Poonal Nr. 727

Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen vom 25. Juli 2006

Inhalt


MEXIKO

GUATEMALA

PANAMA

KOLUMBIEN

BOLIVIEN

URUGUAY

ARGENTINIEN

CHILE


MEXIKO

Polizeiüberfall in Atenco: Deutsche erstattet Anzeige

(Mexiko-Stadt, 24. Juli 2006, poonal).- Der brutalePolizeieinsatz in der mexikanischen Gemeinde San Salvador Atenco wird nun auch die deutsche Justiz beschäftigen. Am 17. Juli stellte die Studentin und Fotojournalistin Samantha Dietmar bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen bisher unbekannte mexikanische Polizisten. Der Grund: Die Berlinerin war am Morgen des 4. Mai 2006 während eines Großeinsatzes von Sicherheitskräften in der Kleinstadt nahe Mexiko-Stadt festgenommen und dann nach eigenen Angaben schwer misshandelt worden. Zudem habe man ihr ihre Tasche samt Geld, Reisepass und teurem Fotomaterial abgenommen, erklärt sie. Dietmars Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck wirft den Polizisten nun Freiheitsberaubung, Körperverletzung, sexuelle Nötigung und Raub vor.

Alles hatte mit dem Versuch mehrerer hundert Beamten begonnen, ein paar Blumenhändler aus ihrem angestammten Verkaufsplatz in Texcoco zu vertreiben. Daraus entwickelte sich eine neunstündige Straßenschlacht. Die Polizei ging mit aller Härte vor, die Händler und ihre Unterstützer verteidigten sich mit Macheten, Molotow-Cocktails und Steinen. In Verlauf der Kämpfe wurde der 14jährige Javier Cortés Santiago getötet, einen Monat später erlag ein weiterer Beteiligter den Folgen seiner Verletzungen. Nach den Auseinandersetzungen zogen sich die Demonstranten in den Nachbarort San Salvador Atenco zurück. Viele von ihnen waren Mitglieder der Kleinbauernorganisation “Frente de Pueblos Unidos en Defensa de la Tierra” (FPDT). Sie zwangen einige Polizisten, mit in die Gemeinde zu kommen. Aktivisten aus der Stadt reisten an, um den Bauern zu helfen. Doch am frühen Morgen des folgenden Tages stürmte eine Armada von 3500 Polizisten den Ort und bereitete dem Aufruhr ein Ende.

Gemeinsam mit Studenten und Journalisten war auch Samantha Dietmar aus der Hauptstadt gekommen. Kaum habe sie das Hotel verlassen, sei im Tränengasnebel eine Gruppe Polizisten aufgetaucht und habe sie festgenommen. Ihr internationaler Presseausweis habe die Beamten nicht interessiert. “Ich wurde in Richtung Transporter abgeführt. Hier begann die Hölle,” erinnert sich die Fotografin. Zahlreiche Menschen seien stöhnend im Bus gelegen, alles sei blutig gewesen. Die Beamten hätten mit Schlagstöcken auf die Festgenommenen eingeschlagen. “Ich spürte Hände an Gesäß und Rücken, die versuchten, mir mein Oberteil auszuziehen.” Später habe man ihre Brüste betatscht. Andere berichteten von Vergewaltigungen. “Wir wurden mit Fingern und Gegenständen penetriert, andere wurden gezwungen, oralen Sex zu vollziehen,” schrieben einige Frauen in einem gemeinsamen Brief.

Diese Vorwürfe wurden mehrfach bestätigt. Amnesty International startete eine “Eilaktion”, und der mexikanische Menschenrechts-Ombudsmann José Luis Soberanes legte mehr als 200 Klagen vor, darunter 23 wegen sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen. Viele der Vorwürfe beziehen sich auf die Fahrt ins Gefängnis, andere auf die Erstürmung von Atenco. Eine Delegation der “Internationalen Zivilen Kommission zur Beobachtung der Menschenrechte” fordert die Freilassung der noch einsitzenden Gefangenen und die Amtsenthebung der verantwortlichen Beamten.

Mexikos Präsident Vicente Fox erklärte, dass die Verantwortlichen bestraft würden, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten. Anfang Juli stellte die Generalstaatsanwaltschaft des zuständigen Bundesstaates jedoch alle Ermittlungen vorerst ein. “Es gibt keine zwingenden Beweise dafür, dass Sicherheitskräfte an den vermeintlichen Vergewaltigungen beteiligt waren,” erklärte Generalstaatsanwalt Abel Villicaña Estrada. Zuvor hatte die Sonderstaatsanwaltschaft für Verbrechen, die im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen stehen FEVIM (Fiscalía Especial para la Atención de Delitos relacionados con Actos de Violencia en contra de las Mujeres) der Behörde von Villicaña ein ärztliches Attest vorgelegt, das Verletzungen im Genitalbereich einer der Festgenommenen bestätigte. Diese Verletzungen könnte sich die Frau auch selbst zugefügt haben, reagierte die Generalstaatsanwaltschaft. Die Ermittlungen würden zwar nicht endgültig beendet, aber im Augenblick werde nicht weiter ermittelt, stellte Villicaña klar.

