Gerichtsurteil bestätigt Quotenregelung für Zugang zu Universitäten von Rio de Janeiro

(Buenos Aires, 18. November 2009, púlsar).- Der Gerichtshof von Rio de Janeiro hat das System der Quotierung für den Zugang zu den bundesstaatlichen Universitäten für verfassungskonform erklärt und damit dessen Fortbestand gesichert. Diese politische Richtlinie gilt seit 2003. Heutzutage sind 30 Prozent aller Student*innen der Staatlichen Universität von Rio de Janeiro UERJ (Universidade do Estado do Rio de Janeiro) durch die Quotenregelung eingeschrieben. Der Präsident der UERJ, Ricardo Vieiralves, bestätigte, dass die Quotenstudent*innen gleiche oder bessere Leistungen als die anderen zeigen.

Trotz allem wurde das System, dass Schwarze, Indigene, finanziell Schwache, Schüler*innen des öffentlichen Schulsystems, Menschen mit Behinderungen und Kinder von im Dienst verstorbenen Polizisten und Feuerwehrleuten betrifft, von dem Abgeordneten Flávio Bolsonaro (Partido Progressista) hinterfragt.

Nach der juristischen Niederlage will Bolsonaro beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. Für ihn ist der Zugang zu einer akademischen Ausbildung eine Frage des Verdienstes. Der „Agentur Brasil“ sagte der Politiker: „Die brasilianische Gesellschaft hat bei diesem Urteil das Nachsehen, weil die Justiz von Rio ganz Brasilien zeigt, dass die Unterscheidung in der Gesellschaft zwischen Weißen und Schwarzen nicht nur verfassungskonform, sondern auch moralisch richtig ist.”

Der Anwalt des Institutes zur Verteidigung der Rassen– und Umweltfragen IARA (Instituto de Advocacia Racial e Ambiental), Ricardo Ferreira, verteidigt die Quoten indem er argumentiert: „Der bestandene Universitätszugangskurs ist nicht notwendigerweise ein Verdienst. Das Gesetz versucht, die Demokratisierung in der akademischen Ausbildung zu fördern, damit sich das Gesicht Brasiliens dort widerspiegelt und mehr Menschen Zugangsmöglichkeiten bekommen.“ Nach Meinung des Anwaltes müssen „affirmative politische Leitinien weiterbestehen.“

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