UN-Gremium für Fragen indigener Völker erhält Empfehlungen von Indígenas

(Fortaleza, 18. August 2009, adital).- Vom 10. bis zum 14. August 2009 fand in Genf das zweite Treffen des UN-ExpertInnengremiums für Fragen indigener Völker statt. Diese Gelegenheit nutzten die Andine Koordination Indigener Organisationen CAOI (Coordinadora Andina de Organizaciones Indígenas) und die Organisation indigener Völker und Nationen in Argentinien ONPIA (Organización de Naciones y Pueblos Indígenas en Argentina), um eine an die Vorsitzende des Treffens gerichtete gemeinsame Erklärung mit einigen Empfehlungen für das Gremium zu verfassen.

In der Erklärung heißt es, die auf dem amerikanischen Kontinent ansässigen indigenen Völker seien immer noch „Opfer der Staaten, die mit Gewalt ihre neoliberale Politik verfolgen“. Dadurch würden die Rechte der Völker massiv verletzt, und zwar: „Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Land, auf Bodenschätze und das Recht auf Selbstbestimmung.“

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Menschenrechtserklärung der indigenen Völker legte die ONPIA dem ExpertInnengremium einige Verbesserungsempfehlungen vor. Zu diesen Vorschlägen gehört die Bildung eines Fonds zur Umsetzung von Programmen, Projekten und Aktionen, damit die Menschenrechtserklärung der indigenen Völker sich für eben diese zu einem „funktionalen Instrument zur Verteidigung ihrer Rechte“ entwickeln könne. „Wir würden es begrüßen, wenn die Verwaltung der Fonds in der Hand der indigenen Völkern liegen würde, damit wir selbst an der Umsetzung der internationalen Förderprogramme beteiligt sind, und wenn wir auch selbst die Aktionen zur Verteidigung unserer Rechte durchführen könnten“, so die Organisation.

Damit die Inhalte der Erklärung in die Tat umgesetzt werden könnten, sei es unumgänglich, dass das Recht der indigenen Völker auf Selbstbestimmung garantiert sei, denn nur so sei eine freie Entscheidung bezüglich ihrer politischen Situation wie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung gewährleistet. „Somit haben wir auch das Recht auf Autonomie und Selbstverwaltung unserer Territorien sowie das Recht auf freie Entscheidung auf der Grundlage ausführlicher Informationen. Und diese Rechte sind nicht nur für die Regierungen der einzelnen Staaten, sondern auch für die inländischen und die international operierenden Unternehmen bindend.“

Ferner hieß es in der Erklärung, es dürfe nicht vergessen werden, dass die Inhalte der Menschenrechtserklärung der indigenen Völker juristisch einklagbar und durch andere internationale Menschenrechtsabkommen und -verträge wie das Abkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO abgesichert seien: „Dadurch sind die indigenen Völker berechtigt, von den in der Erklärung zugesicherten Rechten ohne Einschränkung Gebrauch zu machen.“.

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