Neue Foltervorwürfe gegen die Staatspolizei

(Buenos Aires, 06. Mai 2010, púlsar).- Die peruanische Menschenrechtskommission COMISEDH (Comisión de Derechos Humanos) gab bekannt, dass die Staatspolizei am häufigsten in die Folteranklagen der letzten Jahre verwickelt sei. Seit 1998 seien 117 Fälle von Folter registriert worden, so der Sprecher der COMISEDH, Miguel Huerta. In mehr als 50 Prozent der Fälle sei die Polizei involviert gewesen.

Anfang Mai war von Bewohner*innen des Bezirks Mendoza in Aucayacu (Provinz Huánuco) erneut eine Anzeige vorgebracht worden. Danach soll die Polizei bei der Suche nach dem derzeitigen Anführer der maoistisch orientierten Guerillagruppe Leuchtender Pfad (Sendero Luminoso) im Bezirk Mendoza elf Wohnhäuser in der Nähe des Flusses Huallaga zerstört und in Brand gesteckt haben. Die Polizei habe den Guerillaführer, der unter dem Pseudonym „Camarada Artemio“ agiert, in den Häusern vermutet.

Zuvor war am vergangenen 27. April ein Anschlag auf Angestellte der staatlichen Spezialeinheit zur Kontrolle und Regulierung des Kokainanbaus in der Region Alto Huallaga CORAH (Proyecto Especial de Control y Reducción de los cultivos de Coca en el Alto Huallaga) verübt worden. Dabei wurden zwei Mitglieder der Spezialeinheit sowie ein Polizist getötet.

Huerta berichtete, dass zwei Familienangehörige des Bauern Aurelio Niño Ambrosio, den die Polizei als Mitverantwortlichen des Attentats ansieht, in der Nacht zum 28. April gefoltert worden seien. Er betonte, die COMISEDH bedaure das Attentat. Er rief jedoch gleichzeitig die Ordnungskräfte dazu auf, bei ihren Kontrollmaßnahmen nicht die Bürgerrechte zu verletzen.

Am 10. Mai protestierten Hunderte Einwohner*innen gegen die gewaltsamen Übergriffe der Staatspolizei und forderten eine schnelle und gründliche Untersuchung der Vorfälle. Die Mitarbeiter*innen der zuständigen Staatsanwaltschaft waren am 6. Mai vor Ort erschienen. Der Sprecher der COMISEDH forderte das peruanische Innenministerium außerdem dazu auf, endlich das „Handbuch der Menschenrechte für den öffentlichen Dienst“ an Angehörige der Polizei ausgeben.

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