dann klappt es eben nicht, aber man muss es bis zum Ende probieren”, so der Abgeordnete. Ideal wäre eine Einigung auf die Öffnung von Wahllokalen in den Konsulaten, aber auch die Briefwahl wäre nicht auszuschließen, weil die letztliche Idee die Anerkennung der Rechte von uruguayischen Staatsbürger*innen ist, die im Ausland leben.

Darauf angesprochen erklärte Eber da Rosa von der Alianza Nacional und Mitglied der Kommission für Verfassung und Gesetzgebung (Comisión de Constitución y Legislación), der das Gesetzesvorhaben vorgelegt wurde, dass er gar nicht gegen die Möglichkeit einer Wahl in den Konsulaten sei, “insofern nach dem Gleichheitsprinzip verfahren und das Verbot der wahlkreisunabhängigen Stimmabgabe innerhalb des Landes aufgehoben wird”.

Er fügte hinzu, dass es ihm “überaus absurd” erscheine, dass ein Uruguayer in Berlin ins Konsulat gehen und dort seine Stimme abgeben könne, aber eine Person aus Artigas, die sich aus beruflichen Gründen in Maldonado aufhalte, dies nicht tun könne, weil sie den Wahlberechtigungsschein nicht habe ummelden können.

Bezüglich der Position, die die Fraktion des Partido Nacional einnehmen wird, wies er darauf hin, dass obwohl das Thema vor längerer Zeit bereits diskutiert wurde, die Partei sich noch nicht mit dem neuen Vorschlag befasst habe. Es handele sich insgesamt um ein Thema, welches “langfristig” diskutiert werden müsse, da es “unlogisch” sei, das Thema jetzt anzusprechen, weil keine Zeit bleibe, um eine Änderung im Wahlsystem noch vor Oktober vorzunehmen.

Der Gesetzesvorschlag

Der von den Senator*innen der regierenden Frente Amplio präsentierte Gesetzesvorschlag umfasst 17 Artikel und überlässt die entsprechende Reglementierung dem Wahlgericht, das auch ein Register und eine Wählerliste der im Ausland lebenden Uruguayer*innen erstellen soll. Der Vorschlag sieht auch vor, dass das Gericht 180 Tage vor der Wahl die Wahlberechtigten per Post benachrichtigen muss, und dass die Wahlkommissionen im Ausland zusammengesetzt sein würden aus Beamten uruguayischer Staatsangehörigkeit der Botschaften und Konsulaten in jedem einzelnen Land “und Wahlmännern, die für jeden Bezirk gemäß der geltenden Reglementierung auszuwählen sind”.

In der Begründung der Gesetzesinitiative bemerkt die Fraktion des Frente Amplio, dass die “Verweigerung der Stimmabgabe eine Verletzung der politischen Rechte der im Ausland lebenden Uruguayer darstellt angesichts des Schutzes, den ihnen das internationale Recht und die internationalen Verträge verleiht, die unser Land anerkannt und umgesetzt hat”.

CC BY-SA 4.0 Regierung will Verhandlungen über neuen Vorschlag zum Wahlgesetz von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert