Poonal Nr. 713

Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen vom 11. April 2006

Inhalt


MEXIKO

GUATEMALA

HONDURAS

EL SALVADOR

EL SALVADOR-VENEZUELA

NICARAGUA

COSTA RICA

KOLUMBIEN

VENEZUELA

ECUADOR

BRASILIEN

URUGUAY

URUGUAY-ARGENTINIEN


MEXIKO

NGOs bereiten Kampf gegen Telekommunikations-Gesetz vor

Von María de la Luz González

(Mexiko-Stadt, 31. März 2006, cimac-púlsar-poonal).- Die Projektkoordinatorin des Weltverbandes der Basisradios AMARC in Mexiko Aleida Calleja kündigte an, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen auf die zweite Etappe im Kampf gegen das Mediengesetz vorbereiten. Das umstrittene Gesetz wurde am 31. März vom mexikanischen Senat verabschiedet und soll das seit 1960 bestehende Föderale Gesetz für Radio und Fernsehen (Ley Federal de Radio y Televisión) außer Kraft setzen.

Der Kampf beinhalte auch rechtliche Schritte, erklärte Calleja. Man plane einen juristischen Widerspruch und eine Verfassungsklage vor dem Obersten Nationalen Gerichtshof. Zudem fordert die Radioaktivistin den Präsident Vicente Fox auf, das Gesetz zurückzunehmen. Formal muss nur noch der Staatschef selbst binnen Dreimonatsfrist das Gesetz bestätigen. “Wir werden die Basisradios gegen das Gesetz verteidigen und bereiten mit einigen Juristen schon eine Verfassungsklage vor. Außerdem werden wir uns an internationale Menschenrechtsorganisationen wenden”, so Aleida Calleja.

Sie unterstreicht, dass die Reform der föderalen Gesetzgebung über die Radio,- Fernsehen und Telekommunikationsübertragung gegen Richtlinien der Verfassung verstoße. Dort sei das Recht auf Information und freie Meinungsäußerung garantiert. Das neue Gesetz übertrage jedoch den großen Medienkonzernen kurzerhand die Macht über das gesamte Frequenzspektrum. Die großen Anbieter Televisa, Televisión Azteca und Teléfonos de México seien die Hauptnutznießer der Reform, während die Existenz von kleinen Sendern wie Basisradios, indigenen Sendern oder Bildungsradios bedroht sei, da diese nicht mit den Konzernen um die Konzessionen für Übertragungsrechte konkurrieren könnten.

Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) gab der mexikanischen Regierung bereits zu verstehen, dass die Reform des föderalen Radio- und Fernsehgesetzes mit der Demokratie nicht in Einklang stehe. Es sei “unzulässig”, “diskriminierende Gesetzesrahmen” zu schaffen. Die internationale Organisation kritisierte außerdem, dass die Reform ausschließlich auf der Grundlage ökonomischer Kriterien Konzessionen und Sendelizenzen vergebe. Dem mexikanischen Außenminister Luis Ernesto Derbez gab die CIDH sieben Tage Zeit, um das Gegenteil zu beweisen.

Seit 2003 verfolgt die CIDH das Thema Basisradios, da diese ein Informationsbedürfnis “jener Mehrheit befriedigen, die am ärmsten und verletzbarsten ist und die in Zukunft immer mehr Kommunikationskanäle brauchen wird”. Daher ist die Menschenrechtsorganisation der Ansicht, dass die Vergabe von Konzessionen ausschließlich auf Grundlage ökonomischer Kriterien “unvereinbar mit der partizipativen Demokratie sowie dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Information ist, die von der interamerikanischen Konvention garantiert wird”.

Protest gegen Auflösung der Sonderstaatsanwaltschaft FEMOSPP

(Mexiko-Stadt, 4. April 2006, cimac-poonal).- In einemoffenen Brief an Präsident Vicente Fox und die Generalstaatsanwaltschaft forderten verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen eine umfassende Erklärung für die Auflösung der Staatsanwaltschaft für politische und soziale Bewegungen der Vergangenheit FEMOSPP (Fiscalía especial para movimientos sociales y políticos del pasado). Diese unerfreuliche Entscheidung bedürfe einer Erklärung. Die Opfer der in der Vergangenheit begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ihre Familienangehörigen hätten ein Recht auf die Klärung der Umstände der Gewalttaten. Der Präsident, der Sprecher des Präsidialamts, der Bundesstaatsanwalt sowie der Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft selbst hatten erst kürzlich die „unmittelbar bevorstehende Auflösung der FEMOSPP“ bekanntgegeben.

In ihrem Schreiben erklärten die Organisationen, für die laufenden Ermittlungen und die bereits begonnenen Strafprozesse seien eine auf die Verbrechen der Vergangenheit spezialisierte Staatsanwaltschaft und die persönliche Kenntnis der Umstände, die zum Zeitpunkt der in den Sechzigern, Siebzigern und Achtzigern begangenen Verbrechen im Land herrschten, unabdingbar. Die FEMOSPP erfülle diese Voraussetzungen und müsse für ihre Arbeit mindestens sechs Jahre Zeit bekommen. An anderer Stelle hatten die unterzeichnenden Organisationen wiederholt die Beschränkungen in der Arbeit der FEMOSPP kritisiert. Dass man eine Verlängerung der Tätigkeit der Sonderstaatsanwaltschaft fordere, bedeute also nicht, dass die bisher geleistete Arbeit zufriedenstellend sei.