Samantha Dietmar wurde wie vier weitere ausländische Beteiligte nach ihrer Festnahme in ihre Heimat abgeschoben. Dort regte das Auswärtige Amt an, “dass Frau Dietmar auch in Deutschland eine Strafanzeige erstattet”. Über ein von deutschen Strafverfolgern eingereichtes Rechtshilfeersuchen müssten sich dann die mexikanischen Strafverfolger wieder mit den Vorwürfen befassen.

Atenco: Staatsanwaltschaft untersucht Verdacht auf sexuelle Folter

Von Rafael Maya

(Mexiko-Stadt, 19. Juli 2006, cimac-poonal).- “Ich muss mich an die Fakten halten und kann nicht spekulieren. Zurzeit versuche ich die Wahrheit herauszufinden, über das, was mit den Frauen am 3. und 4. Mai in San Salvador Atenco geschehen ist“, sagte Alicia Elena Pérez Duarte, Ermittlerin bei der Sonderstaatsanwaltschaft für Verbrechen, die im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen stehen FEVIM (Fiscalía Especial para la Atención de Delitos relacionados con Actos de Violencia en contra de las Mujeres). In einem Interview mit der Nachrichtenagentur CIMAC sagte Pérez Duarte, dass ihre Behörde jüngst ein Gutachten der Menschenrechtsorganisation Kollektiv gegen Folter und Straffreiheit CCTI (Colectivo Contra la Tortura y la Impunidad) als Beweis für sexuelle Gewalt gegen Frauen in Folge gewaltsamer Auseinandersetzungen im Bundesstaat Mexiko im Mai dieses Jahres akzeptiert habe.

Das vom CCTI erstellte Gutachten belege die von Polizisten begangene sexuelle Folter und den Missbrauch an Frauen, die in San Salvador Atenco festgenommen wurden. Das bestätigte gegenüber CIMAC die Psychologin der Menschenrechtsorganisation Felicitas Treue. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen der Sonderstaatsanwaltschaft im August übergeben werden. Nach einer langen Wartezeit konnten Mitarbeiter des CCTI Gefangene in der Strafanstalt von Santiaguito besuchen. Immer noch sind dort sieben Frauen inhaftiert, die am 3. Mai festgenommen wurden. An diesem Tag war es zu den ersten Auseinandersetzungen in San
Salvador Atenco gekommen.

Die Sonderstaatsanwältin stellte klar, dass die Akzeptanz des Gutachtens der Menschenrechtsorganisation nicht dessen Befürwortung bedeute: „Wir akzeptieren die Beweise, die von einigen Frauen vorgelegt wurden. Wir sagen aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht, ob es Fälle sexueller Folter gegeben hat oder nicht. Ich kann hierzu auch keine weiteren Kommentare abgeben.“ Sobald das Gutachten vorliege, werde sie überprüfen, ob die Aussagen mit ihrem Informationsstand übereinstimmten und dementsprechend werde dann gehandelt. Jedoch betonte Pérez Duarte erneut, dass in diesem Fall, wie auch in anderen Fällen, die Sonderstaatsanwaltschaft auf die Zustimmung des Generalstaatsanwalts Daniel Cabeza de Vaca angewiesen sei.

Vor diesem Hintergrund äußerte Felícitas Treue Bedenken, dass das Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft nicht mit den Ergebnissen der CCTI übereinstimmen könne, indem es zu dem Schluss käme, dass es keine Fälle von sexueller Folter gegen die fünf Frauen gegeben habe. Die Menschenrechtsaktivistin verwies zudem auf das so genannte Istanbul-Protokoll, ein von den Vereinten Nationen geschaffenes Instrument zur Untersuchung von Folterfällen. Mexiko sei verpflichtet, die darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten.

Sonderstaatsanwältin Pérez Duarte erkannte an, dass “es in der mexikanischen Geschichte bisher keine einzige Verurteilung wegen Folter gegeben hat“. Sie erklärte weiter, dass sie dafür verantwortlich sei, die Folter an fünf Frauen nachzuweisen. Gemeinsam mit den Sachverständigen der Staatsanwaltschaft müsse sie dafür Sorge tragen, „dass die Vorschriften des Istanbul-Protokolls wörtlich eingehalten werden“.

