Kritik an offizieller Darstellung vor dem UN-Menschenrechtsrat

(Rio de Janeiro, 12. Februar 2009, púlsar).- Seit 2008 überprüft der UN-Menschenrechtsrat regelmäßig in einem auf englisch Universal Periodic Review genannten Verfahren die Menschenrechtslage einzelner Länder. Im Februar war Mexiko an der Reihe und die Darstellung, die die mexikanische Regierung anlässlich dessen bot, hat den Widerspruch zahlreicher Menschenrechts-NGOs im Lande hervor gerufen.

So sagte José Luis Soberanes, mexikanischer Menschenrechtsombudsmann, die Darstellung, die die mexikanische Regierung anlässlich der Überprüfung der Menschenrechtslage im Land gegeben habe, sei „irreführend“. Zudem sei das Problem, dass Vereinbarungen oder Zusagen, die auf internationaler Bühne gemacht würden, im Land selbst keine Auswirkungen entfalteten. Es gebe zwischen „innen“ und „außen“ einen großen Widerspruch.

Die mexikanische Regierung hatte in dem Bericht, den sie im Rahmen des Überprüfungsverfahrens abgeben muss, davon gesprochen, das Militär, das gegen das organisierte Verbrechen eingesetzt werde, auf mittlere Sicht „zurückzuziehen“. Man gedenke zudem, ein nationales Programm für Menschenrechte umzusetzen.

Genau das aber bezweifeln viele NGOs aus Mexiko. Sie bezeichneten die Zusagen der Regierung als Trick, es sei nicht vorgesehen, z.B. das Menschenrechtsprogramm umzusetzen. Im Rahmen ihres eigenen Berichts, den NGOs im Rahmen des Überprüfungsverfahrens gleichfalls vor der UN abgeben, machten nationale und internationale Organisationen deutlich, dass es mit der staatlichen Garantie der Menschenrechte in Mexiko nicht weit her sei. Folterungen gehörten zu den üblichen Vorgehensweisen der Sicherheitskräfte und würden in der Regel nicht strafrechtlich geahndet. Auch außergerichtliche Hinrichtungen und das Verschwindenlassen von Menschen stünden weiterhin auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus kritisiert der Bericht die ungeklärte Rechtslage im Zusammenhang mit staatlicher Gewalt. Es fehle ein rechtlicher Rahmen, der für das Vorgehen der Sicherheitskräfte bindend sei.

Dem Bericht der NGOs zufolge starben zwischen 2004 und 2006 31 Personen bei Protestaktionen durch die Hand mexikanischer Sicherheitskräfte, 54 Personen wurden verletzt. Dazu wurden 219 Fälle von Folterungen dokumentiert.

Dazu kommen weitere 476 vermisste Personen, die die Sonderstaatsanwaltschaft für soziale und politische Bewegungen der Vergangenheit FEMOSPP (Fiscalía Especial para Movimientos Sociales y Políticos del Pasado) dokumentiert hat.

Die Arbeitsgruppe über gewaltsames Verschwindenlassen in Mexiko spricht in diesem Zusammenhang jedoch von 208 weiteren Fällen, die v.a. auf die siebziger Jahre zurückgehen.

Auch um das Recht auf freie Meinungsäußerung ist es in Mexiko schlecht bestellt: In den letzten acht Jahren wurden mindestens 24 Journalist*innen und Medien-Mitarbeiter*innen getötet; acht weitere gelten als vermisst.

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