Um die bisher zusammengetragenen und systematisierten Ergebnisse der FEMOSPP -Ermittlungen in den Ministerien sowie ihre Nachforschungen im Hinblick auf die vergangenen Ereignisse zu sichern, müßten unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Angesichts der Situation im Wahljahr könne auf die Beteiligung von Nichtregierungs-Einrichtungen nicht verzichtet werden.

Zu den unterzeichnenden Organisationen gehören das Komitee 68, die Gruppe für demokratische Freiheiten, die Vereinigung Familienangehöriger von Verhafteten und Opfern von Menschenrechtsverletzungen AFADEM (Asociación de Familiares de Detenidos y Víctimas de Violaciones a Derechos Humanos), die Stiftung Diego Lucero, das Komitee der Mütter von Menschen in Chihuahua, die man aus politischen Gründen verschwinden ließ (Comité de Madres de Desaparecidos Políticos de Chihuahua), Verband Im Sturm geborene
Kinder (Hijos e Hijas Nacidos en la Tempestad), das Landesweite Netzwerk ziviler Menschenrechtsorganisationen „Alle Rechte für alle“ (Red Nacional de Organismos Civiles de Derechos Humanos Todos los Derechos para Todos y Todas), die mexikanische Kommission zur Verteidigung und Förderung der Menschenrechte (Comisión Mexicana de Defensa y Promoción de los Derechos Humanos A.C.) und das Menschenrechtszentrum Miguel Agustín Pro Juárez A.C.

Dorf will fünf Frauen verstoßen

(Mexiko-Stadt, 5. April 2006, cimac-poonal).- DerNationale Rat zur Prävention von Diskriminierung CONAPRED (Consejo Nacional para Prevenir la Discriminación) hat Nachforschungen im Fall der fünf Frauen aus der Gemeinde Bellavista im Munizip Frontera Comalapa im Bundesstaat Chiapas aufgenommen, denen mit Rauswurf aus der Gemeinde gedroht wurde, weil sie sich mit Männern, die nicht aus derselben Gemeinde stammten, verheiratet hatten.

Laut dem Beschluss einer Gemeindeversammlung wollen die Bewohner von Bellavista auf die fünf Frauen eine Übereinkunft, die auch als „Liebesgesetz“ bekannt ist, anwenden. Das „Liebesgesetz“ wurde vor 18 Jahren von den Bewohnern selbst verabschiedet. Es sieht einen Ausschluss von Frauen aus der Gemeinschaft vor, im Falle einer Hochzeit mit Männern “von außerhalb“. Damals war diese Übereinkunft die Konsequenz aus einem Mord, dessen ein Mann, der nicht in der Gemeinde geboren war, bezichtigt worden war. Die Verantwortlichen des Nationalen Agrarregisters (Registro Agrario Nacional) unterstützten zum damaligen Zeitpunkt den Beschluss der Bewohner von Bellavista.

Den fünf bedrohten Frauen und ihren Familien wurde nun der Zugang zur Basisversorgung, so etwa der Versorgung mit Strom und Wasser, verwehrt. Diese Maßnahmen sollen den Druck auf die Frauen erhöhen die Gemeinde zu verlassen und so ihr Recht auf Land, Häuser und andere Besitztümer zu verlieren. CONAPRED gab bekannt, dass Vertreter der Organisation am 9. April in Bellavista an der Gemeindeversammlung teilnehmen würden, um dort das Thema anzusprechen und die Rechte der Frauen einzufordern.

Am 23. März hatte das Frauenrechtszentrum aus Chiapas internationale Organisationen um Intervention gebeten, um zu verhindern, dass die Frauen aus der Gemeinde verstoßen werden. Das Zentrum informierte über den Versuch Frauen in Bellavista zu verbieten, mit einem Mann, der nicht aus dem selben Dorf kommt, eine Familie zu gründen, ihn zu heiraten oder auch nur eine bloße Partnerschaft einzugehen.

GUATEMALA

Militär übernimmt Aufgaben der inneren Sicherheit

(Fortaleza, 5.April 2006, adital-poonal).- Vom 1. Aprilan wird das Militär damit beginnen, auf mehreren Straßen des Landes zu patrouillieren, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Diese Patrouillen werden gemeinsam mit Kräften der Nationalen Zivilpolizei (PNC) durchgeführt. Die Gruppe für Gegenseitige Unterstützung GAM (Grupo de Apoyo Mutuo) gab bekannt, dass sie die Situation im Land vor und nach der Durchführung der Patrouillen mit Blick auf Gewalttätigkeit und Menschenrechtsverletzungen beobachten werde. Damit will die Organisation die Effektivität der bewaffneten Kräfte überprüfen, die jetzt Aufgaben der inneren Sicherheit wahrnehmen.

