Generalstaatsanwaltschaft entschuldigt sich bei indigenen Frauen

Von Knut Hildebrandt

(Oaxaca-Stadt, 24. Februar 2017, npl).- Späte Wiedergutmachung wurde drei indigenen Frauen für ein ihnen durch den mexikanischen Staat zugefügte Unrecht zuteil. Ende Februar entschuldigte sich die Generalstaatsanwaltschaft öffentlich dafür, sie aufgrund falscher Anschuldigungen angeklagt zu haben. Jacinta Francisco, Alberta Alcántara und Teresa González wurden im März 2006 für ein nie begangenes Verbrechen angeklagt und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die drei Frauen verbrachten mehr als drei Jahre im Gefängnis, bevor der Generalstaatsanwalt die Vorwürfe gegen sie im September 2009 endgültig fallen ließ.

Bereits im Juli 2009 kam die mexikanische Menschenrechtskommission zu dem Schluss, dass es in dem Verfahren falsche Beweismittel gegeben hatte. Auch Amnesty International forderte aufgrund der erwiesenen Verfahrensfehler, dass die Vorkommnisse weiter untersucht werden sollten. Es war zu offensichtlich, dass die drei Frauen nur deshalb angeklagt und verurteilt wurden, weil sie einer marginalisierten Bevölkerungsgruppe angehörten. Immer wieder kommt es in Mexiko vor, dass arme Menschen, Frauen oder Indigene für nicht von ihnen begangene Straftaten angeklagt und verurteilt werden.

Der mexikanische Justizapparat gilt als hochgradig ineffektiv und korrupt. Mehr als neunzig Prozent der Kapital- und Gewaltverbrechen bleiben straffrei. Nicht selten werden Unschuldige verhaftet und angeklagt, um die wahren Täter*innen zu decken. Auch wird das Strafverfolgungssystem genutzt, um Vertreter*innen sozialer Bewegungen einzuschüchtern und Proteste zu kriminalisieren.

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