Parlament beschließt Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Elternpaare

(Buenos Aires, 10. September 2009, púlsar).- Der urugayische Senat hat am Mittwoch den 09.09.2009 einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, der es gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, Kinder zu adoptieren. Nachdem die Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt haben, muss es nur noch von der Regierung unterzeichnet werden.

Der Gesetzesvorschlag beinhaltet Reformen des Kinder- und Jugendrechts und basiert auf dem Recht des Kindes, eine Familie zu haben.

In diesem Sinn besagt das Gesetz, dass Kinder von Paaren adoptiert werden können, die nach zivilem Recht einen eheähnlichen Bund eingegangen sind und seit mindestens vier Jahren zusammen sind. So können nun gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren, da in Uruguay die eheähnliche Gemeinschaft zwischen Personen gleichen Geschlechts rechtlich anerkannt ist.

Desweiteren sieht das Gesetz vor, dass die adoptierenden Eltern mindestens 25 Jahre alt und 15 Jahre älter sein müssen als das Adoptivkind. Mit diesem neuen Gesetz ist Uruguay das erste Land in Lateinamerika, welches die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlaubt.

Die Regierungspartei Frente Amplio unterstützte die Initiative. Die oppositionelle Colorado-Partei sprach sich jedoch gegen das Gesetz aus und berief sich auf die Verfassung. Demnach verstoße die Adoption durch homosexuelle Paare gegen die in der Verfassung beschriebenen Familiendefinition. Die katholische Kirche in Uruguay lehnt das Gesetz ebenfalls ab.

In Uruguay wurde 2008 die eheähnliche Gemeinschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern erlaubt, und dieses Jahr wurde eine Regelung außer Kraft gesetzt, welche homosexuellen Personen eine Militär-Karriere verwehrte.

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