Lebenslängliche Haftstrafe für Folterer darf zu Hause abgesessen werden

(Rio de Janeiro, 05. November 2008, púlsar).- Das 5. argentinische Bundesgericht (Tribunal Oral Federal 5) hat den ehemaligen Oberst Alberto Pedro Barda zu einer lebenslangen Haftstrafe, sowie die Brigadiere Hipólito Mariani und César Cómes zu jeweils 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Den dreien werden Folter und das gewaltsame Verschwindenlassen von zwölf Personen im geheimen Gefangenenlager Mansión Seré zur Zeit der argentinischen Militärdiktatur zur Last gelegt. Barda wurde zudem für die Morde an Analía Delfina Magliaro und an dem Arbeitsrechtsanwalt Jorge Candeloro verurteilt. Diese Morde geschahen im Folterlager „La Cueva“.

Barda muss trotz der Verurteilung nicht ins Gefängnis. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters von 80 Jahren verfügte das Gericht, dass er seine Strafe zu Hause absitzen darf. Cómes und Mariani wiederum müssen ihre Haftstrafen erst antreten, wenn die Urteile als endgültig gelten und keine Revision mehr möglich ist.

Noch sind etliche der Fälle von Entführungen und Morden, die in Mansión Seré geschehen sind, nicht vor Gericht gebracht worden. Weitere Untersuchungen führt derzeit der Richter Daniel Rafecas durch.

Um den Zugang der Presse zum Gerichtsprozess hatte es bis zuletzt Spekulationen und Diskussionen gegeben. Der Oberste Gerichtshof Argentiniens hatte am 28. Oktober festgelegt, dass die Öffentlichkeit bei Prozessen von öffentlichem Interesse das Recht auf angemessenen Zugang zu Informationen habe. Bei solchen Prozessen solle die Presse (TV, Radio und Print) demzufolge in drei Momenten in den Gerichtssaal gelassen werden, um die dortigen Vorgänge zu dokumentieren: zu Beginn eines Prozesses, zum Zeitpunkt des Statements der Verteidigung und zur Urteilsverkündung. Doch das Bundesgericht kam dieser Verfügung nicht nach. Lediglich Gerichtskameras durften einen Teil des letzten Prozesstages übertragen.

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