(Havanna, 07. Januar 2009, prensa latina-poonal).- Wie letzte Woche bekannt wurde, hat der argentinische Richter Sergio Torres aufgrund von Unregelmäßigkeiten beim Verkauf des größten Messegeländes der Hauptstadt Buenos Aires den Ex-Präsidenten Carlos Menem und dessen ehemaligen Wirtschaftsminister Domingo Cavallo vorgeladen.
Menem (von 1989 bis 1999 argentinischer Präsident) und Cavallo stehen unter Anklage, weil sie im Jahr 1991 ein Dekret unterzeichneten, das den Verkauf des Messegeländes Palermo an den Landwirtschaftsverband Sociedad Rural Argentina zu einem Preis von 30 Millionen US-Dollar ermöglichte. Das Gelände war jedoch 130 Millionen wert.
Zum anberaumten Termin erschien keiner der beiden Beschuldigten. Auch unter der in den Unterlagen als Wohnort angeführten Adresse war der Ex-Präsident nicht anzutreffen. Sein Anwalt Pedro Baldi sprach von „Terminschwierigkeiten“ seines Mandanten, der auch noch bei anderen Behörden vorstellig werden müsse. Die Untersuchung wurde daher auf Ende Februar verlegt.
Der ehemalige Vorsitzende der Sociedad Rural Argentina Eduardo Agustín Carlos Zavalía und sein Sekretär Juan Alberto Ravagnani, die bereits vorgeladen worden waren, hatten erklärt, für das Vorgefallene nicht verantwortlich zu sein. Sie hätten lediglich dafür gesorgt, dass der Landwirtschaftsverband den mit dem Staat vereinbarten Preis zahlte.
Auch Schätzer der Kreditinstitute Banco Ciudad und Banco Hipotecario scheinen in den Fall verwickelt zu sein. Sie hatten den Wert des Grundstücks auf 30 Millionen US-Dollar beziffert, obwohl das Gelände nach Schätzungen des Obersten Gerichtshofs mindestens 131,8 Millionen wert gewesen sei.
Die argentinische Tageszeitung Página/12 erinnerte daran, dass Menem und Cavallo nicht zum ersten Mal gemeinsam vor Gericht stehen. Bereits 1995 mussten sie sich wegen illegaler Waffentransporte nach Ecuador und Kroatien verantworten. Während der Ex-Minister in diesem Fall um eine Befragung herumkam und seine Beteiligung nicht weiter aufgeklärt wurde, musste der ehemalige Präsident sich zu den Vorwürfen äußern, man erlaubte ihm allerdings, per Videokonferenz auszusagen.
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