UNHCR: Entwurf für Strafrechtsreform kriminalisiert Flüchtlinge und deren UnterstützerInnen

(Fortaleza, 24. Oktober 2013, adital).- Nach Diskussionen um Rückschritte bei Menschenrechtsthemen wie den reproduktiven Rechten für Frauen oder der Bestrafung häuslicher Gewalt ist nun zu befürchten, dass das derzeit im Nationalkongress verhandelte neue Strafrecht Brasiliens auch die Migrationsströme kriminalisieren wird.

 

Auch könnten jene Flüchtlinge und Migrant*innen in ihren Rechten beeinträchtigt werden, die ohne gültige Papiere nach Brasilien eingereist sind. Organisationen und Einzelpersonen, die solidarisch mit diesen Gruppen MigrantInnnen agieren, könnten ebenfalls von Kriminalisierung betroffen sein.

UNHCR-Vertreter fordert Änderungen am Gesetzentwurf

Der gerade in der Diskussion befindliche Gesetzestext weitet die Straftatbestände der illegalen Migration aus, wobei die extremen Bedingungen, aufgrund derer viele Migrant*innen ihre Heimatländer verlassen müssen – um Verfolgung aufgrund von Nationalität, Rasse, Geschlecht, Religion, politischer Gesinnung oder der Zugehörigkeit einer bestimmten sozialen Gruppe zu entgehen – völlig außer Acht gelassen werden. Dabei bilden diese Kriterien sowohl nach brasilianischem Recht als auch gemäß internationalen Abkommen die Grundlagen eines Asylantrags.

Alarmiert von diesem Gesetzesvorhaben zeigte sich im Oktober der für Brasilien zuständige Referent des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), Andrés Ramírez, während der Eröffnung eines Seminars in São Paulo im vergangenen Oktober. Laut Ramírez müssten nach Informationen des Flüchtlingskommissariats im Entwurf Punkte gestrichen werden, damit das neue Gesetz die internationalen Vereinbarungen Brasiliens im Rahmen des Humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte wiedergibt und die bereits in der brasilianischen Gesetzgebung vorgegebenen Garantien für Flüchtlinge, die in Brasilien internationalen Schutz beantragen, einhält.

Verstoß gegen die Genfer Konvention

Ramírez bezog sich bei seiner Kritik während des Seminars „Erfahrene Jurist*innen und die Reform des Strafrechts“, die von der Fakultätsvereinigung FMU in São Paulo veranstaltet wurde, auf das 15. Kapitel des Gesetzesvorschlags zum neuen Strafrecht (236/2012).

In diesem Kapitel geht es insbesondere um „Vergehen in Bezug auf Ausländer“ und die Einordnung von Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Einwanderung und der illegalisierten Einreise ins brasilianische Territorium sowie Straftaten bezüglich des Zugangs zum Stellen eines Asylantrags und während des Asylverfahrens.

Der Vertreter des UNHCR erinnerte daran, dass der brasilianische Staat Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist und bereits ein landesweit gültiges Gesetz verabschiedet hat (Gesetz 9474/97), das hinsichtlich des Schutzes von Flüchtlingen als fortschrittlich gilt. „Jene Menschen, die Schutz benötigen, können nur selten alle nötigen Dokumente aufbringen, um in ein anderes Land legal einzureisen und Asyl zu erbeten. Das ist am Beispiel Syriens derzeit sehr gut zu sehen“, so Ramírez.

„Diese Gesetzesartikel sind besorgniserregend“

In den Artikeln 452, 453 und 454 des 15. Kapitels des Entwurfs zu Strafrechtsreform werden Ausländer*innen kriminalisiert, die gefälschte Dokumente verwenden oder Falschaussagen tätigen, damit sie nach Brasilien einreisen und Asyl beantragen können. Einzelpersonen und Organisationen, die diese Ausländer*innen unterstützen, machen sich des demnach Vergehens schuldig, diesen Ausländer*innen unwahrheitsgemäße Informationen oder Eigenschaften zuzuerkennen, um dadurch deren Einreise oder deren Verbleib auf brasilianischem Staatsgebiet zu ermöglichen (dies gilt auch dann, wenn man ihnen auf diese Weise den Flüchtlingsstatus ermöglichen will) sowie ihnen eine heimliche Einreise und Unterbringung zu verschaffen. In all diesen Fällen beläuft sich die dafür vorgesehene Strafe auf zwei bis fünf Jahre Gefängnis (sowohl für Ausländer*innen als auch für Brasilianer*innen).

„Diese Gesetzesartikel sind besorgniserregend, weil sie die besonderen Umstände, die mit einer Flucht und mit dem Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen weltweit verbunden sind, nicht berücksichtigen. Die erlittene Verfolgung im Heimatland hat eine ernsthafte Bedrohung des Lebens, der Freiheit oder der körperlichen Unversehrtheit der Flüchtlinge zur Folge. Und eine Flucht zeichnet sich gerade durch eine besondere Dringlichkeit aus, weshalb es unmöglich ist, auf die Ausstellung aller Dokumente zu warten, die eine legale Einreise in das Land gestatten, in dem Flüchtende Asyl beantragen können. So ist es nicht verwunderlich, dass der Flüchtling dazu gezwungen ist, gefälschte Dokumente zu verwenden, um das Land verlassen zu können, in dem er weiter verfolgt werden würde“, unterstrich der UN-Repräsentant.

Normalfall: Hektische Flucht und ohne Papiere

Für Ramírez, der bereits an mehreren Hilfsoperationen des UNHCR mitgewirkt hat, ist es nichts Ungewöhnliches, dass Flüchtlinge ohne Ausweis reisen. Vielmehr seien hier die Aufnahmeländer gefordert, das nötiges Feingefühl und die technischen Mittel aufzubringen, um die Identität der Flüchtlinge ermitteln zu können. Letztere hätten begründete Angst vor Verfolgung und dürften für die Mittel, mit denen sie ihr Leben retten, nicht kriminalisiert werden.

Er hob des Weiteren die lange Tradition eines sensiblen Umgangs mit Migration in Brasilien hervor. Das wachsende internationale Gewicht des Landes spreche dafür, dass diese Fragen nur auf verwaltungstechnischer (und nicht auf strafrechtlicher) Ebene angegangen werden sollten – mit einem effizienten System zur Klärung von Umständen und Gründen für die Einreise von Ausländer*innen auf brasilianisches Staatsgebiet.

In seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Kommission Flüchtlingsrechte der brasilianischen Anwaltskammer OAB-SP (Ordem dos Advogados do Brasil – Seção de São Paulo) in São Paulo hat der Leiter des Studiengangs Internationale Beziehungen der FMU, Professor Manuel Nabaif da Furriela, den auf der Eröffnungsfeier des Seminars anwesenden Amtsträger*innen ein Dokument überreicht und die Rücknahme der Artikel 452, 453, und 454 gefordert.

 

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