Außerdem fügte sie hinzu: „Ich bin diejenige, die die Beweise vorlegen muss. Ich muss das Geschehene entweder vor den Bundesbehörden – falls die notwendigen Faktoren gegeben sind, um den Fall auf Bundesebene zu behandeln – oder vor den lokalen Verantwortlichen beweisen können. Falls ich keine Hinweise für ein Delikt finde, das von den Bundesrichtern entschieden werden muss, fängt das dann beim Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Mexiko Abel Villicaña an.“ Villicaña hatte jüngst alle Ermittlungen in Sachen Atenco mangels Beweisen vorläufig auf Eis gelegt.

Angehörige präsentieren Beweise im Fall Ochoa

Von Laura Castro Medina

(Xalapa, 20. Juli 2006, cimac-poonal).- Der Zweite Strafgerichtshof des 1. Bezirks in Mexiko-Stadt hat am 12. Juli den Distriktrichter angewiesen, die Vorlage von Beweisen zu akzeptieren, die von den Angehörigen der Menschenrechtsanwältin Digna Ochoa vorgelegt wurden. Die Familie ist davon überzeugt, dass Digna Ochoa ermordet wurde.

Bei einer Pressekonferenz präsentierte der Bruder der Verstorbenen Jesús Ochoa forensische Gutachten sowie kriminalistische und chemische Beweise, die nach der Exhumierung der Leiche erstellt wurden. Diese sollen beweisen, dass Digna Ochoa ermordet wurde und nicht Selbstmord beging, wie es die Generalstaatsanwaltschaft von Mexiko-Stadt PGJDF (Procuraduría General de Justicia del Distrito Federal) behauptet hatte. Außerdem zeigte Jesús Ochoa Fotos von der Leiche, auf denen Folterspuren zu sehen sind. Digna Ochoa sei gefoltert worden, bevor sie erschossen wurde. Dies lasse sich an insgesamt elf Verletzungen an verschiedenen Stellen ihres Körpers und auch an 25 Blutspuren nachweisen, die am Tatort gefunden wurden. Diese seien von den entsprechenden Justizbehörden nicht in ihre Untersuchungen einbezogen worden, meinte Jesús Ochoa.

Jesús Ochoa hob hervor, dass er von internationalen Menschenrechtsgruppen viel Unterstützung erhalten habe. Im Gegensatz dazu habe die PGJDF die gutachtlichen Beweise unter den Teppich gekehrt, die die eigenen Behörden vorgelegt hatten. Die Strafverfolger hätten behauptet, Digna Ochoa habe Selbstmord begangen.

Die Menschenrechtlerin starb am 19. Oktober 2001 durch zwei Schüsse in Kopf und Beine. Bis zu ihrem Tod hatte sie sich für zwei Bauern eingesetzt, die fälschlicherweise angeklagt wurden, Marihuana und Feuerwaffen zu besitzen. Außerdem engagierte sie sich im Fall der Brüder Cerezo Contreras, die angeklagt sind, mit Sprengstoff Banken in Mexiko-Stadt angegriffen zu haben.

Generalstaatsanwalt Bernardo Bátiz versicherte am 5. Juli letzten Jahres, dass die nach der Exhumierung vom 28. Juni 2005 durchgeführten Untersuchungen „keine Neuigkeiten“ im Fall der Anwältin aus Veracruz ergeben hätten. Die verantwortlichen Hauptstadtbehörden weigerten sich, den Fall wieder aufzunehmen, da es ihrer Meinung nach keine neuen Hinweise gebe, die den bisherigen Ergebnissen widersprechen würden.

GUATEMALA

Alternativer Haushaltsvorschlag mit Schwerpunkt Gender vorgelegt

(Guatemala-Stadt, 17. Juli 2006, cerigua).- MehrereOrganisationen guatemaltekischer Frauen und Feministinnen haben der parlamentarischen Frauenkommission des Parlaments einen alternativen Haushaltsentwurf mit dem Schwerpunkt Frauenförderung für das Jahr 2007 vorgelegt. Nach Berichten der Tageszeitung Prensa Libre wies Giovanna Lemus, Vertreterin der guatemaltekischen Frauenorganisation GGM (Grupo Guatemalteco de Mujeres), auf die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen zur Erreichung einer tatsächlichen Geschlechtergleichheit hin, wie sie auch von verschiedenen internationalen Institutionen gefordert werden.

Den Einschätzungen guatemaltekischer und internationaler Organisationen zufolge verfügen Frauen in Guatemala über geringere wirtschaftliche Chancen und nur sehr beschränkte Zugangsmöglichkeiten zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Als Gründe hierfür werden das Fehlen politischer Maßnahmen und eines entsprechenden Etats zu deren Umsetzung genannt. Eine der Empfehlungen, die die Organisationen in dem der Legislative vorgelegten Dokument geben, ist die Aufschlüsselung der staatlichen Angestellten nach Geschlecht. So soll eine zahlenmäßige Gegenüberstellung von Frauen und Männern im Staatsdienst sowie deren Stellung ersichtlich werden.

