Brasilien erhebt Foltervorwürfe gegen honduranische De–facto–Regierung

(Buenos Aires, 21. Oktober 2009, púlsar).- Als Folter bezeichnete Ruy Casaes, Botschafter Brasiliens bei der Organisation Amerikanischer Staaten OAS, am 21. Oktober das Vorgehen der honduranischen De–facto–Regierung gegen die brasilianische Botschaft, in der sich der rechtmäßige Präsident Manuel Zelaya derzeit befindet.

Casaes legte seine Vorwürfe im Rahmen einer außerordentlichen Versammlung vor dem Ständigen Rat der OAS dar. Angesichts der Situation erklärte der Politiker, die brasilianische Delegation verurteile die von der honduranischen Regierung verübte Verletzung der Menschenrechte. Er forderte ein sofortiges Ende der Foltermaßnahmen gegen die derzeit in der Botschaft befindlichen brasilianischen und honduranischen Staatbürgerinnen und –bürger.

Das Gebäude sei Tag und Nacht von Militär und Polizei umstellt. Nachts werde mit hellen Strahlern durch die Fenster geleuchtet und ein ohrenbetäubender Lärm erzeugt der dafür sorge, dass niemand, der sich in der Botschaft aufhalte, nachts zum Schlafen komme. So sei erst in den frühen Morgenstunden des 21. Oktober ein Militärmarsch in extremer Lautstärke erklungen.

Des Weiteren habe man La Golondrina („Die Schwalbe“) zum Besten gegeben. Das Stück sei nicht zufällig gewählt worden, da Schwalben als Todesboten gelten. Außerdem seien den ganzen Tag über zwei Fahrzeuge mit bewaffneten Wachmannschaften vor dem Gebäude postiert, die genau registrierten wer die Botschaft betrete und wer sie wieder verlasse. Auch sei die Versorgung mit Nahrungsmitteln unzureichend. Nachschub werde stets begrenzt und häufig verspätet geliefert, weshalb die Lebensmittel oft bereits in verdorbenem Zustand seien. Casaes erklärte, diese Maßnahmen seien zweifellos als Folter zu bezeichnen und die De–facto–Regierung bediene sich dabei immer subtilerer Methoden.

Der Generalsekretär der OAS José Miguel Insulza sicherte Casaes seine Unterstützung zu und verurteilte das Vorgehen der De–facto–Regierung gegen die brasilianische Botschaft.

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