Gerichtsurteil in den USA: Keine Entschädigung für Nemagon-Geschädigte

(Lima, 13. Mai 2009, noticias aliadas).- Die Hoffnung auf Entschädigung löste sich für Tausende, durch das Pestizid Nemagon geschädigte Landarbeiter*innen auf den Bananenplantagen Nicaraguas, am 23. April dieses Jahres auf. Die Richterin des Obersten Gerichtshofes in Los Angeles (Kalifornien), Victoria Chaney, hatte an diesem Tag angeordnet, zwei Urteile gegen die Dole Food Company in den USA zu den Archiven zu legen.

Mit dem Namen Nemagon wird in Lateinamerika die von Dow Chemical produzierte Chemikalie Dibromchlorpropan (DBCP) bezeichnet. Sie soll einen mikroskopisch kleinen Wurm vernichten, der die Bananenproduktion behindert bzw. das äußere Erscheinungsbild der Bananen beeinträchtigt.

Nach den Worten von Chaney hätten die beiden Anwälte Juan José Domínguez aus den USA und Antonio Hernández Ordeñana aus Nicaragua, die etwa 3.500 nicaraguanische Bananenarbeiter*innen vertraten, „mit den nicaraguanischen Justizbehörden geklüngelt, um mit gefälschten Beweisen eine Urteilsfindung zugunsten ihrer Mandant*innen zu erreichen und so eine milliardenschwere Entschädigung in den USA zu erwirken.“

Die Anhörung vor dem kalifornischen Gerichtshof ergab, dass die bei früheren Gerichtsverfahren festgesetzten mehr als 2 Milliarden US-Dollar Entschädigung nicht rechtskräftig seien. Dole wurde unter anderem im Jahr 2007 zur Zahlung von 3,2 Millionen US-Dollar an sechs nicaraguanische Arbeiter von Bananenplantagen verklagt, weil diese unfruchtbar geworden waren. Dole und Dow Chemical hatten damals angekündigt, das Urteil anzufechten und festgesetzte Entschädigungszahlungen früherer Gerichtsentscheidungen waren schlichtweg von den Unternehmen nicht gezahlt worden.

„Auf Grundlage von eindeutigen und glaubhaften Beweisen und sogar jenseits begründeter Zweifel stelle ich fest, dass alle und jedeR einzelne der Kläger*innen gefälschte Dokumente eingereicht haben und aktiv an einem Komplott teilgenommen haben, um damit dieses Gericht zu hintergehen und mittels Erpressung, Zahlungen von den Beschuldigten zu erhalten. Dies allein ist für sich gesehen ein mehr als ausreichender Grund, um diese Forderungen abzulehnen“, sagte die Richterin. Die Richterin führte weiter aus, dass die Anwälte vorgeblich von dem Pestizid geschädigte Personen präsentiert hätten, die jedoch nie auf den Bananenplantagen hätten.

Die Forderungen gegen Dole wurden zuerst im Jahr 1999 von Arbeiter*innen vorgebracht. Bereits 1958 war Dow Chemical bekannt, dass diese Chemikalie bei Männern Sterilität verursacht und zu weiteren schweren gesundheitlichen Schäden führt. In den 70er Jahren wurde in den USA von offizieller Seite bestätigt, dass das Mittel möglicherweise Krebs verursacht und der Einsatz von Nemagon fast gänzlich verboten. Dessen ungeachtet wurde das Mittel als Pestizid auf den Bananenplantagen in Nicaragua weiterhin eingesetzt, bis dessen Einsatz 1985 gänzlich untersagt wurde.

Während das Gerichtsurteil von Dole gefeiert wurde, reagierten die Landarbeiter*innen und ihre Anwälte empört.

Für den Anwalt Hernández Ordeñana ist das Urteil ein „gigantische Bestechung“ durch Dole und er versicherte, dass Speziallabore die Sterilität der Mandanten bestätigt hätten und letztere physische und psychische Schäden durch das Anwenden von Nemagon davongetragen hätten.

Die von dem Pestizid geschädigten Arbeiter*innen, die seit 2007 in Ciudadela Nemagon, einem Camp vor der Nationalversammlung im Zentrum Managuas, ausharren, beschlossen dort weiterhin zu bleiben, bis ihnen Gerechtigkeit widerfahre.

Laut Aussagen von Betroffenen seien seit 1999 mehr als 2.000 Arbeiter*innen an den Folgen von Nemagon gestorben.

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