Die Frauenorganisationen unterstrichen außerdem die Notwendigkeit, im Innenministerium Mittel zur Bekämpfung von Frauenmorden und familiärer Gewalt zur Verfügung zu stellen. Aus von den Organisationen vorgelegten Zahlen geht hervor, dass für 2006 zwar 91,037 Mio. Quetzal (ca. 9,92 Mio. Euro) für Frauenbelange veranschlagt wurden. Bis zum 30. April wurden allerdings erst 5,013 Mio. Quetzal (ca. 546.000 Euro) für Schulgelder an Mädchen, Gesundheitsleistungen während und nach der Schwangerschaft sowie Verbesserungen der Arbeitssituation von Frauen ausgegeben.

PANAMA

Bauern beschuldigen Regierung wegen Verschmutzung durch Mine

(Fortaleza, 18. Juli 2006, adital).- Die Organisationder Bauern gegen Staudämme CCCE (Coordinadora Campesina Contra los Embalses) zeigt erneut den Missbrauch, die Willkür, die Drohungen und Schäden an, die von der Mine der kanadisch-panamischen Bergbaugesellschaft Petaquilla verursacht werden. Repräsentanten von 14 direkt betroffenen Gemeinden unterzeichneten ein Manifest, das die Regierung und andere staatliche Instanzen beschuldigt, weiterhin die Schäden und Zerstörung zu dulden, die durch die Mine in den Ökosystemen angerichtet werden. Auch hätten Verantwortliche der Mine Bauern und Missionare der katholischen Kirche eingeschüchter
t und bedroht. Besonders betroffen sei Pater Jorge Aguilar, der in der Gegend arbeitet und den Kampf der Bauern begleitet. Die Organisation verteidigt das Recht der bäuerlichen Gemeinden, umfassend über die Schäden und die Zerstörung unterrichtet zu werden, die mit dem von Petaquilla betriebenen Bergbau unter freiem Himmel verbunden sei.

Petaquilla führe Bohrungen in den Schluchten und an den Quellen der Flüsse durch, was ein Verbrechen an der Natur darstelle. Die Verschmutzung des Wassers beeinträchtige die Bewohner verschiedener Gemeinden. Das verschmutzte Wasser rufe bei Kindern und Jugendlichen Margen-Darm-Krankheiten hervor. „Wir klagen das unüberlegte Fällen von Wäldern, die Verschmutzung der Flüsse, des Grundwassers und den Tod tausender Tierarten an, die das Unternehmen verursacht“.

Darüber hinaus beschuldigt die CCCE die Nationale Umwelt-Behörde ANAM (Autoridad Nacional del Ambiente) und das Gesundheitsministerium, dass „sie sich blind, stumm und taub stellen, obwohl es ihr Job ist, den Schaden und den Tod, den Petaquilla in der Gegend anrichtet, zu untersuchen und aufzuhalten.“

KOLUMBIEN

Recht auf Basisradios eingeklagt

(Fortaleza, 20. Juli 2006, adital) – DasVerfassungsgericht forderte vom Kommunikationsministerium eine Erklärung dafür, warum in Bogotá bis heute keine Ausschreibung für Basisradios stattgefunden hat. Schließlich sei die gesetzliche Grundlage dafür bereits seit zehn Jahren geregelt. Seither werde die Forderung sozialer Organisationen ignoriert, die ihr Recht auf Gründung solcher Radiosender geltend gemacht hätten. Nach Informationen des Weltverbandes der Basisradios AMARC (Asociación Mundial de Radios Comunitarias) reagierte das Gericht auf einen Antrag der Organisation Voces Ciudadanas (Bürgerstimmen). Es wies auch darauf hin, dass das Kommunikationsministerium seit sechs Jahren dabei sei, die für die Sender notwendigen technischen Charakteristika zu definieren. Die Ergebnisse einer entsprechenden Untersuchung seien jedoch bis heute nicht bekanntgegeben worden.

Der Fall wurde von Basisorganisationen aus Bogotá präsentiert, um gegen die  ungerechtfertigten Verzögerungen der Ausschreibungen in den Städten zu protestieren. Schließlich erkenne die Verfassung ausdrücklich das Recht zur Gründung solcher Kommunikationsmedien an. Das Recht, das die Rundfunkübertragungen von Basisradios regelt, schließe deren Existenz in den Einzugsgebieten großer Städte nicht aus.

