Gericht stoppt Vermarktung von Genmais des Bayer-Konzerns

(Rio de Janeiro, 28. Juli 2010, púlsar).- Der Bundesgerichtshof des brasilianischen Bundesstaates Paraná hat dem Pharma-Multi Bayer die Zulassung für die Vermarktung der genetisch veränderten Maissorte Liberty Link entzogen und das Vorgehen der für die Genehmigung von transgenen Pflanzensorten zuständigen Behörde CTNBio (Comissão Técnica Nacional de Biosegurança) in Frage gestellt. Mit ihrer Entscheidung vom 27. Juli 2010 hat die Bundesrichterin Pepita Durski Tramontini die Organisationen, die mehr Transparenz und schärfere Kontrollen bei der Zulassung und Vermarktung von GVOs (Genetisch Veränderten Organismen) fordern, gestärkt.

Dem Urteil zufolge ist Bayer die Vermarktung der Maissorte Liberty Link, die gegen das von Bayer produzierte Herbizid Liberty mit dem Wirkstoff Glyphosinat resistent ist, in ganz Brasilien untersagt. Die Richterin bemängelte das Fehlen einer effektiven Kontrolle für den Zeitraum nach der kommerziellen Zulassung. Dieser Kontrollmechanismus, laut Statut der CTNBio zwingend vorgeschrieben, soll die Kontaminierung herkömmlicher Sorten verhindern und das Recht auf transparente Information garantieren.

Bei Missachtung der richterlichen Weisung muss Bayer täglich umgerechnet gut 20.000 Euro Strafe zahlen. Mit sofortiger Wirkung muss der Konzern die Vermarktung, Aussaat, Transport und den Import der betreffenden Maissorte aussetzen.

Die Gerichtsentscheidung hat auch Auswirkungen auf das Vorgehen der CTNBio selbst. Die Behörde ist in Zukunft gezwungen, die Prozesse der GVO-Zulassungen der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Seit 2007 kritisieren NGOs und Umweltaktivist*innen, dass die CTNBio die Informationen über die Zulassungsprozesse zurückhält. Dies, so die Kritiker*innen, verletze das Recht auf Information und den Umgang mit Dokumenten von öffentlichem Interesse.

Die Gerichtsentscheidung geht auf eine Klage aus dem Jahr 2007 zurück, die von den Organisationen Terra e Direitos, AS-PTA, IDEC und ANPA eingereicht wurde. Ziel der Klage war es, die CTNBio dazu zu bewegen, die durch GVOs hervorgerufenen Risiken für Gesundheit und Umwelt adäquat zu analysieren, Transparenz zu gewährleisten und die Kontaminierung herkömmlicher Sorten mit genverändertem Material in der Landwirtschaft zu verhindern.

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