Die Kosten für den Einsatz der 3.000 Militärkräfte, die über einen Zeitraum von zehn Monaten hinweg patrouillieren sollen, belaufen sich auf mehr als 200 Millionen Quetzales (ca. 25 Millionen Euro). Auch deshalb sei es wichtig, dass die Bevölkerung über die Vorteile Bescheid wisse, so die GAM. Schließlich werde diese hohe Summe mit Steuergeldern finanziert, die an das Verteidigungsministerium gezahlt würden.

Die Gruppe verpflichtete sich außerdem dazu, das Verhalten der Militärs dahingehend zu überprüfen, dass keine Gewalttaten an der wehrlosen Zivilgesellschaft verübt werden. Auch müsse ein Anstieg der Menschenrechtsverletzungen besonders an Jugendlichen und Frauen verhindert werden, die sich in der schwächsten Position befinden.

HONDURAS

Indigener Protest gegen deutsche Entwicklungszusammenarbeit

Von Klaus Pedersen

(Berlin, 9. April 2006, poonal).- Seit rund zehn Jahren wird an der Schaffung des Mesoamerikanischen Biologischen Korridors gearbeitet. Von manchen als „grüner Arm“ des Megaprojekts Plan Puebla Panamá bezeichnet, von anderen als Infrastrukturmaßnahme für Biopiraterie betrachtet, dient diese mittelamerikanische Kette von Naturschutzreservaten und Pufferzonen dem Erhalt der biologischen Vielfalt zum Zwecke ihrer späteren Inwertsetzung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit war von Anbeginn maßgeblich an der Etablierung des Mesoamerikanischen Biologischen Korridors beteiligt. Die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) verkündete zusammen mit ihren Kooperationspartnern im Juli 2000 in Tegucigalpa offiziell seine Existenz.

Das 8000 km² große Biosphärenreservat Río Plátano im Norden von Honduras ist ein wichtiges Glied in der Kette. Im Jahr 2002 wurde für dieses Reservat von deutscher Seite eine Summe von 10.5 Mio. Euro bereitgestellt, ein Betrag, den man 2004 um weitere 1.5 Mio. Euro erhöhte. Zu den Maßnahmen, die mit diesen Geldern finanziert werden, zählen u.a. der Bau und die Ausrüstung von Parkverwaltungsbüros, Kontrollstützpunkten, eines Besucherzentrum sowie die Demarkierung des Biosphärenreservats, und – „zur Verbesserung der Lebenssituation der Siedler“ – die Erstellung eines Bodenkatasters. Sichtbarster Ausdruck der “Entwicklungshilfe” ist der Ende 2004 eröffnete Verwaltungspalast am Südeingang, der dem Biosphärenreservat regional den Spitznamen „Park der Deutschen“ eingebracht hat.

Vor rund drei Wochen meldete sich jene Zielgruppe zu Wort, deren Lebenssituation durch die GTZ verbessert werden soll. Ultimativ wurden die honduranische Regierung und der deutsche Botschafter aufgefordert, das so genannte Katasterprojekt unverzüglich abzubrechen. Diese Forderung wurde von der Konföderation der Autochtonen Völker von Honduras (Confederación de Pueblos Autóctonas de Honduras – CONPAH), der Indigenen Tawahka-Föderation von Honduras (Federación Indígena Tawahka de Honduras – FITH), der Binationalen Indigenen Koordination (Coodinadora Binacional Indígena – MUIHKA) und der Allianz für die Ökologische Nachhaltigkeit und Soziale Gerechtigkeit (Alianza por la Sustentabilidad Ecologica y Justicia Social – Alianza Verde) in einem offenen Brief erhoben. Das Schreiben wurde am 22. März in der honduranischen Tageszeitung „La Tribuna“ veröffentlicht.

Unter Bezugnahme auf die ILO-Konvention 169 (von Honduras 1995, von der BRD nach wie vor nicht ratifiziert) wird mit einer Klage bei internationalen Institutionen gedroht. Das seit Ende 2004 durchgeführte Katastervorhaben führe zur Spaltung und Zerstörung der Gemeinden, zu Korruption, illegaler Abholzung und zur Ausdehnung der Agrargrenze. Die Vermessung stieß von Anbeginn auf Ablehnung durch die Gemeinden, weil es weder die vorhandene räumliche Struktur berücksichtigte noch die gewohnten Praktiken der indigenen Bevölkerung bei Zugang, Nutzung und Kontrolle ihrer natürlichen Ressourcen. Ursprüngliche im Jahr 2004 mit den Verantwortlichen der Gemeinden Belén, Cocobila und Brus Laguna get
roffene Vereinbarungen wurden grob verletzt, heißt es in dem offenen Brief. Betreiber des Katasterprojekts ist die honduranische Forstbehörde (AFE/COHDEFOR) mit Unterstützung der GTZ.

