Frauenmorde in Ciudad Juárez: Interamerikanischer Gerichtshof verurteilt mexikanischen Staat

(Rio de Janeiro, 20. November 2009, púlsar).- Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof (CIDH) hat in den Prozessen gegen den mexikanischen Staat wegen der Morde an drei Frauen in den Baumwollfeldern von Ciudad Juárez ein erstes Urteil gefällt.

Das Gerichtsurteil gegen den mexikanischen Staat bezieht sich auf drei von fast 400 Morden, die seit den 90er Jahren an Frauen begangen wurden. Es geht um die Morde an Esmeralda, Claudia und Brenda, drei von acht Frauen, die am 6. und 7. November 2001 tot in einem Baumwollfeld aufgefunden wurden.

Diese Fälle werden als beispielhaft für die Verwicklung von Staatsbediensteten in Verbrechen und für deren Mittäterschaft gesehen, wodurch die Verantwortung des Staates für die Straflosigkeit in den Verbrechen deutlich wird. In der Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofs werden erstmals wegen Feminizid Verstöße gegen die Interamerikanische Konvention zur Prävention, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (Konvention Belem do Pará) festgestellt. Das Urteil hat nicht nur für die Fälle von Ciudad Juárez große Bedeutung sondern für ganz Mexiko und Amerika, da es sich hierbei um Präzedenzfälle von extremer Gewalt gegen Frauen handelt.

Das Urteil ist zwar nicht öffentlich verkündet, die Anwälte der Opfer teilten jedoch mit, dass der Gerichtshof am 17. und 18. November die Fälle analysiert und ein Urteil abgegeben habe.

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