Gericht erzwingt Wiedereinsetzung von Petro als Bürgermeister

von Florian Warweg

(Bogotá, 24. April 2014, amerika21.de).- Kolumbiens Präsident Juan Manuel Santos hat am 23. April den abgesetzten Bürgermeister von Bogotá, Gustavo Petro, wieder in sein Amt eingesetzt. Die Entscheidung erfolgte, nachdem der Oberste Gerichtshof von Bogotá eine einstweilige Verfügung gegen die zuvor erfolgte Absetzung von Petro ausgesprochen hatte.

Santos betonte in einer Stellungnahme, dass er als Staatsoberhaupt verpflichtet sei, den Gesetzen Folge zu leisten: „Unsere Demokratie beruht auf dem Respekt vor dem Gesetz und es ist in allererster Instanz der Präsident der Republik, der diesbezüglich als Vorbild dienen muss.“ Die Richter hätten die Wiedereinsetzung Petros angeordnet und er habe folglich das Dekret unterzeichnet, das ihn wieder in sein Amt einsetzt, sagte Santos.

Noch am vergangenen Montag hatte Santos María Mercedes Maldonado zur Amtsnachfolgerin des linksgerichteten Bürgermeisters ernannt. Den Prozess zur Absetzung Petros hatte ursprünglich der rechtskonservative Verwaltungsoberstaatsanwalt Alejandro Ordóñez initiiert. Im Dezember 2013 hatte er den Bürgermeister seines Amtes mit der Begründung enthoben, dass dieser die Müllabfuhr aus den Händen vier privater Firmen in die Zuständigkeit der Stadt zurückgeholt habe. Aus dem gleichen Grund hatte Ordóñez Petro mit einem 15 Jahren Politikverbot belegt.

Nachdem sämtliche Anträge auf einstweilige Verfügungen in den kolumbianischen Instanzen abgelehnt worden waren, wandte sich Petro an die Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH). Diese forderte Mitte März Präsident Santos auf, die Amtsenthebung Petros bis zu einer letzten Klärung auszusetzen. Santos ignorierte jedoch diese Aufforderung und bestätigte die Amtsenthebung. Kolumbien war jedoch bis zu diesem Moment immer allen CIDH-Aufforderungen gefolgt. Zwar ist es unter Juristen umstritten, inwieweit diese rechtlich bindend sind, es ist aber gängige Praxis, dass die Mitgliedstaaten sich daran halten.

Genau damit begründete Kolumbiens oberste rechtliche Instanz auch die Entscheidung: Kolumbien könne sich nicht gegen internationale Organisationen stellen, deren Mitglied es sei und deren Bedingungen es akzeptiere.

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