AMARC kritisierte mit Blick auf das kolumbianische Kommunikationsministerium die große Diskrepanz zwischen einer Gesetzgebung, die als eine der besten auf dem Kontinent eingestuft werde, und deren Umsetzung. AMARC wirft der Behörde vor, technische oder verfahrenstechnische Vorwände zu benutzen, um letztlich die Ausübung der Meinungsfreiheit einzuschränken. Diese Politik münde in eine indirekte Zensur. Dieses Vorgehen habe seinen Ursprung in dem Druck, den großen Medienunternehmer ausüben würden. Diese akzeptierten zwar, dass Basisradios in isolierten Gemeinden existieren, jedoch nicht deren Existenz in den Zentren der Macht.

BOLIVIEN

Bauern besetzen Rodungsgebiet

(Montevideo, 14.Juli 2006, comcosur).- Rund 300 landloseBauern haben in dieser Woche ein Waldgebiet im Osten des Landes besetzt, um dessen Abrodung zu verhindern. Die Behörden der Provinz Santa Cruz haben den Besetzern ein Ultimatum von 72 Stunden gestellt, um das Gebiet wieder zu räumen. Auch die bolivianische Regierung hat die Bauern zum Rückzug aufgefordert, sicherte ihnen aber gleichzeitig Straffreiheit zu. Rolando Aguilera, der amtierender Präfekt der Provinz, erklärte: „Die Gebiete sind Eigentum des Staates, und die Polizei wird die Besetzer zum Rückzug bewegen.“ Falls die Bauern sich nicht an die gestellte Frist hielten, „werden wir das Militär einsetzen, um für Ordnung zu sorgen.“

Die Besetzer sind größtenteils Guarayo-Indianer aus den Dschungelgebieten im Osten des Landes. Das besetzte Gebiet umfasst 86.000 Hektar und gehört der Firma Marabol, die Holz in die USA und nach Europa exportiert. Der Firmeninhaber José Roig sagte, dass er die Arbeit nicht einstellen werde. „Es ist eine Schande, dass die Lizenzverträge nicht respektiert werden. Es hat keinen Sinn, Steuern zu zahlen und juristisch abgesichert zu arbeiten, wenn es keinerlei Garantien gibt.“

Boliviens Vizepräsident Álvaro García Linera besuchte die Bauern auf dem besetzten Gebiet. Er erklärte, „das Besetzen von zur Rodung freigegebenen Gebieten, die Wohlstand und Arbeitsplätze liefern, ist nicht die Art und Weise, wie unsere Regierung die Forderungen nach Land umsetzen wird. Auf diese Weise wird niemand Land bekommen.“ Er betonte außerdem, dass die Regierung von Evo Morales den Rodungsfirmen volle Garantie zur Ausübung ihrer Arbeit gegeben habe. Seit den Neunziger Jahren sind in Bolivien ca. neun Millionen Hektar Land zur Rodung an Holzfirmen freigegeben worden.

Kirche verteidigt Religionsunterricht an bolivianischen Schulen

(Buenos Aires, 12. Juli 2006, púlsar).- KardinalJulio Terrazas hat auf die im Rahmen des „Nationalen Bildungskongresses“ unternommenen Versuche des bolivianischen Bildungsministers Félix Patzi reagiert, den Religionsunterricht in den Schulen abzuschaffen und durch ein Fach „Geschichte der Religionen“ zu ersetzen. Die offizielle Ankündigung einer „entkolonialisierten, säkularen und einheitlichen“ Bildung rief am vergangenen Dienstag die Reaktion der katholischen Kirche hervor, die sich für eine entschlossene Verteidigung des „unverzichtbaren“ Rechts auf Religionsunterricht einsetzen will. Kardinal Terrazas sagte, der Religionsunterricht sei „notwendig, unverzichtbar und nicht verhandelbar“. Man werde keine politischen Maßnahmen hinnehmen, die das Recht der Eltern auf freie Bildungswahl für ihre Kinder missachteten. „Wir Bischöfe haben deutlich gemacht, dass uns nicht daran gelegen ist, uns an wer weiß wie alte Gesetze zu klammern. Was wir wollen, ist ein Verständnis dafür, dass, wer eine Religion ausübt, respektiert werden muss“, so Terrazas.

Bildungsminister Félix Patzi verteidigte dagegen erneut die säkulare Bildung und die im neuen Bildungsgesetz vorgeschlagenen Änderungen des Religionsunterrichts, die während der Eröffnung des kürzlich in der Hauptstadt Sucre abgehaltenen Nationalen Bildungskongresses vorgestellt wurden. Der Plan zur „Dekolonisierung der Bildungsinhalte“ zielt darauf ab, den Religionsunterricht abzuschaffen, der einen Teil bei der schulischen Vermittlung von Werten und Normen ausmacht.

