UNO bedauert Scheitern der Initiative zur Aufhebung des Amnestiegesetzes

(Montevideo, 08. Juni 2011, comcosur).- Die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navi Pillay, bedauerte, dass die Gesetzesinitiative zur Aufhebung der Straflosigkeit in Uruguay nicht angenommen wurde. Die uruguayische Abgeordnetenkammer hatte über einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes Nr. 15.848 entschieden, welches die Straflosigkeit für Verbrechen der Militärdiktatur regelt. Pillay bezeichnete dies als erneutes Scheitern in dem Versuch, demokratische Institutionen zu stärken.

“In Uruguay wird es weiterhin ein langer und beschwerlicher Weg bleiben, das Vermächtnis vieler Jahre systematischer Menschenrechtsverletzungen seitens des Staates aufzudecken”, erklärte Pillay bei ihrem Auftritt vor dem Menschenrechtsrat der UNO. “Das zeigt die jüngste Weigerung eines Teils der Abgeordnetenkammer, das Gesetz über Straflosigkeit von 1986 endgültig außer Kraft zu setzen. Dieses schützt die Urheber internationaler Verbrechen während der Militärdiktatur vor Stafverfolgung.”

Pillay erinnerte daran, dass der Oberste Gerichtshof dieses Gesetz als nicht verfassungskonform befunden hatte. Sie bekräftigte, dass der “Übergang zur Demokratie nicht komplett ist, wenn nicht die geeigneten institutionellen Reformen, einschließlich der dafür nötigen Gerichtsprozesse, umgesetzt werden können.”

Entscheidung “führt zu neuen Menschenrechtsverletzungen”

“Das Scheitern in dem Versuch, demokratische Institutionen zu stärken, behält nicht nur die Straflosigkeit der in der Vergangenheit begangenen Menschenrechtsverletzungen bei, sondern führt auch zu neuen Verletzungen, zu Korruption und zu organisierter Kriminalität”, so Pillay. In Übereinstimmung zu den Einschätzungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte äußerte sich auch Amnesty International: Mit der gescheiterten Außerkraftsetzung des Gesetzes zur Staflosigkeit verliere Uruguay “eine historische Chance, den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die unter der Militärregierung begangen worden waren, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen”.

In diesem Sinn fanden die Äußerungen der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte großes Echo bei den Parlamentariern. Laut Einschätzung des Abgeordneten Gustavo Bernini (Partido Socialista) waren die Äußerungen der UN-Vertreterin zu erwarten gewesen. Gegenüber der uruguayischen Tageszeitung “La República” äußerte sich Bernini: “Sie bestätigt die Sichtweise des Auslands: Für die Welt ist es unverständlich, dass ein Land wie Uruguay innerhalb seines juristischen Systems ein Gesetz wie das der Straflosigkeit beibehält.” Seiner Einschätzung nach wird die Position der UNO dann von Bedeutung sein, wenn wieder über ein “ungeklärtes Thema” wie das Gesetz der Straflosigkeit diskutiert werden wird.

Der Abgeordnete Luis Lacalle Pou (Partido Nacional) zog es vor, gar nicht weiter auf die Äußerungen der UN-Hochkommissarin einzugehen. “Wir Uruguayer haben uns mit unserer Demokratie eingerichtet,” wiegelte er ab, “man könnte einfach sagen, wir danken ihr für die Mühe.”

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