Interamerikanischer Gerichtshof kritisiert Regierung

(Fortaleza, 26. Februar 2009, adital).- Der Interamerikanische Gerichtshof hat die guatemaltekische Regierung mit Nachdruck dafür kritisiert, seiner Verpflichtung nicht nachzukommen, die Schuldigen für Menschenrechtsverbrechen zu Zeiten des Bürgerkriegs im Land (1960-1996) zu bestrafen. Schon mehrfach hatte der Gerichtshof sich zu der Aufarbeitung dieser Fälle geäußert. Nun stellte er in einer Erklärung fest: „Guatemala hat ein schwerwiegendes Problem mit der Straflosigkeit, die das Land regiert, besonders was die systematischen Verletzungen der Menschenrechte zu Zeiten des bewaffneten Konflikts im Land betrifft.“

Guatemaltekische Menschenrechtsorganisationen wie das Zentrum für juristische Aktionen in Menschenrechtsfragen CALDH, die Myrna Mack-Stiftung und das Zentrum für Gerechtigkeit und Internationales Recht CEJIL griffen die Ermahnungen des Gerichtshofs auf und forderten die Regierung auf, der immer noch bestehenden Verpflichtung zur Aufklärung der Menschenrechtsverbrechen endlich nachzukommen.

Der Interamerikanische Gerichtshof verband seine generelle Aufforderung, der Aufklärung der Menschenrechtsverbrechen endlich Folge zu leisten, mit Kritik an konkreten Fällen, die bis heute nicht aufgearbeitet wurden: „In den Fällen von Myrna Mack Chang, Maritza Urrutia, Masacre Plan de Sánchez, Molina Theissen und Tiu Tojín, die alle Menschenrechtsverbrechen zu Zeiten des bewaffneten Konflikts betreffen, sind 13, 11, 22, 22 und 17 Jahre vergangen und der Straflosigkeit ist immer noch kein Ende gesetzt.“

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