URUGUAY

Kampagne zur Abschaffung des Strafverjährungsgesetzes

Von Pablo Long

(Montevideo, 12. Juli 2006, na-poonal).- Unter dem Motto „Uruguay soll keine Insel der Straffreiheit sein“ haben der Gewerkschaftsdachverband PIT-CNT sowie verschiedene soziale Organisationen und Menschenrechtsgruppen eine Kampagne für die Abschaffung des so genannten Strafverjährungsgesetzes (Ley de Caducidad) initiiert. Bislang schützt das Gesetz Militärs und Polizeibeamte, die während der Militärdiktatur (1973-1985) Menschenrechtsverletzungen begangen haben, vor Strafverfolgung.

Das Gesetz 15.848 mit dem offiziellen Namen „Gesetz über die Beendigung
möglicher Strafverfolgung durch den Staat“ war Ende des Jahres 1986 beschlossen worden. Es wurde 1989 durch ein Referendum bestätigt, bei dem sich 54 Prozent der Wählenden für die Straffreiheit ausgesprochen hatten und damit der Empfehlung des damaligen Präsidenten Julio María Sanguinetti (1985-90) nachgekommen waren. „Wir schlagen vor, eine öffentliche Debatte zu beginnen mit dem Ziel, das Gesetz für Null und Nichtig zu erklären, da es unter dem Drohgebaren der Militärs verabschiedet wurde und mit den internationalen Menschenrechten, denen sich unser Land verpflichtet hat, nicht in Einklang zubringen ist“, sagte der Sekretär für Menschenrechtsangelegenheiten des PIT-CNT Luis Puig.

Die Verabschiedung des Gesetz 15.848 durch das Parlament erfolgte unter enormem Druck. Oberbefehlshaber der Streitkräfte hatten zuvor deutlich gemacht hatten, dass sie eine Aussage der an der Diktatur beteiligten Offiziere, denen man Menschenrechtsverletzungen zur Last legte, vor Zivilgerichten nicht zulassen würden. Das Parlament stimmte am 21. Dezember 1986, zwei Tage vor den ersten Vorladungen gegen die angeklagten Militärs für das Gesetz. Die Verabschiedung durch Präsidenten Sanguinetti erfolgte gleich am Tag darauf.

Die am 19. Juni begonnene Kampagne soll in zwei Etappen stattfinden. Zuerst wolle man die Debatte auf allen Ebenen der Gesellschaft fördern. Dann wolle man massiv die Befürworter mobilisieren und die gesetzlich notwendigen Unterschriften sammeln. Zur Durchführung des Referendums sei die Zustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten notwendig, erklärte Puig.

Die Volksbefragung von 1989 war dank der Bemühungen des PIT-CNT und des Linksbündnisses Frente Amplio (FA) durchgeführt worden und stellte eine der größten Mobilisierungen der uruguayischen Geschichte dar. Jetzt, da die Frente Amplio selbst an der Regierung ist, unterstützt sie die Wiederholung des Vorhabens, welches sie vor 20 Jahren noch unterstützt hatte, allerdings nicht. Von den mehr als zwanzig Gruppierungen, aus denen sich das Bündnis heute zusammensetzt, sprachen sich nur die Kommunistische Partei und die Partei Neue Mehrheit neben weiteren nicht parlamentarisch vertretenen Gruppierungen für eine erneute Volksbefragung aus. Die Parteien mit größerem politischen Gewicht halten den Moment für die Annullierung des Gesetzes noch nicht für gekommen. Sie verhandeln mit dem PIT-CNT über andere Möglichkeiten, um zum Ziel zu gelangen.

Vertreter des Linksbündnisses sind der Meinung, dass unter Präsident Tabaré Vásquez einige Fortschritte zu Gunsten der Menschenrechte gemacht worden seien. Sie befürchten, dass diese einer gewissen Gefahr ausgesetzt sind, wenn jetzt für die Annullierung des Gesetzes gestimmt würde. Gemeint sind hiermit die Erlaubnis, auf Militärgelände nach den Überresten von Verschwundenen zu suchen sowie die Unterstützung der richterlichen Entscheidung, drei in Chile angeklagte Militärs auszuliefern. „Es ist richtig, dass Vásquez Entscheidungen getroffen hat, die andere Präsidenten nicht getroffen haben. Aber es ist auch richtig, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist und zudem internationalen Vereinbarungen entgegensteht und die Verurteilung der Folterer verhindert”, sagte der Anwalt Oscar López Goldarecena, Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisationen SERPAJ (Servicio Paz y Justicia) und amnesty international.

