Verbrechen der Diktatur sollen nicht verjähren

(Buenos Aires, 13. August 2010, púlsar).- Uruguays Regierung und die Führungsriege der Partei Frente Amplio wollen das Verjährungsgesetz kippen. Sie wollen dem Kongress ein Gesetzesprojekt vorlegen, welches das umstrittene Verjährungsgesetz für während der Militärdiktatur von 1973 bis 1985 begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufheben würde. Das Projekt stützt sich auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Uruguays vom Oktober 2009, welches die Anwendung des Verjährungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte. Anlass der Gerichtsentscheidung war der Fall der kommunistischen Aktivistin Nibia Sabalsagaray, die 1974 im Alter von 24 Jahren gefoltert und getötet worden war.

Die Gesetzesvorlage erkennt die internationalen Menschenrechtsverträge für Uruguay als verbindlich an. Alle Verfahren, die bereits offiziell eingestellt worden seien, könnten zukünftig von der Exekutive neu aufgerollt werden, wenn die Staatsanwaltschaft oder von der Entscheidung Betroffene dies wünschten.

Uruguays Parlament soll nun zügig über die Vorlage beraten, da schon Anfang Oktober der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil über die uruguayische Gesetzgebung verkünden wird. Fest steht bereits jetzt, dass das Verjährungsgesetz gegen internationales Recht verstößt. Das 1986 in Kraft getretene Gesetz verhindert, dass Militärs und Polizisten für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur von 1973 bis 1985 verurteilt werden können.

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