Totales Abtreibungsverbot beschlossen

(Lima, 01. Oktober 2009, noticias aliadas).- Die von der Nationalversammlung zur Überprüfung der Verfassung der Dominikanischen Republik eingesetzte Kommission entschied am vergangenen 17. September, den Grundsatz, dass das Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum Tod unantastbar ist, mit in die Verfassung aufzunehmen.

Im Text des umstrittenen Artikel 30 der reformierten Verfassung ist festgelegt, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt: „Das Leben ist ab dem Moment der Empfängnis unantastbar“ heißt es im Text der Verfassungsreform, die von Präsident Leonel Fernández in die parlamentarischen Ausschüsse zur Überarbeitung der Verfassung eingebracht wurde und die nun beschlossen ist.

Bei der Abstimmung gab es 127 Stimmen für das neue Gesetz. Lediglich 108 Stimmen wären erforderlich gewesen. Im Vorfeld der Gesetzesänderung hatten zahlreiche lokale Organisationen gegen dieses Vorhaben protestiert. Amnesty International hatte einen Aufruf gegen den Gesetzentwurf gestartet.

Die neue Regelung entspricht vor allem den Vorstellungen der Kirche. Der Priester Luis Rosario, der bei der Entscheidung anwesend war, begrüßte die Entscheidung und äußerte, dass die Achtung des Rechts auf Leben in der Dominikanischen Republik ein Beispiel für die ganze Welt darstelle.

Die Entscheidung zum völligen Verbot von Abtreibungen wurde seitens der Verteidiger*innen von Frauenrechten scharf kritisiert. „Das dominikanische Parlament hat damit einen herben Schlag gegen das Recht auf Leben von Frauen und Mädchen getan“ äußerte die Leiterin der amerikanischen Sektion von Amnesty International (AI).

„Wenn der Schwangerschaftsabbruch in jedem Fall verboten ist, wird sich die Müttersterblichkeit erhöhen, denn die Ärzte sind dann nicht in der Lage bzw. trauen sich nicht, eine lebensrettende kontraindizierende Behandlung während der Schwangerschaft vorzunehmen, selbst wenn dies die einzige Möglichkeit darstellt, das Leben der Patientin zu retten“, sagte Lee weiter. Als „katastrophal“ bezeichnete auch die Vereinigung der Gynäkolog*innen und Geburtshelfer*innen der Dominikanischen Republik die möglichen Auswirkungen dieser Regelung.

Die verabschiedeten Paragraphen des Artikels 30 der Verfassungsreform dürften die Möglichkeiten eines sicheren Schwangerschaftsabbruches – auch in Fällen, in denen eine Frau unter Schwangerschaftskomplikationen leidet, die ihr Leben gefährden oder eine lebensrettende Behandlung notwendig wird, die unvereinbar mit der Schwangerschaft ist, wie im Falle von Malaria, Krebs oder HIV/Aids – sehr stark einschränken, heißt es in einer Erklärung von Amnesty International.

Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Dominikanischen Republik bereits vor 60 Jahren verboten worden. In Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder der Gefahr für Leib und Leben der Mutter war ein Abbruch jedoch bisher verfassungsrechtlich erlaubt.

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