EL SALVADOR

Menschenrechtskommission erklärt Klage gegen El Salvador für zulässig

(Montevideo, 31. März 20006, comcosur-poonal).- DieInteramerikanische Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) gab einer Anklage gegen den salvadorianischen Staat statt. Es geht dabei um die Massaker, die das Militärbataillon Atlacatl zwischen dem 8. und 16. Dezember 1981 im Bezirk von Meanguera verübte. Zeugen beschreiben, dass “die Aktion die Eliminierung aller Bewohner, einschließlich Frauen und Kindern, zum Ziel hatte, um so mögliche Mitglieder der linksgerichteten Guerilla und deren Unterstützer umzubringen”. Am 11. Dezember 1981 wurden die Dörfer El Mozote und La Joya dem Erdboden gleichgemacht, am 12. Ranchería und Los Toriles und am 13. Cerro Pando und Jocote Amarillo. Mindestens 765 Personen wurde damals ermordet.

Die Militäraktion war Teil der Politik der „verbrannten Erde“, die die herrschende Militärdiktatur anwandte, um gegen die Opposition im Land vorzugehen. Die Behörden weigerten sich, eine Untersuchung dazu einzuleiten. Im Jahr 1990 wurde Anklage erhoben, doch der Prozess war von starken Unregelmäßigkeiten geprägt. Und obwohl die Beteiligung hoher Militärs festgestellt wurde, landeten die Erkenntnisse im Archiv. Aus diesem Grund wandten sich die Kläger an die Menschenrechtskommission der Organisation Amerikanischer Staaten. Klägeranwalt David Morales, der für die Rechtsabteilung des Erzbistums arbeitet, berichtete, dass die Regierung „seit dem letzten Jahr zu verhindern versuchte, dass die CIDH den Fall annahm. Sie pochte darauf, dass das Amnestiegesetz von 1993 alle Verantwortlichen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor einer Verurteilung schützen würde. Ich bin jedoch sehr froh darüber, dass die Argumente der Opfer schließlich erhört wurden.“

Benjamín Cuellar vom Menschenrechtsinstitut der Zentralamerikanischen Universität sagte, dass „die Stimmen der Opfer in El Salvador weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart Gehör gefunden haben. Gerade erst haben wir miterlebt, wie die Regierung sich weigerte, die Auflagen der CIDH im Fall des Verschwindens der Schwestern Serrano Cruz (1982) zu befolgen. Und erst jetzt gibt es einen Beteiligten am Mord an Erzbischof Óscar Romero, der ein Schuldeingeständnis ablegen und den Fall aufklären will, erst jetzt wird das Massaker verhandelt.“ Er sagte zudem „eine Welle von Prozessen“ voraus, die über den salvadorianischen Staat aufgrund der bisherigen Untätigkeit der Regierung und der Straflosigkeit der Täter hereinbrechen werde.

Gemäß den Arbeitsregeln der CIDH, hat die Kommission zwei Monate Zeit um zu prüfen, ob eine Anklage zulässig ist. Falls die Anklage akzeptiert wird, bekommt der Staat und die anklagende Partei die Möglichkeit, durch eine Stellungnahme ihre Standpunkte und Erwartungen darzustellen. Das kann sich dann über einen längeren Zeitraum hinziehen. Die Bearbeitung des Falles wird folgendermaßen abgeschlossen: Die CIDH erstellt einen Bericht , in dem die begangenen Menschenrechtsverletzungen dargestellt werden und teilt dem angeklagten Staat mit, wie die Wiedergutmachung  erfolgen soll. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Der Bericht wird veröffentlicht (eine Art Sanktion) oder der Staat wird vor dem Menschenrechtsgerichthof verklagt wegen Verstoßes gegen die Interamerikanische Menschenrechtskonvention.

EL SALVADOR-VENEZUELA

Chávez unterzeichnet Energieabkommen mit FMLN-Bürgermeistern

(Buenos Aires, 6. April 2006, púlsar).- Nach derUnterzeichnung eines von der salvadorianischen Partei FMLN (Nationale Befreiungsfront Farabundo Martí) veranlassten Abkommens gründete die venezolanische Erdölgesellschaft PDVSA zusammen mit dem salvadorianischen Energieverband einiger Gemeinden (Asociación Intermunicipal de Energía de El Salvador y Petróleos de Venezuela) das Joint Venture ALBA Petroléos de El Salvador.

Das neue Unternehmen wird Erdöl und Erdölerzeugnisse aus Venezuela importieren, lagern und verteilen. Venezuelas Präsident Hugo Chávez wies darauf hin, dass das Unternehmen 60 Prozent der Lieferungen von Erdöl und der Erölerzeugnisse innerhalb von 90 Tagen und den Rest innerhalb von 23 Jahren bezahlen müsse. Chávez sagte außerdem, dass die Zahlungen in Produkten erfolgen können, da so zum Teil der öffentliche Transport und die Versorgung unterstützt werden könne.

Alejandro Granados, Vizepräsident der PDVSA und Präsident des PDV Caribe versicherte, dass ALBA Petroléos de El Salvador nicht um den eigenen Profit sondern um den Nutzen für die Bevölkerung El Salvadors bemüht sei. Der FMLN-Generalsekretär Medardo González wiederholte indes, dass dieses Abkommen vielen Personen Vorteile brächte und man die Preise, die von große transnationalen Unternehmen gesteuert würden, regulieren könne.