López Goldarecena erinnerte daran, dass die Gesetzgeber im Jahr 1986 „mit der Pistole auf der Brust“ für das Gesetz gestimmt hatten und sagte weiter, „es gibt keine politischen, rechtlichen oder ethischen Argumente die für einer Aufrechterhaltung des Gesetzes sprechen“. Er bot den Gesetzgebern folgende Möglichkeit an: „Um die Straffreiheit aufzuheben, muss nur ein annullierendes Gesetz verabschiedet werden, für das keine besonderen Mehrheiten nötig sind“. Der Experte von SERPAJ sagte, dass bestimmte Tatsachen während des damaligen Referendums nicht bekannt waren und sich „heute acht von zehn Uruguayer gegen das Gesetz aussprechen“. Zum den „Tatsachen“ zählt die Sicherheit, dass es in Uruguay Verschwundene gegeben habe, was man damals bezweifelte und heute mit dem Auftauchen der sterblichen Übereste zweier Menschen auf militärischem Gelände bewiesen ist. Auch ein Geständnis des Militärs im Jahr 2005 hat für mehr Klarheit gesorgt. Die Armee hatte zugegeben, dass es Flüge zwischen Buenos Aires und Montevideo gegeben habe, bei denen in Argentinien verhaftete Uruguayer transportiert wurden, die heute als verschwunden gelten.

ARGENTINIEN

Umstrukturierung der Streitkräfte hat begonnen

Von Andrés Gaudin

(Buenos Aires, 12. Juli 20006, na-poonal).- Inmitten ernsthafter Spannungen zwischen der Regierung und Militärs, die während der letzten Diktatur (1976-83) hohe Posten innen hatten, brachte der argentinische Präsident Nestor Kirchner das so genannte „Verteidigungsgesetz“ (Ley de Defensa) auf den Weg. Das soeben verabschiedete Gesetz schafft die Grundlage zur Kontrolle der Streitkräfte und trennt klar zwischen Verteidigungsfunktionen und Mechanismen der inneren Sicherheit.

Die Exekutivfunktion der bewaffneten Streitkräfte wird nun auf den Gemeinsamen Generalstab EMC (Estado Mayor Conjunto) übertragen. Damit wird die historische Macht der Kommandanten der drei Streitkräfte (Heer, Marine, Luftwaffe) beschnitten, die bis dato die politische Entwicklung des Landes gelenkt, die zivilen Regierungen unter Dauerbeschuss gestellt sowie zwischen 1930 und 1976 insgesamt 13 Staatsstreiche angekurbelt hatten, die dem Militär insgesamt 33 Jahre Regierungszeit einbrachten.

„Die Aufgabe der Truppen wird sich in Zukunft ausschließlich darauf beschränken, Aggressionen von außen abzuwehren“, erklärte Verteidigungsministerin Nilda Garré. Sie betonte zudem, Terrorismus, Drogenhandel und organisiertes Verbrechen würden zwar der Militärdoktrin zugerechnet, die die Vereinigten Staaten in den Ländern Lateinamerikas zu etablieren versuche, jedoch fielen gesellschaftliche Bedrohungen dieser Art nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der bewaffneten Streitkräfte. „Diese Militärdoktrin verträgt sich weder mit der Realität Argentiniens noch mit der Realität der Region“, erklärte sie.

Die im Gesetz 23.544 festgelegte Reform der Militärstruktur war bereits im Jahr 1988 unter der Regierung Raúl Alfonsín (1983-89) beschlossen worden. Jedoch war in den folgenden 18 Jahren keiner der sieben Präsidenten, die nach Alfonsín die Regierung antraten, gewillt und in der Lage, das Dekret zum Inkrafttreten der Reform zu unterzeichnen – dies ist ausschließlich der Exekutive vorbehalten -, so dass der Beschluss von der Legislative in die Praxis hätte umgesetzt werden können.

Mit der Unterzeichnung des Dekrets 727/06 erfüllte Kirchner seine verfassungsgemäße Pflicht zur Reglementierung der Gesetze und holte somit nach, was seine Vorgänger im Einvernehmen mit dem Militär vermieden hatten. „Verschiedene Grüppchen ehemaliger Militärfunktionäre und Familienangehörige von Folterknechten, die in den Jahren des Staatsterrorismus bei Auseinandersetzungen mit der Guerilla gestorben sind, hatten zwischen dem 24. und 29. Mai Aktionen organisiert, um Kirchner zu provozieren und ihren eigenen Rückhalt unter den heute aktiven Militärs auf die
Probe zu stellen. Die Unterzeichnung des Dekrets am 12. Juni bedeutet in diesem Zusammenhang eine eindeutige und klare Antwort“, so der Abgeordnete Jorge Argüello.

Am 24. Mai hatten sich einige Hundert ehemalige Militärs sowie fünf aktive Militärangehörige in Buenos Aires versammelt, „um unsere Toten zu ehren, die der Präsident ignoriert, weil sie von seinen Freunden, den Montoneros, umgebracht wurden“, sagte der General i.R. Miguel Giuliano. Als sich Kirchner bei den Feierlichkeiten zum Tag der Armee am 29. Mai mit den Worten „Ich habe keine Angst vor euch!“ an eine Gruppe ehemaliger Militärs richtete, die an der Veranstaltung am 24. Mai teilgenommen hatten, wurde er von zahlreichen Teilnehmern ausgepfiffen. Andere kehrten ihm den Rücken zu, wieder andere, darunter Oberst Rafael Eugenio Videla, Sohn des letzten Diktators General Jorge Rafael Videla, bezeugten demonstrativ ihre Nichtachtung.

