Gericht erklärt Strafe für Marihuanabesitz für nicht verfassungsgemäß

(Buenos Aires, 25. August 2009, púlsar).- Der Oberste Gerichtshof in Argentinien erklärte die Strafe für einen Erwachsenen, der Marihuana besitzt und konsumiert und dabei keine Dritten schädigt, für nicht verfassungskonform. Mit diesem Urteil unterstreicht das Gericht den Schutz der persönlichen Freiheit und den Respekt vor privaten Handlungen, solange dabei keine Dritten benachteiligt werden. Gleichzeitig schickten die Richter eine „Mahnung an die Behörden, eine staatliche Politik gegen den Drogenhandel und für die Unterstützung der Gesundheitsvorsorge zu fördern“.

Das Oberste Gericht beschäftigte sich seit fast einem Jahr mit dem Fall „Arriola“, der sich aus verschiedenen Teilaspekten zusammensetzt, die rechtlich das Spektrum der Drogenpolitik des Landes abdecken. Am 16. Januar 2006 wurden bei einer Drogenrazzia drei Personen wegen Drogenhandels festgenommen und später zu Gefängnisstrafen verurteilt. Im Zuge der Razzia wurden auch fünf Jugendliche für den Besitz von je ein bis drei Marihuanazigaretten verhaftet und mit Jugendstrafen in Form erzieherischer Maßnahmen belegt. Diese fünf Jugendlichen wurden nun freigesprochen, doch das Gericht hat nicht den Marihuanabesitz an sich entkriminalisiert. Es hat lediglich einen für andere nicht sichtbaren Besitz und Konsum für nicht strafrechtlich relevant erklärt.

Nach dieser Urteilsverkündung des Obersten Gerichtshofes wird das Wissenschaftliche Komitee, das sich mit dem Thema Drogen beschäftigt und den Justizminister Aníbal Fernández berät, einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten, der die Drogenpolitik reformieren soll.

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