NICARAGUA

Medizinisches Personal erwirkt Verbesserung der Arbeitsbedingungen

(Buenos Aires, 6. April 2006, púlsar-poonal).-Die Angestellten im medizinischen Sektor Nicaraguas legten ihren Streik bei, nachdem sich die Regierung nun bereit erklärte, weitere Zugeständnisse zu machen. Die Protestaktionen waren im letzten November aufgenommen worden. Nun konnten sich Regierung und Streikende auf eine Lohnerhöhung sowie eine Reihe weiterer Zugeständnisse verständigen.

Teil der Vereinbarungen ist, dass die meisten der 20.000 Mitglieder der Vereinigung der Arbeiter im Gesundheitswesen (Féderación de Trabajadores de la Salud) eine Gehaltserhöhung von ca. 30 Prozent erhalten. Weiterhin gestand das Gesundheitsministerium zu, die Kosten für Serviceleistungen in öffentlichen Krankenhäusern zu erlassen.

Das Ministerium gewährleistet weiterhin, mit zusätzlichen rund zwei Millionen Dollar Medikamente zu subventionieren sowie die privaten Zentren, die innerhalb öffentlicher Krankenhäuser arbeiten, zu schließen. Zudem soll das medizinische Personal weitere Mittel für Wohnungen, Stipendien und Berufskleidung erhalten.

„Dieses Übereinkommen ist ein absoluter Erfolg“, so der Sprecher des medizinischen Dachverbandes Gustavo Porras. Die Vereinigung Féderación Médica, der zweite Verband, der den Streik vor rund fünf Monaten aufnahm, wird die Proteste allerdings weiterführen, nachdem sie einen Vorschlag der Regierung als unzureichend befunden hatte.

COSTA RICA

„Qualitativer Schritt“ für den Kampf gegen TLC

Von Torge Löding

(San José, 10. April 2006, voces nuestras).- Mehr als 300 Menschen versammelten sich nach Veranstalterangaben am vergangenen Mittwoch vor dem Sitz der „Defensoria de los Habitantes“ in der Hauptstadt San José, um ihre Solidarität mit der Vorsitzenden dieses offiziellen Verbraucherschutzamtes zu demonstrieren. Einige Tage zuvor hatte sich Lisbethz Quesada, die „Verteidigerin der Einwohner“, kritisch zum TLC-Freihandelsabkommen mit den USA (bekannt unter der englischen Abkürzung CAFTA) geäußert. Politiker reagierten auf diese Kr
itik mit wütenden Ausfällen gegen ihre Person.

„Wir haben den Text des Abkommens aus der Sicht der Menschenrechte studiert“, sagte Quesada zu den Demonstrierenden und erklärte erneut, dass es sich beim TLC um ein „Abkommen ohne Seele“ handle. „Das ist kein fairer Vertrag, die darin vorgesehenen Machtverhältnisse sind unausgeglichen“, formulierte sie ihre Kritik. Sie sehe keinen Grund, warum man das Vertragswerk mit den USA nicht nachverhandeln könne. Damit widerspricht sie der Auffassung von Oscar Árias, denn für den neu gewählten Präsidenten von Costa Rica sind die Paragrafen des TLC so unveränderbar wie die zehn Gebote.

Quesada bedankte sich für die Solidarität der Demonstrierenden. „Sie unterstützen nicht meine Person, sondern das Amt, das ich vertrete“, sagte sie. Albino Vargas, Generalsekretär der Gewerkschaft ANEP, bezeichnete die öffentliche Kritik der Defensora de los Habitantes als „qualitativen Schritt voran für den Kampf gegen TLC“. Unter den Demonstrierenden waren auch zahlreiche Vertreter anderer Organisationen. „TLC ist ein neoliberales Projekt, das den Menschen an den Rand drängt und den Markt ins Zentrum stellt”, sagte Abelardo Araya vom Colectivo Movimiento Diversidad, einer costaricanischen Organisation von Schwulen und Lesben.

Costa Rica ist das einzige Land in Mittelamerika, das den TLC bislang nicht ratifiziert hat. In El Salvador, Honduras und Nikaragua ist das Freihandelsabkommen vor wenigen Wochen bereits in Kraft getreten.

KOLUMBIEN

Kommunalpolitiker ermordet

(Fortaleza, 6. April 2006, adital).- Das Büro desUN-Hochkommissars für Menschenrechte in Kolumbien hat gestern die Ermordung von zwei Abgeordneten aus den Departments Arauca und Santander scharf verurteilt. José Manuel Roa Montañez, Präsident des Gemeinderates in Arauquita (Arauca) und Gerardo Amaya Amaya, Abgeordneter aus Coromoro (Santander), wurden von bewaffneten Angreifern erschossen. Die Behörden schreiben die Attentate den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (FARC) bzw. dem Heer zur Nationalen Befreiung (ELN) zu.

