Zwangssterilisationen zu Angelegenheit von nationalem Interesse erklärt

von Sandra Herrera Antay – Amarc

(Rio de Janeiro, 09. November 2015, púlsar).- Im Zeitraum von 1990 bis 2000 wurden mehr als 300.000 peruanische Frauen chirurgischen Behandlungen unterzogen, bei denen sie sterilisiert wurden. Am 7. November 2015 erklärte Perus Präsident Ollanta Humala den Fall schließlich per Dekret zu einer ‚Angelegenheit von nationalem Interesse des Landes Peru‘. Ziel dieses Vorgehens ist es, den Frauen, die Opfer von Zwangssterilisationen geworden sind, Zugang zur Justiz zu ermöglichen und die genaue Anzahl der Betroffenen zu ermitteln.

Dekret ermöglicht Schaffung eines Opferverzeichnisses

Die sterilisierten Frauen stammten aus Regionen mit hoher Armut, in denen mehrheitlich indigene Völker leben. Von allen Frauen, die einer solchen Behandlung unterzogen wurden, gaben nur zehn Prozent ihre tatsächliche Zustimmung. Alle übrigen wurden Opfer von Zwangssterilisationen durch Erpressungen, Drohungen und Anfeindungen durch Ärzt*innen und Krankenschwestern in den Gesundheitszentren ihrer jeweiligen Ortschaften. Angewendet wurden diese Praktiken im Rahmen des Nationalen Programms zur Familienplanung unter der Regierung von Alberto Fujimori.

Durch das Dekret wird die Schaffung eines Opferverzeichnisses angeordnet. Dies versicherte der Vizeminister für Menschenrechte und Zugang zur Justiz, Ernesto Lechuga: „Dem Dekret liegt weder politisches Kalkül zugrunde, noch will man im Vorfeld irgendeine Art von Verantwortlichkeit festlegen. Diese Verantwortlichkeit muss durch entsprechende Gerichtsverfahren bestimmt werden“, erklärte Lechuga angesichts der Kritik von Kongressmitgliedern aus dem Lager des Fujimorismus. Letztere versichern, die Einführung des Registers sei eine Gegenkampagne zu ihrer Kandidatin, Keiko Fujimori (Tochter von Alberto Fujimori).

Menschenrechtsorganisationen begrüßen ersten Schritt

Justizminister Aldo Vásquez gab seinerseits an, dass sein Ressort die Zuständigkeit für die rechtliche Beratung übernehme, ebenso wie die der psychologischen Behandlung und der medizinischen Versorgung der Opfer. Dieser erste Schritt wurde von Menschenrechtsverteidigerinnen begrüßt.

Eine legitime Politik der Geburtenkontrolle verletzt nicht das Recht auf freie Selbstbestimmung über den eigenen Körper, sondern sie lässt die Frauen entscheiden, ob diese weitere Kinder möchten oder nicht. Daher sind Zwangssterilisationen eine schwere Verletzung der Menschenrechte, die ernsthafte physische und psychische Konsequenzen für die Opfer nach sich ziehen.

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