Verfassungsgericht ignoriert Interamerikanischen Gerichtshof

(Fortaleza, 08. Januar 2009, adital).- Am 19. Juni 1986 fielen 118 Insassen eines Strafgefängnisses auf der Insel El Frontón in Peru einem Massaker zum Opfer, das von Angehörigen der peruanischen Kriegsmarine verübt worden war. Die Familien der Toten haben sich nun an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte CIDH gewandt, um gegen eine Entscheidung des Verfassungsgerichts anzugehen, das die Untersuchung der Mordfälle behindert. Der Mord an den Inhaftierten fiel in die erste Amtszeit des aktuellen Präsidenten Alan García, die von 1985 bis 1990 dauerte.

Zuvor war in einem gerichtlichen Beschluss die Ermordung der 118 Häftlinge von El Frontón für verjährt erklärt worden. Unter Bezugnahme auf eine darauf folgende Verfassungsklage erklärte das Verfassungsgericht am 11. Dezember 2008, es liege kein Anlass für eine Klage gegen den ursprünglichen Beschluss vor.

Im August 2000 hatte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte sich mit dem Fall beschäftigt und erklärt, dass die Verbrechen nicht verjährt und der Staat Peru für die Morde verantwortlich sei. Er empfahl eine Untersuchung der Ereignisse, eine Verurteilung und angemessene Bestrafung der Verantwortlichen sowie finanzielle Entschädigung und seelische Unterstützung für die Familien der Opfer.

Juan Carlos Ruiz, einer der mit dem Fall betrauten Anwälte und Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisation Instituto de Defensa Legal (Institut für rechtliche Vertretung), erklärte: „Der Gerichtsbeschluss, der die Verbrechen als verjährt erklärt, ist verfassungswidrig: er widerspricht der rechtlichen Auffassung des Verfassungsgerichts, das von einer Pflicht des Staates zur Aufklärung schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte ausgeht.“

Es gebe genügend Beweise dafür, dass die Richter unter Druck gesetzt worden seien. „Aus rechtlicher Sicht war der Fall sehr einfach. Das Gericht hätte sich nur der Erklärung des Interamerikanischen Gerichtshofs anschließen und bestätigen müssen, dass die Morde von El Frontón keiner Verjährungspflicht unterliegen.“ Im Oktober 2007, drei Monate, nachdem das Gericht die Verjährung der Morde bestätigt hatte, forderte die Interamerikanische Kommission den peruanischen Staat in einem Schreiben an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte aufs nachdrücklichste auf, den Prozess wieder aufzurollen.

Außerdem wies der CIDH darauf hin, dass die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen geistigen Anstifter des Verbrechens, Alan García, Marineadmiral Luis Giampietri und den damaligen Innenminister Agustín Mantilla, wieder aufgenommen werden müßten. Im Mai 2007 hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die drei zu den Akten gelegt und versichert, es gebe nicht genug Beweise, um ihnen eine Verantwortung hinsichtlich der Morde nachzuweisen.

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