Menschenrechtskommission gegen Gleichstellung homosexueller Paare

(Buenos Aires, 07. Juni 2012, púlsar-poonal-telesur).- Ein von sozialen Organisationen eingebrachter Gesetzesvorschlag für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare ist von der Menschenrechtskommission des Kongresses abgelehnt worden. Der Vorschlag sah die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in der Sozialversicherung, bei Erbschaften und Renten vor. Die Kommission legt den Vorschlag mit vier Gegenstimmen und zwei Ja-Stimmen zu den Archiven.Aktivist*innen und auch Abgeordnete kritisierten die Entscheidung der Menschenrechtskommission.

Verbände der homosexuellen Community in Costa Rica drohten damit, angesichts der vorliegenden Entscheidung das Land vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) zu verklagen).

Die Abgeordneten werden nun in den kommenden Tagen entscheiden, ob diese Initiative weiter verfolgt werden soll oder nicht.

Ein Entwurf, der eine Ausweitung des Familienrechts auf unverheiratete Partner*innen vorsieht, wird momentan von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalkongresses geprüft. Auch diese Initiative könnte, sollte sie abgelehnt werden, vor der CIDH landen.

Für den 16. Juni haben Organisationen und Aktivist*innen Demonstration in der Hauptstadt San José eine Demonstration für die Rechte der homosexuellen Community in Costa Rica angekündigt.

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