Zehn aktive Militärangehörige erhielten daraufhin Disziplinarstrafen von 20 bis 40 Tagen Arrest, vier pensionierte Offiziere sowie General Giuliano werden wegen mutmaßlicher Unterstützung der Vergehen noch verhört. Wer beim Militär mit einem mehr als zehntägigen Arrest bestraft wird, muss aus der Armee ausscheiden und in Zukunft auf seinen Dienstgrand sowie auf alle Privilegien und natürlich sein Gehalt verzichten.

Das neue Gesetz regelt die Kompetenz des Präsidenten im Hinblick auf die Verteidigung des Landes. Es sieht zudem die Bildung eines Nationalen Verteidigungsrats vor, der als „erste Unterstützungs- und Beratungsinstanz des Präsidenten für die Analyse der Grundzüge der Verteidigungspolitik“ fungiert. Dieser wird sich aus dem Vizepräsidenten, allen Ministern des Kabinetts sowie dem Geheimdienstchef zusammensetzen.

Die nationale Verteidigung wird nun definiert als „integriertes und koordiniertes Handeln aller Streitkräfte zur Lösung per Abschreckung oder Durchgreifen im Fall aller Konflikte, die des militärischen Eingriffs bedürfen, um Aggressionen von außen zu begegnen“. Bezüglich der inneren Sicherheit heißt es, diese werde „in einem gesonderten Gesetz“ geregelt. Damit kommt deutlich zum Ausdruck, dass das Verteidigungsorgan weder in seiner Doktrin, Planung, Schulung und Kalkulation von Anschaffungen noch in der Ausbildung des Geheimdienstes Platz für Mutmaßungen im Hinblick auf die innere Sicherheit hat.

CHILE

Kaufgeschäft von Barrick Gold annulliert

(Lima, 12. Juli 2006, na).- Der Kauf von 8.600 HektarLand des Bergbauprojektes “Pascua Lama” durch die kanadische Firma Barrick Gold wurde am 21. Juni durch ein chilenisches Gericht für ungültig erklärt. Nach einem fünfjährigen Justizstreit fällte die Richterin des 14. Zivilgerichts von Santiago, María Isabel Reyez Kokisch, das definitive Urteil über den Kaufvertrag. Rodolfo Villar García hatte der Barrick Gold sein Gelände für 10.000 Pesos (20 US-Dollar) überlassen. Durch das Urteil erklärte die Richterin das Geschäft, das die Ausbeutung der Vorkommen in der Region Atacama erlaubte, für ungültig. Das Gebiet liegt in der Grenzregion zu  Argentinien im nördlichen Chile.

Der Anwalt Hernán Montealegre erklärte in der chilenischen Zeitschrift „Área Minera“, dass die wesentlichen Ursachen für die Ungültigkeit „das Fehlen der Nützlichkeit für den Verkäufer, die Verfassungswidrigkeit von zwei grundlegenden Vertragsklauseln und das Fehlen oder die Lächerlichkeit des Preises des Kaufgeschäfts“ seien.

Umweltgruppen hatten angezeigt, dass das Bergbauprojekt die Gletscher beeinflussen werde, die das Ökosystem des Hochgebirges aufrechterhalten und 70.000 Bauern des fruchtbaren Huasco-Tals mit Wasser versorgen. Die Bergbaufirma hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V. Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin, Tel.: 030/789 913 61 e-mail: poonal@npla.de, Internet: http://www.npla.de/

Redaktion in Mexiko: Kristin Gebhardt, Wolf-Dieter Vogel Tel./Fax.: 0052-55-55541480, e-mail: poonalmex@npla.de

Koordination in Berlin: Birgit Marzinka

Übersetzungsteam: Ricarda Franzen, Sebastian Landsberger, Sebastian Henning, René Cofré  Baeza, Nicole Heigl Romana, Marit Teerling, Lui Lüdicke, Lilli von der Ohe, Kristina Vesper, Katrin Aue, Kathrin Fochtmann, Jana Fleschenberg, Jan Kühn, Inga Vietzen, Henrike Hochmuth, Henning Alts, Grit Petschick, Dietrich von Richthofen, Cornelia Gritzner, Cornelia Derler, Claudia Hektor, Christina Klug, Carolin Gehrmann, Brigitta Kainz, Anna Mielke, Ania Müller;

Bankverbindung: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V. Berliner Volksbank, BLZ: 100 900 00, KTO: 7196704005, BIC BEVODEBB,  IBAN: DE57 1009 0000 7196 7040 05;

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