Haftanstalten als besondere Form der „Selbstverwaltung“

(Mexiko-Stadt, 17. Mai 2017, poonal).- Die halbstaatliche Nationale Menschenrechtsrechtskommission (CNDH) hat die Situation in den mexikanischen Haftanstalten in einer Empfehlung an die Regierung als „inakzeptabel“ bezeichnet. In fast der Hälfte aller Gefängnisse würden diese von den Insassen regiert oder mitregiert. Dieses Phänomen habe in den vergangenen Jahren zugenommen. Das Wachpersonal sei vielfach für systematische Unterlassungen verantwortlich.

Das Recht auf menschliche und würdige Behandlung in den Gefängnissen sei ebenso wenig garantiert wie eine effektive Betreuung durch die Justiz. Das mexikanische Strafvollzugssystem weist 375 Haftanstalten aus. Dort sind knapp 220.000 Häftlinge untergebracht. Offiziell sind die Gefängnisse mit insgesamt 4.687 Personen überbelegt. Diese Zahl dürfte allerdings kaum die völlige Überfüllung einzelner Haftanstalten richtig widerspiegeln.

Die Kommission kritisiert die „informellen“ Kontrollmethoden, mit denen Insassen Privilegien und Sonderbehandlungen zu Lasten der Mehrheit der Häftlinge erlangen. Die Selbstregierung sei mit der zunehmenden Zahl von Häftlingen, die dem organisierten Verbrechen angehörten, gewachsen.

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