Oberster Gerichtshof stellt Untersuchungen zum Tod von Allende ein

(Venezuela, 07. Januar 2014, telesur-poonal).- Der Oberste Gerichtshof Chiles hat am 7. Januar die Untersuchungen zum Tod von Ex-Präsident Salvador Allende beendet. Noch am Vortag hatte das Gericht zwei Anträge zur erneuten Wiederaufnahme der Ermittlungen abgelehnt. Das Gericht sieht es nach mehrjährigen Untersuchungen als erwiesen an, dass Allende sich am 11. September 1973, dem Tag des Militärputschs durch General Augusto Pinochet, im Präsidentenpalast selbst das Leben genommen hat.

Allendes sterbliche Überreste waren am 23. Mai 2011 exhumiert worden, um Spekulationen, wonach der Ex-Präsident von putschenden Soldaten erschossen worden sei. Im September 2011 war Allende dann im engsten Familienkreis ein zweites Mal beigesetzt worden.

„Ohne Einwirkung von Dritten“

Die Schüsse, die zum Tod Allendes geführt haben, seien zweifelsfrei „ohne Einwirkung von Dritten“ erfolgt, erklärte jetzt das Gericht. Bereits nach zweimonatiger Untersuchung, im Juli 2011, waren die Forensiker*innen zu dem Schluss gekommen, dass Allende eine tiefe tödliche Schusswunde am Kopf, verursacht durch das Projektil eines Schnellfeuergewehrs vom Typ AK-47, erlitten habe. Das Gewehr sei auf automatischen Betrieb eingestellt gewesen, den Schuss habe der damals 65-Jährige selbst abgegeben.

Das Berufungsgericht von Santiago hatte bereits im Mai 2013 die Schließung der Akte Salvador Allende angeordnet. Aufgrund einer Petition der Bewegung für den Sozialismus von Allende (Movimiento del Socialismo Allendista), die von einer Beteiligung Dritter am Tod des Ex-Präsidenten ausgeht, wurde die Untersuchung jedoch abermals eröffnet. Die Familie von Allende war davon ausgegangen, dass der gestürzte Präsident den Freitod gesucht hatte.

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