Geplantes humanitäres Visum für Migrant*innen mangelhaft

von Guadalupe Cruz Jaimes

(Mexiko-Stadt, 14. November 2011, cimac).- Vor kurzem wurde ein Migrationsgesetz verabschiedet, dass unter anderem ein humanitäres Visum für Migrant*innen vorsieht, die in Mexiko Opfer einer Straftat geworden sind. Doch auch wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird dies nicht ausreichen, um sicher zu stellen, dass die betroffenen Migrant*innen aus Mittelamerika im Falle eines ihnen angetanen Verbrechens Anzeige erstatten: Um bis zur Gerichtsverhandlung in Mexiko zu bleiben, fehlt es ihnen an bezahlter Arbeit, einem Wohnort und den nötigen Sicherheitsbedingungen.

In einem Interview mit Cimacnoticias erklärte Ana Lorena Delgadillo, Direktorin der Stiftung für Gerechtigkeit und einen Demokratischen Rechtsstaat (Fundación para la Justicia y el Estado Democrático de Derecho), dass es nötig sei, einen regionalen Mechanismus zu schaffen, der den durchreisenden Migranten und Migrantinnen den Zugang zur Rechtssprechung gewähre. Dieser Mechanismus müsse es ermöglichen, ein Gerichtsverfahren fortzuführen, ohne dass dabei die betroffenen Personen in Mexiko bleiben müssten.

Migrant*innen ohne würdige Lebensbedingungen

Laut der Aktivistin, die gerade das massive Verschwinden von Migranten und Migrantinnen in Mexiko dokumentiert, „wird das humanitäre Visum keinen Einfluss auf den Anstieg der Strafanzeigen haben“, solange für die Opfer eines Verbrechens keine würdigen Lebensbedingungen garantiert seien.

Das humanitäre Visum für Migrant*innen soll mit seiner Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt des Staates zur Ausführung des Migrationsgesetzes in Kraft treten. Das ist bisher (22.12.2012) noch nicht geschehen.

Alternativer Mechanismus

Für die Direktorin der Stiftung für Gerechtigkeit ist das „große Problem“, dass das humanitäre Visum die Migranten und Migrantinnen zwingen würde, in Mexiko zu bleiben bis das Strafverfahren beendet ist, „ohne dass diese Personen das Nötigste hätten um zu überleben. Hinzu kommen außerdem die Risiken, die eine Anzeige gegen das organisierte Verbrechen mit sich brächte, das oft mit der Polizei oder den Migrationsbehörden unter einer Decke steckt“.

„Auch wenn die mexikanische Regierung das humanitäre Visum als eine der großen Möglichkeiten für Migrant*innen präsentiert, um Zugang zur Rechtssprechung zu bekommen, muss ein alternativer Mechanismus gesucht werden, durch den die Opfer auch von ihren jeweiligen Ländern aus Strafanzeige erstatten können“, betonte Delgadillo.

Die Stiftung für Gerechtigkeit arbeitet an einem solchen Mechanismus, gemeinsam mit den Komitees der Mütter und Verwandten der in Mexiko verschwunden Migrant*innen aus Honduras und El Salvador.

Suche nach verschwundenen MigrantInnen

Während die Organisation diesen Mechanismus für den Zugang zur Rechtssprechung entwirft, dokumentiert sie die Suche nach den mexikanischen Migrant*innen, die im Norden des Landes verschwanden und mit dem Massaker und den Leichengruben im Bundesstaat Tamaulipas in Verbindung gebracht werden.

Laut Delgadillo sollen durch die Arbeit der Stiftung Möglichkeiten geschaffen werden, mit deren Hilfe die Migrant*innen gerade dort einen Zugang zur Rechtssprechung hätten, wo die Korruption der mexikanischen Beamt*innen eine Verletzung der Menschenrechte der Migrant*innen weiterhin möglich mache.

Staat unterstützt Gewalt gegen MigrantInnen

Die Aktivistin prangerte an, dass die „Billigung, Toleranz und sogar die Mitwirkung des Staates“ die Gewalt gegen die Migrant*innen ermögliche.

So verweist sie auf Angaben der Bundesbehörde für Rechtsschutz (Instituto Federal de Defensoría Pública) und der Nationalen Komission für Menschenrechte. Demnach hätten jene Migrant*innen, die Entführungen zum Opfer fielen, ausgesagt, sie wären von Mitgliedern der Nationalen Migrationsbehörde an das organisierte Verbrechen ausgeliefert worden.

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