Im Fall von Santander wurde gemeinsam mit Amaya Amaya auch dessen Nachbarin Silvia Benavides Buitrago ermordet. Bei der Verurteilung der Verbrechen erinnerte das UN-Büro gleichfalls an die Worte der UN-Menschenrechtsbeauftragten Louise Arbour. Arbour hatte die illegal operierenden bewaffneten Organisationen wiederholt aufgefordert, das Leben der Zivilbevölkerung zu schonen und von Angriffen gegen diese abzusehen.

Im vergangenen Monat hatten die UN bereits die Ermordung eines ehemaligen Verwaltungsmitgliedes eines indigenen Dorfes und dessen Frau durch die FARC angezeigt und scharf verurteilt. In diesem Zusammenhang äußerte das UN-Büro, die zunehmenden durch die FARC begangenen Ermordungen stellten ein Verbrechen gegen die Menschheit dar. Dies rechtfertige eine Verhandlung der Fälle durch den Internationalen Strafgerichtshof.

VENEZUELA

Parlamentarier debattieren über freie Software

(Buenos Aires, 3. April 2006, púlsar).- Dievenezolanische Nationalversammlung wird über das Gesetzesvorhaben „Elektronische Regierung und Informationstechnologie auf Grundlage freier Software“ diskutieren. Die parlamentarische Kommission für Wissenschaft, Technologie und Kommunikationsmedien misst dem Projekt große Wichtigkeit bei, da es um die technologischen Souveränität des Staates gehe. Der Abgeordnete Luis Tascón hob hervor, dass die Regierung die Kontrolle über die Software haben müsse, um die Möglichkeit externer Kontrolle zu vermeiden. Er fügte hinzu, dass man Vertreter nationaler Softwarehersteller und Repräsentanten der großen transnationalen Softwareunternehmen ebenso wie die Bevölkerung zur Debatte eingeladen habe, um sinnvolle Gesetzte zu erlassen.

Tascón erklärte, dass das Gesetz eine positive Wirkung auf die öffentlichen Einrichtungen und die Bürger haben werde: „Neben der technologischen Souveränität geht es um die Übereignung und die Kontrolle des Staates im Rahmen des Aufbaus der Elektronischen Regierung.“ Er unterstrich, dass Venezolaner*innen kürzlich am „Lateinamerikanischen Festival der Installation freier Software“ teilgenommen hätten, bei dem sie die Möglichkeit hatten sich kostenlos eine Version von GNU/Linux ihrer Wahl auf ihren Computern installieren zu lassen.

Unter Freier Software versteht man Computeranwendungen, deren Quellcode allgemein zugänglich ist. Im Unterschied dazu wird dieser bei den Programme großer Konzerne geheim gehalten.

ECUADOR

Bauern in Quito von Polizei verprügelt

(Fortaleza, 6. April 2006, adital-poonal).- Hunderte vonCampesinos kamen nach und nach in Quito an, um am Wochenende einen Markt für landwirtschaftliche Produkte und Saatgut abzuhalten. Die Bauernverbände bereiteten sich auf die „kollektive Aussaat des Mais“ vor, als die Nationalpolizei brutal gegen die Bauern vorging. Obwohl die Campesinos die Erlaubnis des Bürgermeisteramtes von Quito besaßen, wurden die Vorbereitungen von der Polizei unterbunden. Bäuerinnen wurden dabei auf üble Art und Weise beschimpft und drei Anführer der Bauern wurden festgenommen.

Die Nationale Bauernkoordination (Coordinadora Nacional Campesina) erwartet politische Konsequenzen und fordert die Entlassung des Innenministers Felipe Vega de la Cuadra. Laut der Organisation sei Vega de la Cuadra der Verantwortliche für die repressive, rassistische und „fremdenfeindliche“ Vorgehensweise gegen die verarmten Bauern. Gleichzeitig erklärte der Verband seine Missbilligung gegenüber der neoliberalen Politik der Regierung: „Wir sind nun hier zusammen gekommen, um eine öffentliche Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit den USA zu fordern. Die ecuadorianische Bevölkerung soll darüber entscheiden, ob der Handelsvertrag mit den USA sie überzeugt oder nicht.“

Die Organisation fordert zudem die sofortige Freilassung der in den letzten Wochen mehr als 60 inhaftierten Bauern. Diese hätten lediglich die Interessen der ecuadorianischen Bevölkerung verteidigt. Weiter fordern sie den sofortigen Stopp der Repressalien seitens der Regierung und eine wirkliche nationale Debatte über den Freihandelsvertrag.

BRASILIEN

Bevorstehende Räumung in São Paulo

(Fortaleza, 3. April 2006, adital-poonal).- DieStadtregierung von São Paulo bereitet sich auf die Zwangsräumung von 468 Familien vor, die seit zwei Jahren ein heruntergekommenes Hochhaus in der Innenstadt besetzt halten. Das Gebäude soll zu einem kommerziellen Zentrum umgebaut werden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International geht davon aus, dass die Bewohner sehr gefährdet sind, da die Polizei bei ähnlichen Räumungen äußerst gewaltsam vorging. Den dort lebenden Familien wurde kein alternativer Wohnraum angeboten und es ist sehr wahrscheinlich, dass sie ohne Unterkunft bleiben werden. Laut internationalem Recht stellt eine solche Zwangsräumung, die ohne Vorankündigung, ohne einen gesetzmäßigen Prozess und ohne Gewährleistung einer angemessenen alternativen Unterkunft durchgeführt wird, eine schwere Menschenrechtsverletzung dar.

