Vergewaltigung von Frauen in Atenco: Ermittlungen in der Schwebe

von Anayeli García

(Mexiko-Stadt, 03. Februar 2010, cimac).- Seit die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates Estado de México in den Fällen von Vergewaltigung von elf Frauen die Ermittlungen aufgenommen hat, sind weder Untersuchungen eingeleitet worden, noch sind die dafür Zuständigen der Anklagevertretung benannt worden. Während eines Polizeieinsatzes in San Salvador Atenco waren am 3. und 4. Mai 2006 mehrere Frauen vergewaltigt worden.

Jaqueline Sáenz ist Anwältin beim Menschenrechtszentrum Miguel Agustín Pro Juárez (Prodh) und seit 2006 Staatsanwaltsgehilfin in dem Fall. In einem Interview mit Cimacnoticias kritisierte sie, dass noch immer kein Polizist, von denen einige als mutmaßliche Schuldige bekannten seien, vor Gericht erscheinen mußte, obwohl die schriftlichen Aussagen der elf betroffenen Frauen seit Ende Oktober des vergangenen Jahres vorlägen.

Sáenz erklärte, die Ermittlungen seien juristisch in der Schwebe, nachdem sie unter Leitung der Sonderstaatsanwaltschaft für Gewaltdelikte gegen Frauen und Menschenhandel (FEMVITRA) drei Jahre lang stagniert hatten, bis sich die FEMVITRA am 13. Juli 2009 für nicht zuständig erklärt und den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates abgegeben hat.

Am 29. April 2008 beantragten das Prodh, das Zentrum für Gerechtigkeit und Internationales Recht (CEJIL) und Bárbara Italia in Vertretung für zehn der in Atenco vergewaltigten Frauen, dass der Fall bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte behandelt werde. Die Anzeige enthielt auch die Zeugenaussagen der elf Frauen und Gutachten des Kollektivs gegen Folter und Straflosigkeit (CCTI), der Nationalen Menschenrechtskommission (CNDH) und der Generalstaatsanwaltschaft Mexikos (PGR).

Es sei daran erinnert, dass von den 47 bei dem Polizeieinsatz in San Salvador Atenco festgenommenen Frauen und von den 28 sexuell durch Polizisten Angegriffenen nur 13 vor der Sonderstaatsanwaltschaft Anzeige erstatteten, zwei Frauen aber angesichts der fehlenden Tätigkeit der Justiz aufgaben. Daher führen nur elf der Frauen den Kampf weiter und erscheinen als Klägerinnen vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH).

Keine wirklichen Ermittlungen

Die Interamerikanische Menschenrechtskommission informierte den mexikanischen Staat über den Antrag der Geschädigten. Der Staat hatte bis zum 10. Dezember 2009 Zeit zu antworten, bat allerdings um eine Verlängerung, die am 10. Februar ausläuft. „Der Staat beantwortet so etwas meist mit Ausflüchten“, betonte Anwältin Sáenz von Prodh.

Weiterhin erklärte sie, dass ein Fall gewöhnlich von der CIDH angenommen wird, wenn nationale Instanzen scheitern. Zwar sind die Untersuchungen nioch nicht abgeschlossen, doch angesichts der Untätigkeit der mexikanischen Behörden ist es möglich, dass der Fall tatsächlich von dem internationalen Organ übernommen wird.

Sáenz erinnerte daran, dass während des Polizeieinsatzes 2006 auch gefoltert wurde. Das wurde bereits im Juni des Jahres 2006 von der Nationalen Menschenrechtskommission und der Internationalen Beobachterkommission für Menschenrechte bestätigt. Gegenwärtig wird an Berichten gearbeitet, die im kommenden Mai der CIDH zugesandt werden sollen. Sie beinhalten auch einen Gerichtsbeschluss des Obersten mexikanischen Gerichtshofs vom Februar 2009. Darin heißt es, dass weder der Gouverneur des Bundesstaates Mexiko, Enrique Peña Nieto, noch der damaligen Minister für Öffentliche Sicherheit, Eduardo Medina Mora, für den Einsatz verantwortlich zu machen seien.

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