Schwulenfeindlichkeit: Polizist reicht erste Klage gegen öffentliche Hand ein

(Fortaleza, 07. Mai 2009, adital).- In Chile hat ein ehemaliger Unterkommissar der Polizei, César Ricardo Contreras Segura, am 7. Mai zum ersten Mal in der Geschichte des Landes wegen Schwulenfeindlichkeit in den Polizeikräften Klage gegen die öffentliche Hand eingereicht. Contreras war nach 15 Jahren Diensttätigkeit aufgrund seiner homosexuellen Orientierung 2006 aus der Polizei entlassen worden.

Die Klage gegen den Fiskus erklärt sich daraus, dass der ehemalige Beamte zum wiederholten Malen den Rechnungshof der Republik (Contraloría General de la República) aufgefordert hatte, die vom Obersten Ethikrat der Kriminalpolizei beschlossene Entlassung zu widerrufen, doch jedes Mal mit dieser Forderung scheiterte. In seiner Klage führt Contreras an, dass durch seine Entlassung verschiedene, durch die Verfassung garantierte Rechte verletzt werde, wie das der Gleichheit vor dem Gesetz.

Die Klage reichte Contrerars mit Unterstützung seiner Familie und der Homosexuellen-Bewegung Movilh (Movimiento de Integración y Liberación Homosexual) sowie unter dem Schutz der Organisation Öffentliches Interesse (Interés Publico) ein.

Contrerars fordert, das Oberste Dekret Nr. 7, das im Jahr 2006 für seine Kündigung herhalten musste, solle für nichtig erklärt werden. Der ehemalige Polizeibeamte verlangt seine Wiedereinstellung, eine Entschädigung von 50 Millionen Pesos für die erlittenen Schäden und die Nachzahlung von Vergütungen und Löhnen seit seiner Entlassung.

Contreras hat nach eigenen Angaben seit seiner Entlassung eine „familiäre, emotionale und wirtschaftliche Hölle“ durchlebt. Der ehemalige Unterkommissar arbeitete 15 Jahre lang bei der Polizei. Ermittlungegen gegen ihn aufgrund seiner sexuellen Orientierung begann die Zivilpolizei im Juli 2005. Die Abteilung V für interne Angelegenheiten rechtfertigte diese Vorgehensweise, indem sie Contreras Verbindungen zur Kinderpornografie unterstellte. Beweise blieb man jedoch schuldig. Der Vorwurf wurde im August 2005 durch eine Ermittlung der Brigade für Internetkriminalität widerlegt.

2007 beschäftigte sich die Menschenrechtskommission der Abgeordnetenkammer mit dem Fall. Sie kam zu dem Schluss, dass der Beamte allein aufgrund seiner sexuellen Orientierung entlassen wurde und alle anderen gegen ihn vorgebrachten Anschuldigungen falsch waren.

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