Die ursprünglich mehr als tausend Familien sind meist aus anderen brasilianischen Bundesstaaten und südamerikanischen
Ländern zugezogen. Sie besetzten das Gebäude, eine verlassene 22-stöckige Kleidungsfabrik, am 3. November 2003. Der Bau, der Prestes Maia genannt wurde, war damals schon mehr als zwölf Jahre verlassen und war bekannt als Drogenumschlagsplatz und für Prostitution. Zusammen mit der lokalen Nichtregierungsorganisation Bewegung der Obdachlosen der Innenstadt MSTC (Movimento Sem Teto do Centro) säuberten die Familien das Gebäude. Insgesamt hatten sich 300 Müllfahrzeugen voll mit Abfall dort angehäuft. Die neuen Bewohner sammelten Geld, organisierten die Reparaturen und Dienstleistungen wie eine Bibliothek, ein Kino, eine Kunstgalerie und regelmäßige kulturelle Veranstaltungen.

Die Zwangsräumung war für den 15. Februar geplant. Nach Verhandlungen verlängerte die Stadtregierung die Räumungsfrist jedoch um 60 Tage. Die neue Frist endet am 15. April. In den Wochen vor dem letzten Räumungstermin parkten täglich morgens um vier Uhr mehr als ein Dutzend Polizeiwagen vor dem Hochhaus. Wenn die Bewohner aus den Fenstern blickten, zeigten die stark bewaffneten Polizisten ihre Waffen und sprachen Drohungen aus. Aus diesem Grund und ob der langen Liste gewaltsamer Räumungen durch die Polizeispezialeinheit von São Paulo geht Amnesty International davon aus, dass den Bewohner von Prestes Maia eine gewaltsamen Räumung bevorsteht, die Schwerverletzte hinterlassen werde.

Die Stadtregierung versuchte Druck auf die Bewohner von Prestes Maia auszuüben, damit sie die Stadt verlassen und in ihre Heimat zurückkehren. Sie bietet die Zahlung von 5.000 Reales (ca. 1.950 Euro) an, wenn die Bewohner Dokumente unterschreiben, in denen sie auf rechtmäßige soziale Leistungen der Stadt, wie Schule, Arbeiterlaubnisse und Sozialhilfe verzichten. Die Beobachter von Amnesty International erhielten während ihres letzten Besuches in Brasilien mehrere Berichte über ähnliche Beträge, die angeboten wurden, um die Solidarität zwischen den Bewohnern zu brechen.

URUGUAY

Wirtschaftsminister hält an Freihandelsabkommen mit den USA fest

(Buenos Aires, 5. April 2006, púlsar).- Deruruguayische Wirtschaftsminister Danilo Astori hat die Debatte der ersten Tage dieses Jahres wieder aufgegriffen und setzte erneut Gespräche über eine mögliche Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit den USA auf die Tagesordnung. Astori ließ dabei zwar nicht unberücksichtigt, dass sich Uruguay durch seine Mitgliedschaft im Wirtschaftsbündnis Mercosur einen Raum geschaffen hat. Er bestand jedoch darauf, dass „Uruguay seine wirtschaftliche Einbindung außerhalb der Region mittels eines Ansatzes, der beide Prozesse in sich vereint, stärken muss“.

Im Januar sagte Astori in einem Interview gegenüber einer Wochenzeitung, dass es sehr positiv sei, „so früh wie möglich“ das Freihandelsabkommen mit den USA zu unterzeichnen und zusätzlich ein ähnliches Abkommen mit China zu treffen. Durch diese zweidimensionale Strategie, die sowohl innerhalb der lateinamerikanischen Region als auch nach außen wirke, gewinne das Land Spielraum in wirtschaftlichen Verhandlungen, erklärte er.

Wenige Tage später dementierte Außenminister Reinaldo Gargano, dass Uruguay vorhabe, das Handelsabkommen mit den USA zu unterzeichnen. Zugleich betonte er jedoch, dass über den Handel Uruguays „mit allen Ländern der Welt“ gesprochen werde. Präsident Tabaré Vázquez fügte an, dass „wir nicht planen, uns an dem Handelsabkommen zu beteiligen. Wir haben aber durchaus vor, den Handel mit dem besagtem Land zu verstärken.“

URUGUAY-ARGENTINIEN

Erneute Straßenblockaden aus Protest gegen Zellulosefabriken

(Montevideo, 6. April 2006,ecupress-púlsar-poonal).- Die Mitglieder der Umweltvereinigung der Bürger von Gualeguaychú (Asamblea Ambiental Ciudadana de Gualeguaychú) haben beschlossen, die Verbindungsstraße nach Fray Bentos in Uruguay erneut zu blockieren. Sie demonstrieren gegen den dort geplanten Bau von zwei Zellulosefabriken. Die Entscheidung fiel einen Tag nachdem das Treffen zwischen dem uruguayischen Präsidenten Tabaré Vázquez und dem argentinischen Präsidenten Néstor Kirchner zum zweiten Mal in Folge abgesagt worden war. Bei dem Treffen sollte eigentlich der Konflikt um den Bau der Zellulosefabriken beigelegt werden.

