Zu Unrecht angeklagte Indigene freigesprochen

(Mexiko-Stadt, 09. Juni 2011, cimac).- Am 25. Mai 2011 wurde die Indigene von der Strafkammer des Obersten Gerichtshof im mexikanischen Bundesstaat Quintana Roo freigesprochen. Sie war im Jahr 2008 der Zuhälterei und des Kindesmissbrauchs angeklagt worden und hatte bis zum Mai bereits drei Jahre und zwei Monate ihrer zwölfjährigen Haftstrafe abgesessen.

 

 

 

In einer Mitteilung erklärte das Zentrum für Menschenrechte Miguel Agustín Pro Juárez (Prodh),endlich sei die Befreiung der Maya-Indigenen in der verhandelten Strafsache 485/2010 gelungen. “Dieser Akt der Gerechtigkeit beweist, dass die zuständigen Behörden die Grundrechte verletzt haben”.

Obwohl der Prodh und die Menschenrechtorganisation Grupo Indignación, beides rechtliche Vertreter von Basilia Ucán, ihre Befreiung feierten, machten sie deutlich, dass dies noch nicht genug sei. Notwendig sei eine vollständige Wiedergutmachung des Schadens und die Bestrafung der Schuldigen. Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass sich solche Ereignisse nicht wiederholten.

Der Fall Basilia Ucán

Basilia Ucán ist eine 43-jährige Maya aus Yoactún, in der Gemeinde Felipe Carrillo Puerto im Bundestaat Quintana Roo. Sie ist Analphabetin und einsprachig, das heißt des Spanischen nicht mächtig.

In einem Prozess voller Unregelmäßigkeiten wurde sie der Zuhälterei und des Menschenhandels angeklagt und schließlich am 28. April 2009 zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft und einer Geldstrafe von 10.577 Pesos (ca. 635 Euro) verurteilt.

Alles begann im Februar 2007, als die Staatsanwaltschaft von Felipe Carrillo Puerto einen anonymen Telefonanruf erhielt, in dem ein Mann zur Anzeige gab, es gebe in der Stadt ein Haus, in dem Zuhälterei betrieben würde. Wie aus den vorangegangenen Ermittlungen (die Cimacnoticias als Kopie vorliegen) hervorging, gehörte das Haus, in dem diese Taten angeblich begangen wurden, Ambrocio Granados Mohedano. Laut Ermittlungen betraten Mädchen im Alter von ungefähr zwölf Jahren das Haus, die sexuell missbraucht wurden.

„Dina“, eine blonde, dicke, kleine Frau“

Die Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung ein. Sie lud die vermeintlichen Opfer und Täter vor. Im März 2007 sagte eine 14-jährige Jugendliche aus, dass “Dina”, eine “blonde, dicke, kleine” Frau mit “gelben Haaren, um die 50 Jahre alt”, sie im Haus von Granados Mohedano zum Geschlechtsverkehr mit einem älteren Mann gezwungen habe. Der mutmaßliche Täter Granados Mohedano sagte aus, er kenne keine “Dina” und erklärte, dass er in seinem Haus Zimmer vermiete, aber es niemals zu Zuhälterei oder Kindesmissbrauch gekommen sei.

Während des Verfahrens kam es zur Aussage einer 22-jährigen Frau, die sich auf Basilia bezieht. Diese Frau erzählte, dass sie sich außerhalb des Rathauses von Felipe Carillo befand, als einige Polizisten sich ihr näherten um sie zu befragen und für eine Aussage mit auf die Wache zu nehmen. In ihrer Aussage behauptete sie, Basilia zu kennen und sie mit zwei Jugendlichen gesehen zu haben. Allerdings hatte nichts auf eine Straftat hingewiesen.

Im gleichen Monat hielten zwei Polizisten Basilia auf der Straße an und forderten sie auf, sie zu begleiten. Auf der Wache wurde sie vernommen und über Leute befragt, von denen Basilia angab, sie nicht zu kennen. Danach durfte sie nach Hause gehen.

Rechte der Angeklagten beim Prozess verletzt

Im September 2007 beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl für Basilia. Das Gericht ordnete die Festnahme am 11. März 2008 an. Am 18. März wurde sie festgenommen und am 24. des selben Monats wurde sie, des Kindesmissbrauchs und der Zuhälterei verdächtig, in Untersuchungshaft genommen. Nachdem die Beteiligten ihre Aussagen erweitert und sie belastet hatten, wurde Basilia am 28. April 2009 verurteilt.

Während des Prozesses wurde Basilia nicht angemessen verteidigt, wie ihr Anwalt, Andrés Díaz Fernández gegenüber Cimacnoticias erklärte. Sie hatte keinen Pflichtverteidiger und durfte von keiner vertrauten Person während der Voruntersuchung begleitet werden.

Nachdem das Urteil bekannt wurde, reichten Prodh und Equipo Indignación beim Strafsenat des Obersten Gerichtshofes von Quintana Roo Berufung ein. Dort wurde am 25. Mai endlich ihre Unschuld anerkannt und Basilia von allen Anklagepunkten freigesprochen.

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