Haftvollstreckung beantragt – Sektenarzt Hartmut Hopp aus Chile soll in deutsches Gefängnis

von Harald Neuber

(05. Juli 2014, amerika21.de).- Der Oberste Gerichtshof von Chile hat nach Angaben ortsansässiger Medien am Donnerstag beschlossen, die deutsche Justiz um die Vollstreckung einer fünfjährigen Freiheitsstrafe gegen Hartmut Hopp zu ersuchen. Der ehemalige Arzt der Sektensiedlung Colonia Dignidad war 2011 vor der chilenischen Justiz nach Deutschland geflüchtet.

 

 

“Der Beschluss des Gerichtes erging einstimmig. Der Antrag auf Haftvollstreckung wird dem Auslieferungsantrag beigefügt, den die chilenische Justiz den deutschen Justizbehörden nun übermitteln wird”, schreibt die mit dem Fall betraute Nichtregierungsorganisation Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika (FDCL).

Im Januar 2013 war das chilenische Urteil gegen Hopp wegen Beihilfe zur Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs Minderjähriger rechtskräftig geworden. Um dieses zu umgehen, war Hopp trotz einer gegen ihn verfügten Ausreisesperre nach Deutschland geflüchtet. Er lebt seitdem mit seiner Ehefrau Dorothea in Krefeld.

“Deutschland liefert eigene Staatsbürger nicht aus, es besteht für ausländische Gerichtsbarkeiten jedoch die Möglichkeit, unter Bezugnahme auf das Internationale Rechtshilfegesetz (IRG) eine Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile in Deutschland zu erwirken”, schreibt FDCL. Dafür müsse neben der Übersendung des Urteilstextes auch dargelegt werden, dass dieses unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindeststandards zu Stande gekommen ist. Dem sei die chilenische Justiz nun nachgekommen. In dem Dokument heißt es:

“Hartmut Hopp wurde vernommen, seine Verteidigung wurde angehört (…), die von allen in unserer Gesetzgebung vorgesehenen Rechtsmitteln Gebrauch machte. Das Urteil wurde von einem Berufungsgericht sowie vom Obersten Gerichtshof einer weiteren Untersuchung unterzogen, es erging durch unabhängige Gerichte und im Einklang mit Verfassung und Gesetzgebung in Erfüllung der Grundsätze und Vorschriften des Strafrechtssystems unseres Landes.”

So seien alle Anforderungen des Internationalen Rechtshilfegesetzes für eine Haftvollstreckung erfüllt. Der Auslieferungsantrag mit dem Vollstreckungsersuchen wird nun auf dem diplomatischen Wege nach Deutschland geschickt und wird in wenigen Wochen bei der nordrhein-westfälischen Justiz eingehen. Diese wird dann ein Landgericht mit der Prüfung des chilenischen Vollstreckungsantrags beauftragen. Bestätigt dieses, dass alle Anforderungen des IRG erfüllt sind, so muss Hartmut Hopp seine Freiheitsstrafe in einem deutschen Gefängnis verbüßen.

Unabhängig von dem Vollstreckungsantrag in Chile ermittelt die Krefelder Staatsanwaltschaft bereits seit Oktober 2011 wegen Mordes, schwerer Körperverletzung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch gegen Hartmut Hopp. Eine Anklage wurde bislang jedoch nicht erhoben.

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