Menschenrechtsaktivist*innen im Risikoeinsatz

(Lima, 27. Januar 2010, noticias aliadas).- Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat von der mexikanischen Regierung gefordert, den Menschenrechtsaktivist*innen bei ihrer Arbeit Schutz zu gewähren. Vor allem jene Aktivist*innen werden bei ihrer Arbeit mit Gewaltanwendung bedroht, die sich für die Menschenrechte der indigenen Bevölkerung einsetzen.

In der am 21. Januar herausgegebenen AI-Mitteilung „Forderung nach Gerechtigkeit und Würde: Verteidiger und Verteidigerinnen der Menschenrechte in Mexiko“, werden 15 Fälle angeführt, in denen mexikanischen Aktivist*innen Opfer von Tötungen, Gewaltanwendungen und Drohungen wurden; darunter Menschenrechtler*innen, die man zwischen 2007 und 2009 unter falschen Anklagen verhaftete, nur um ihre Arbeit zu unterbinden.

„In Mexiko Menschenrechte zu verteidigen kann dich das Leben kosten und die Regierung unternimmt nicht genügend, um das Problem zu lösen“, erklärte Nancy Tapias Torrado, Untersuchungsbeauftragte der Menschenrechtsarbeit bei Amnesty International. “Wenn ein Menschenrechtsaktivist angegriffen, bedroht oder getötet wird, liefert dies eine gefährliche Botschaft an viele andere Aktivisten. Gleichzeitig erlischt damit die Hoffnung all jener Personen, für die der Menschenrechtsaktivist arbeitet.“

Die Mitteilung dokumentiert den Fall der 32-jährigen Obtilia Eugenio Manuel, Gründerin und Vorsitzende der Organisation des Indigenen Volkes Me´phaa OPIM (Organización del Pueblo Indígena Me’phaa) im südlichen Bundesstaat Guerrero. Seitdem sie 1998 damit begann, indigene Gemeinden zu organisieren, ist sie Opfer zahlreicher Todesdrohungen und Einschüchterungsversuche.

Ein weiteres Opfer ist der 42-jährige Jesús Emiliano, Mitglied der Demokratischen Front der Landbewohner*innen aus Chihuahua (Frente Democrático Campesino de Chihuahua), im nördlichen Teil des Landes. Die Organisation verteidigt die wirtschaftlichen Rechte mittelloser Landwirte. 2007 nahm man Emiliano fest und beschuldigte ihn der Sabotage. Der Fall wurde laut AI von einem Bundesrichter aufgrund mangelnder Beweise eingestellt.

„Der Richter, der den Fall abwies, war sich der genannten Unstimmigkeiten bewusst, ging jedoch nicht gegen die bundesstaatlichen Beamten wegen unberechtigter Verhaftung vor“, heißt es in der Mitteilung. Tapias verlangte von der Regierung „eiligst ein effektives, vollständiges Programm zum Schutz der Menschenrechtsaktivisten und -aktivistinnen zu entwickeln.“

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