Umstrittenes Hinzpeter-Gesetz endgültig vom Tisch

(Buenos Aires, 18. Dezember 2013, púlsarthe clinic-poonal).- Die Abgeordnetenkammer hat Ende des vergangenen Jahres den als „Hinzpeter-Gesetz“ (Ley Hinzpeter) bekannt gewordenen Gesetzentwurf, der unter anderem Freiheitsstrafen für das kurzzeitige Blockieren und Besetzen von Straßen vorsah, mit 51 zu 43 Stimmen abgelehnt.

 

Damit ist das Gesetzesprojekt, das Rodrigo Hinzpeter im Sommer 2012 unter dem Eindruck massiver Studenten- und Schülerproteste in seiner Zeit als Innenminister vorbrachte, seit dem 17. Dezember 203 endgültig vom Tisch. Protestbewegung und Opposition hatten den Vorschlag als Versuch, soziale Bewegungen zu kriminalisieren, entschieden kritisiert.

Kompromissvorschlag ebenfalls abgelehnt

Das Gesetz hätte, so die Regierung, die „öffentliche Ordnung“ stärken sollen und sah unter anderem besondere Strafen für vermummte Demonstrant*innen vor. Der jetzige Innenminister Andrés Chadwick erklärte, er bedauere die Entscheidung sehr, denn „diejenigen, die ab dem 11. März regieren werden, werden dieses Gesetz vermissen“, ähnlich äußerte sich auch der noch amtierende Präsident Sebastián Piñera. Der sozialistische Abgeordnete Marcelo Schilling (PS) erklärte hingegen, für Handlungen, die das Hinzpeter-Gesetz zu bestrafen suche, seien bereits Strafen vorgesehen und der Entwurf von Hinzpeter sei zu ambivalent für die praktische Umsetzung.

Der Gesetzesvorschlag war bereits in erster Lesung in der Abgeordnetenkammer abgelehnt worden. Nach einer Lesung im Senat war er an die kammerübergreifende Kommission weitergeleitet worden. Deren Kompromissvorschlag wurde von den Abgeordneten nun endgültig negativ beschieden.

In dem Vorschlag waren Strafen bei Gewaltanwendung gegen Sicherheitskräfte sowie Angestellte im Strafvollzug vorgesehen. Außerdem waren geringe Freiheitsstrafen für das Behindern des öffentlichen Versorgungswesens sowie die öffentliche Infrastruktur vorgesehen, wie z. B. Krankenhäuser, Elektrizität, Treibstoffe, Trinkwasser, Kommunikation und Verkehr. Auch für Personen, die den freien Straßenverkehr über Brücken, Landstraßen, Straßen und andere Wege verhindern und sich Anweisungen der Behörden widersetzen, waren Freiheitsstrafen vorgesehen.

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