Gericht beschließt Haftverlängerung für 12 Folterer

(Rio de Janeiro, 08. Januar 2009, púlsar-poonal).- Laut einer Entscheidung des Bundeskriminal-, Wirtschafts- und Strafgerichts von Buenos Aires wird die Untersuchungshaft für 12 Angeklagte, gegen die Verfahren wegen schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit anhängig sind, um ein Jahr verlängert.

Es handelt sich um die Ex-Militärs Carlos Fraguío, Antonio Vañek, Julio Torti und Carlos Suárez Mason sowie Eugenio Vilardo, Hugo Damario, Jorge Luis Magnacco, Julio César Coronel, Roberto Pérez Froio, Rogelio Martínez Pizarro, Oscar Lanzón und Carlos Generoso. Ihnen allen werden Verbindungen zur Grupo de Tareas 3.3 zur Last gelegt, die zwischen 1976 und 1983 im Auftrag des berüchtigten Folterzentrums Escuela Mecánica de la Armada (ESMA) etliche Fälle von Freiheitsberaubung und Folterungen (teilweise mit Todesfolge) begangen hatte.

Erst im Dezember 2008 erging ein Gerichtsurteil, das die Freilassung von 11 Folterern der Militärdiktatur aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte. Statt die Untersuchungshaft um ein weiteres Jahr zu verlängern, wie es rechtlich möglich gewesen wäre, hatte das Gericht dem Antrag der Verteidigung stattgegeben, nach 24-monatiger Dauer der U-Haft und noch immer nicht erfolgter Prozesseröffnung die Freilassung der Mandanten anzuordnen. Menschenrechtsorganisationen kündigten Proteste an (siehe Poonal 826).

Im Falle dieser 12 Folterer hatte die Verteidigung bereits 2008 die Freilassung ihrer Mandanten aus der Untersuchungshaft gefordert, ihre Anträge waren jedoch von den Richtern Martín Irurzun und Eduardo Farah mehrfach abgewiesen worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Schwere der Verbrechen und der Komplexität der Fälle. Außerdem könnten die Angeklagten nach ihrer Freilassung die Ermittlungen behindern, so das Gericht. Somit sei es in diesen Fällen nicht opportun, der „Doktrin Díaz Bessone“ zu folgen, die besagt, dass der Angeklagte bis zur gerichtlichen Vernehmung auf freiem Fuß bleiben kann.

Zudem, so die Richter, sei die Begrenzung der U-Haft auf zwei Jahre, auf die die Verteidigung sich berief, eine Kann-Bestimmung. Eine Befreiung von der U-Haft nach Ablauf dieses Zeitraums sei nur dann zu rechtfertigen, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestehe.

Die Verhandlungen gegen die ESMA-Folterer werden voraussichtlich Ende 2009 beginnen, ein genaues Datum steht jedoch noch nicht fest.

Die Mehrzahl der Menschen, die in dem geheimen Folterzentrum ESMA festgehalten wurde, gilt heute als verschwunden. Gleichzeitig wurden in verschiedenen Massengräbern menschliche Leichen entdeckt, deren Identität nicht eindeutig festgestellt werden konnte.

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