Frayba: Folter in den Gefängnissen von Chiapas

(Fortaleza, 23. April 2014, adital).- Das Zentrum für Menschenrechte Fray Bartolomé de las Casas Frayba meldet, dass in den Gefängnissen des Bundesstaats Chiapas Indígenas diskriminiert und angegriffen werden. Diese würden aber die Folter, die Misshandlungen und die grausamen und entwürdigenden Strafen nicht anzeigen, da sie Angst vor Vergeltungsmaßnahmen gegen sich und ihre Verwandtschaft fürchten. Die Organisation stützt sich dabei auf Aussagen ehemaliger Häftlinge. Sie legt dar, dass die Justiz Ermittlungen und die Strafverfolgung der Verantwortlichen unterlasse, selbst wenn die Fälle angezeigt würden.

Die Gebrüder Andrés López Hernández und Josué López Hernández, sowie Hiber Audentino García Villafuente, die in verschiedenen Gefängnissen des Bundesstaats inhaftiert waren, geben an, dass die Anklagen gegen sie vorgefertigt und durch Folter zustande gekommen seien. Frayba zufolge wurden die drei zu Unrecht verhaftet. Sie wurden vor kurzem durch Gerichtsbeschluss freigelassen, da es keine Beweise für eine Verurteilung gab.

Folter als Ermittlungsmethode

Ihr Fall sei nur einer von vielen, betont die Organisation. Sie bestätigt, dass sowohl die Polizei auf lokaler und auf Bundesebene, wie auch Angehörige von Armee und Marine Folter als Methode der Kriminalermittlungen verwenden würden. Das Hauptziel sei es, Informationen und ein Geständnis zu bekommen, die von den Gefangenen unterschrieben sind. „Das bedeutet, dass in Chiapas Beweise, die durch Folter entstehen, von den Richter*innen akzeptiert und für ihre Urteile verwendet werden“, folgert die Organisation.

Frayba zufolge sind die Opfer von Folter im Zeitraum zwischen ihrer Verhaftung und ihrem Erscheinen vor dem verantwortlichen Gericht am verwundbarsten. In dieser Zeitspanne, die sich um Stunden oder Tage verlängern könne, finde der Großteil der Folterhandlungen statt. „Auch wenn sich die Gefangenen schon in einem offiziellen Haftzentrum befinden, verweigern die zuständigen Behörden den Verwandten und der Verteidigung Informationen über den Gesundheitszustand und den legalen Status des Opfers“, hebt die Organisation hervor.

Nach Angaben der NGO garantiert das Erscheinen der Gefangenen vor dem Gericht nicht das Ende der Folter. „Wenn eines der Opfer der Staatsanwaltschaft oder der RichterIn berichtet, dass es gefoltert wurde, ignorieren diese Beamt*innen regelmäßig diese Anzeige. Damit handeln sie auf einer juristischen Ebene unverantwortlich, denn das Gesetz verpflichtet sie dazu, über dieses Verbrechen zu ermitteln und es zu bestrafen“, erklärt Frayba.

Folternde Beamte bleiben straffrei

Frayba macht den Staat für das Verhalten seiner Beamt*innen verantwortlich, da dieser nach der verübten Folter und trotz Kenntnis der Tatsachen die Schuldigen nicht bestraft. So lasse dieser zu, dass diese schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte weiterhin stattfindet. Daher fordert Frayba die Einstellung aller Folterhandlungen. Das Recht auf Leben und auf persönliche Unversehrtheit sowie der Zugang zur Justiz, müsse ohne Einschränkung respektiert werden.

Die Organisation dokumentierte die Folterpraktiken mithilfe des Istanbul-Protokolls (Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Strafe), das von sachverständigen Ärzt*innen und Psycholog*innen entwickelt wurde. Überlebende der Folter im Bundesstaat Chiapas seien bereit, die Vergehen gegen ihre Unversehrtheit anzuzeigen, vorausgesetzt, das Justizsystem garantiere ihnen angemessenen Schutz und Unterstützung. Im gegensätzlichen Fall fürchtet die NGO, dass diese Fälle, trotz eines entsprechenden Gesetzes im Strafgesetzbuch von Chiapas, straffrei bleiben.

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