Neue Reisebestimmungen für KubanerInnen

(Buenos Aires, 16. Oktober 2012, púlsar-poonal).- Die kubanische Regierung hat am 16. Oktober Veränderungen der Reisebestimmungen für kubanische Staatsbürger*innen bekannt gegeben. Ab dem 14. Januar 2013 müssen sie demnach keine “Carta Blanca” (Weiße Karte), wie die Ausreiseerlaubnis genannt häufig genannt wird, mehr beantragen. Diese Bescheinigung wird abgeschafft. Für die Ausreise genügen dann ein gültiger Reisepass und ein Visum des Ziellandes.

Außerdem werden Kubaner*innen ab Mitte Januar kommenden Jahres 24 Monate am Stück im Ausland bleiben können. Bisher lag dieser Zeitraum bei maximal elf Monaten. Laut Außenministerium muss zum Reisen künftig auch keine Einladung mehr vorgelegt werden. Auf die geänderten Bestimmungen wurde in den kubanischen Medien umfangreich verwiesen. So erschienen eine Mitteilung und ein Kommentar in der Tageszeitung Granma, das Thema wurde zudem vom Fernsehen und Onlineportalen aufgegriffen.

Weiterhin Einschränkungen möglich

Der Staat behält sich allerdings auch in Zukunft vor, die Ausreise in bestimmten Fällen nicht zu gestatten. Bisher wurde beispielsweise Medizinern und anderem hochgebildeten Personal häufig die Ausreise für einen gewissen Zeitraum nicht gestattet. Auch im neuen Gesetz wird in Artikel 23 f festgelegt, dass die Ausstellung eines Reisepasses unter anderem zum Erhalt „qualifizierter Arbeitskraft für die wirtschaftliche, soziale und wissenschaftlich-technische Entwicklung, so wie aus Sicherheitsgründen und zum Schutz staatlicher Informationen“ verweigert werden kann.

Mit der nun erfolgten Anpassung der Migrationspolitik schütze sich Kuba vor „subversiven“ Plänen der Einmischung seitens der USA und seiner Verbündeten, so die Zeitung Granma. „Aus diesem Grund behalte man sich vor, dass durch die kubanische Revolution geschaffene Humankapital zu schützen und einem „Raub von Talenten“ entsprechend zu begegnen.

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