Widerstand gegen „Monsanto-Gesetz“

(Lima, 20. August 2014, servindi).- Das umstrittene Gesetz zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (Ley para la Protección de Obtenciones Vegetales), auch bekannt als „Monsanto-Gesetz“, wird von der guatemaltekischen Zivilgesellschaft in großen Teilen abgelehnt. Verschiedene Gruppierungen gehen davon aus, dass das Gesetz die Ernährungssicherheit gefährden und die wirtschaftliche Situation der Landwirte beeinträchtigen werde.

Am 10. Juni diesen Jahres beschloss der Kongress in Guatemala mit den Erlass 19-2014 das Gesetz zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, was eine Welle harscher Kritik von Seiten zivilgesellschaftlicher Gruppen auslöste. Das am 36. Juni veröffentlichte Gesetz sichert das Urheberrecht an Pflanzenarten denjenigen zu, die sie “entwickeln” oder “entdecken” oder bestehende Arten durch Genmanipulation verändern. Zugute kommen würde das Gesetz vor allem internationalen Firmen wie Monsanto, die genveränderte Pflanzensamen herstellen und verkaufen. Sie würden durch das Gesetz die Besitz- und Gebrauchsrechte der Vielfalt an Pflanzen und Samen erhalten.

Saatgutmonopol

In einer Publikation machte die Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaftliche Studien CER Ixim (Colectivo de Estudios Rurales) auf die Auswirkungen aufmerksam, die das „Monsanto-Gesetz“ hätte. So wird darin erklärt, dass laut dem Gesetz der Besitz und Transport von Pflanzen oder Samen ohne Genehmigung des Herstellers als illegal gelten und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden würde. Genauso illegal und strafbar wäre es, ein Erzeugnis aus der Pflanze oder einem Samen des Herstellers zu besitzen, zum Beispiel um es für zukünftige Aussaat und Ernte aufzubewahren.

Nach der neuen Norm sind auch die Rechte für die „aus der geschützten Variante erzeugten Varianten“ Eigentum des Herstellers der ursprünglichen Pflanzenart. Das bedeutet, dass das Resultat der Kreuzung einer nicht patentierten Art mit einer patentierten Art ebenfalls Eigentum des Erzeugers der patentierten Art wäre.

Somit begünstigt das Gesetz die Privatisierung und Monopolisierung von Saatgut und gefährdet daher die Ernährungssouveränität, vor allem der indigenen Bevölkerung, so CER Ixim. Die Arbeitsgemeinschaft geht außerdem davon aus, dass die Biodiversität Guatemalas so „unter die Kontrolle von nationalen und ausländischen Firmen“ fallen würde.

Keine vorhergehende Prüfung durch die Bevölkerung

Der Beschluss des Dekrets 19-2014 ist Teil eines Prozesses, der sich seit der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen Mittelamerika und den Vereinigten Staaten im Jahr 2005 immer weiter verfestigt. In dem Abkommen DR-Cafta (Dominican Republic Central American Free Trade Agreement) sah sich auch Guatemala verpflichtet, der Internationalen Vereinbarung zum Schutz von Pflanzenerzeugnissen beizutreten. Im Zuge des Beitritts arbeitete die gesetzgebende Kommission für Wirtschaft und Außenhandel eine Gesetzesgrundlage aus, die der Internationalen Union für den Schutz von Pflanzenzüchtungen UPOV (Unión Internacional para la Proteccion de las Obtenciones Vegetales) zur Bewilligung übermittelt wurde.

Laut der Cer Ixim wurden die Richtlinien für den Beitritt zur UPOV weder der Gesamtbevölkerung noch indigenen Gruppen zur Rücksprache mitgeteilt. Auch die soziale Arbeitsgemeinschaft zum Recht auf Ernährung ist der Auffassung, das Gesetz verletze Teile der Vereinbarung 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, „zum Beispiel indem die Nutzung von Saatgut für zukünftige Aussaat unter Strafe gestellt wird, wodurch der natürliche Zyklus des Lebens und der pflanzlichen Reproduktion unterbrochen wird“.

