Staatsanwaltschaft: Guarani Kaiowá sind praktisch eingesperrt

von Celília de Paiva, Comire Oeste 1/ Revista Missões

(Fortaleza, 29. November 2012, adital).- Ende November besuchten Mitglieder der sechsten Koordinations- und Prüfkammer (6a CCR) der Bundesstaatsanwaltschaft MPF die südlichen Gemeinden des Bundesstaates Mato Grosso do Sul, nachdem es Beschwerden wegen der Verletzung der Grundrechte der Indigenen gegeben hatte. “In Mato Grosso do Sul wird uns von Tod und Freiheitsberaubung erzählt”; mit diesen Worten stellten sie die Ergebnisse ihrer Reise auf einer Pressekonferenz in Campo Grande am 28. November 2012 vor.

Existenzielles Grundrecht verletzt

Ohne garantierten und legalen Grund und Boden gebe es kein “Tekoka” oder würdevolles Leben, wie die Indigenen ihren Lebensstil nennen. Die Guarani Kaiowá in dem Bundesstaat lebten in einer Situation, die mit einem Gefangenenlager vergleichbar sei. Sie seien ohne Zufahrtswege zwischen Urwald und Flussufer eingezwängt. “Es ist undenkbar, dorthin zu gelangen, um über Gesundheit oder Bildung zu reden, denn sie sind nur scheinbar frei. Das existenziellste Grundrecht wird verletzt”.Grundlegende Rechte verletzt

Wie die stellvertretende Bundesstaatsanwältin Gilda Pereira de Carvalho erläuterte, bestand die Gruppe aus Staatsanwält*innen und Anthropolog*innen und besuchte Iguatemi, Pyelito Kue, Paranhos, Arroyo Corá und die Gemeinde Rio Y’Poi. Die Gruppe sei während ihrer Besuche sehr emotional empfangen worden, mit Tänzen und indigenen Gesängen, Dennoch “sieht man viel Leid und die Körper der Alten sind gezeichnet, auch von Schusswunden. Die Indigenen von Pyelito Kue wünschen sich eine Straße, denn bisher können sie nur mit Hilfe eines festgebundenen Seils den Fluss überqueren”, so die Staatsanwältin.

Erhalt der indigenen Kultur

Bezogen auf den Einfluss auf die indigenen Traditionen glaubt Gilda Pereira de Carvalho, dass die Spiritualität und die indigenen Charakteristika sehr stark seien. “Die Indigenen können sich zwar an unseren Lebensstil anpassen, aber das geschieht nicht mit dem ganzen Volk, sondern nur mit einem Teil. Sowohl die Verfassung als auch internationale Abkommen verlangen den Erhalt der indigenen Kultur. Es ist das Recht eines jeden Indigenen, so zu bleiben wie er will oder sich an eine andere Kultur anzupassen”, erläuterte die Vertreterin der MPF.

Die 6a CCR ist für die Rechte der Indigenen, der Minderheiten und der Bewohner*innen traditioneller Gemeinden zuständig. Sie wird nun einen Bericht schreiben, in dem Maßnahmen empfohlen werden, die ergriffen werden sollen.

 

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