„Wir hatten einen ersten Schritt für Annäherung gemacht und die Straße wieder freigegeben, aber Uruguay hat seinen Teil nicht erfüllt“, sagen die Einwohner von Gualeguaychú. Sie hatten die Straße, die die beiden Länder verbindet 46 Tage blockiert. Vor zwei Wochen hatten sie die Blockade dann aufgehoben, um zur Verständigung zwischen den Konfliktparteien beizutragen. Die Verhandlungen kamen aber am Dienstag ins Stocken, nachdem die finnische Firma Botnia lediglich einem Baustopp von zehn Tagen zugestimmt hatte. Die argentinische Regierung hatte eine Einstellung der Bautätigkeiten für 90 Tage gefordert.

Der uruguayische Staatssekretär Gonzalo Fernández gab die Vertagung des geplanten Gipfels in Anchorena bekannt und zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung von Botnia. „Die argentinische Regierung hält diese Frist für unzureichend, da sie nicht ausreicht, um die gewünschten Umweltstudien durchzuführen.“ In einer gemeinsamen Erklärung, auf die man sich bereits geeinigt hatte, war die Frist zuvor schon von 90 Tagen auf 45 Tage reduziert worden.

Seine Entscheidung begründet der Zellulosekonzern vertraulichen Quellen zufolge hauptsächlich damit, dass sich ein Baustopp von mehr als zehn Tagen negativ auf die Rentabilität des Vorhabens auswirken würde. Staatssekretär Fernández erklärte, dass das Unternehmen bei seiner Entscheidung weder die Auszahlung der Gehälter noch die möglichen Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudien im Auge gehabt habe. Botnia jedenfalls hält sich an die in Uruguay gültigen Gesetze, weshalb man das Unternehmen von gerichtlicher Seite her nicht belangen kann.

Keine Ausbildung mehr von Soldaten in US-Militärakademie

(Montevideo, 4. April 2006, ecupress).- Uruguay undArgentinien wollen zukünftig keine Truppen mehr in der Militärakademie „Escuela de las Américas“ ausbilden lassen. Als Grund nannten sie, dass diese US-amerikanische Militäreinrichtung eine lange Historie aufweise, die mit Episoden von Folter und sozialer Repression gespickt ist. Beide südamerikanischen Staaten beschlossen deshalb fortan keine Soldaten mehr zur Ausbildung in die Militärschule zu schicken. Die Akademie liegt in Fort Benning, im US-amerikanischen Bundesstaat Georgia.

Zu der Einsicht waren die Regierungen beider Staaten nach Konsultationen der zuständigen Ministerien mit argentinischen Menschenrechtsgruppen, Kirchenoberhäuptern, Anführern von Arbeiterorganisationen und Vertretern aus Uruguay gekommen. Argentinien und Uruguay sind die jüngsten Fälle von Staaten, die keine Soldaten mehr zur Ausbildung in die umstrittene Einrichtung schicken. Im Januar 2004 hatte bereits der venezolanische Präsident Hugo Chávez bekannt gegeben, dass sein Land keine Soldaten mehr zur Ausbildung dorthin senden würde.

Selbst Mitglieder des US-amerikanischen Kongresses forderten die Schließung der Einrichtung, deren vollständiger Name Institut der westlichen Hemisphäre zur Sicherheitskooperation (Instituto del Hemisfer
io Occidental para la Cooperación en Seguridad) lautet. Der Vorschlag wird von 126 Personen in beiden Kammern des Kongresses unterstützt. Im Jahr 1996 hatte das Pentagon verschiedene Trainingshandbücher frei gegeben und veröffentlicht, die in der Militärschule eingesetzt worden waren. In diesen Anleitungen wurden die Anwendung von Folter, Erpressung und die Durchführung von extralegalen Hinrichtungen verteidigt.

Die “Escuela de las Américas” wurde von politischen Analysten als die größte Basis zur Destabilisierung Lateinamerikas oder auch als “Universität der Mörder” bezeichnet . Laut Angaben verschiedener Bürgerorganisationen wurden Hunderttausende von Lateinamerikanern und Lateinamerikanerinnen von an dieser Schule ausgebildeten Militärs gefoltert, misshandelt, ermordet, verschleppt oder waren gezwungen, vor ihnen zu flüchten.

Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V. Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin, Tel.: 030/789 913 61 e-mail: poonal@npla.de, Internet: http://www.npla.de/

Redaktion in Mexiko: Kristin Gebhardt, Wolf-Dieter Vogel Tel./Fax.: 0052-55-55541480, e-mail: poonalmex@npla.de

Koordination in Berlin: Birgit Marzinka

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