Die Kritik mehrt sich

Die wachsende Opposition gegen das „Monsanto-Gesetz“ kommt aus verschiedenen Sektoren der Zivilgesellschaft, darunter indigene Gruppen, Umweltschützer*innen, Wissenschaftler*innen, Künstler*innen und auch Kongressabgeordnete. Mario Itzep, dem Koordinator der Beobachtungsstelle für die Rechte indigener Völker (Observatorio de Pueblos Indigenas), zufolge gefährdet die neue Regelung die Ernährungssicherheit im ganzen Land. Außerdem verletzt das Gesetz für ihn die Rechte der indigenen Dorfgemeinschaften, da sie den Gebrauch von Saatgut, das innerhalb jahrhundertealter Kulturen produziert wurde, für rechtswidrig erklärt.

Auch Domingo Hernández, Mitglied des indigenen Verbandes Maya Uk’ux B’e ist der Meinung, dass das „Monsanto-Gesetz“ eine Beleidigung gegenüber den jahrhundertealten Kulturen darstellt und eine Abhängigkeit von dem genveränderten Saatgut der internationalen Unternehmen schafft.

Diesbezüglich vertritt auch die guatemaltekische Vereinigung zum Schutz der Artenvielfalt die Meinung, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, „da es die Rechte der Bevölkerung verletzt. Zugutekommen wird es den internationalen Saatgutunternehmen wie Monsanto, Duwest, Dupont, Syngenta etc.“. Die Vertreter*innen dieser Vereinigung wiesen in einer Ende Juli veröffentlichten Meldung darauf hin, dass „diesem Gesetz zufolge die Rechte der Erzeuger vorrangig gegenüber den Rechten der Bevölkerung zum freien Gebrauch des Saatgutes sind. Dies stellt einen unmittelbaren Angriff auf die jahrhundertealten Kenntnisse, gegen die Biodiversität, gegen das Leben, die Kultur und die ländliche Wirtschaft, gegen die Weltanschauung der Dorfgemeinschaften sowie die Ernährungssouveränität dar.“

“Angriff auf die Ernährungssouveranität”

In einer Mitteilung, die am 11. August von der Arbeitsgemeinschaft zum Recht auf Ernährung herausgegeben wurde, weist diese darauf hin, dass das „Monsanto-Gesetz“ die Wirtschaft und die überlieferten Verfahrensweisen der Landwirte nicht schützt. Sie macht außerdem darauf aufmerksam, dass das Land nicht darauf vorbereitet sei, die Nutzung von genveränderten Organismen einzuführen, zu regulieren oder zu kontrollieren. „In unserem Land gibt es keine Gesetzgebung, die die Nutzung genveränderter Organismen, den Anbau, die Ernte oder die Kennzeichnung der Produkte auf dem Markt reglementiert“, so die Arbeitsgemeinschaft in ihrer Mitteilung. Sie sieht im Beschluss des Gesetzes außerdem eine Zuwiderhandlung gegen das „Prinzip der Vorsicht im Angesicht des begründeten Verdachts, dass bestimmte Produkte oder Technologien ein schwerwiegendes Risiko für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt darstellen.“

Virtuelle Medienkampagne

Im Widerstand gegen die Regelung haben sich Personen aus Kunst und Fernsehen zu einer Online-Unterschriftenkampagne zusammengetan. Es handelt sich dabei um eine über das Portal Avaaz an den Präsidenten der Republik, Otto Pérez Molina, gerichtete Petition, in der angeprangert wird, dass das besagte Gesetz Artikel der Verfassung verletze. „Diese Regulierung verstößt gegen die Artikel der Verfassung, in denen es um den Schutz des Individuums, der kulturellen Identität, des Naturerbes, das Recht auf Gesundheit und die Prinzipien der sozialen und wirtschaftlichen Regelungen geht. Außerdem wird die Verpflichtung des Staates die Konsument*innen zu schützen missachtet“, heißt es in der Petition.

Luis Fernández Chenal von der konservativen Regierungspartei Partido Patriota versicherte, dass er die Landwirtschaftskommission des guatemaltekischen Kongresses darum ersuchen wird, die existierenden, kontroversen Stellungnahmen im Bezug auf die Regelung zu sammeln und zu diskutieren, um das Gesetz noch einmal zu überarbeiten, bevor es in Kraft tritt.

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