UNO und OAS werden sich mit Kriminalisierung von sozialen Bewegungen befassen

(Rio de Janeiro, 28. Juli 2008, púlsar).- Die nachgewiesenen Fälle von Kriminalisierung sozialer Bewegungen in Brasilien in den vergangenen Monaten sollen nun bei den Vereinten Nationen und der Organisation Amerikanischer Staaten auf die Tagesordnung. Es sind die betroffenen Bewegungen und ihre Unterstützer, die die Anklage auf die internationale Ebene bringen werden. Klagen vor brasilianischen Instanzen hatten außer einiger Aufmerksamkeit durch Protestaktionen keinerlei Folgen gehabt. Von den für die Kriminalisierungen Verantwortlichen hatte bislang niemand Konsequenzen zu tragen.

Der Fall, der am meisten Aufsehen erregte, betrifft die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates Rio Grande do Sul. Während einer Sitzung, deren Protokoll an die Öffentlichkeit gelangte, war die Rede davon, das die Landlosenbewegung MST (Movimento dos Trabalhadores Rurais Sem Terra) im Bundesstaat „aufgelöst“ werden solle. In der Mitschrift wird die Bewegung der Landlosen als „Gruppe mit paramilitärischem Charakter“ bezeichnet.

Eine der Organisationen, die die Klage vor Gericht bringt, ist die Nichtregierungsorganisation Terra e Direitos. Ihr Sprecher Vinicius Gessolo erklärte, dass eine solche Kriminalisierung den Prinzipien der Demokratie widerspräche. „So etwas betrifft alle Brasilianer und alle sozialen Bewegungen in Brasilien. Denn genau wie unter einer Diktatur bedeutet die Kriminalisierung von Menschen, die für ihre Rechte eintreten, nichts anderes als ihnen die Meinungsäußerung zu verbieten“, so Gessolo.

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